Entfaltung der Geisteskraft
Erörterung zum Thema Verstand
von loslosch
Kommentare zu diesem Text
Lothar kann es in Worte fassen.
LG, Dirk
LG, Dirk
lo schon auf stufe 3, nicht wahr? lothar
Wie erhellend ist wieder einmal dein Beispiel! Du bist eben ein heller Kopf, Lothar.
Das, was die meisten Menschen nicht zeigen können, sondern bloß empfinden, ist die Liebe. Unsere Welt wäre besser, wenn sie die dritte Stufe erreichen würden.
Ekki
Das, was die meisten Menschen nicht zeigen können, sondern bloß empfinden, ist die Liebe. Unsere Welt wäre besser, wenn sie die dritte Stufe erreichen würden.
Ekki
holzköpfchen (29)
(28.08.11)
(28.08.11)
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schön für dich, wenn du das prinzip kanntest. die mengenlehre ist ja schon ein bisschen älter (cantor, 1895). hier geht es um be-greifen, dann greifen. kinderpsychologie eben. das schöne beispiel las ich, glaube ich, bei dines und golding vor jahrzehnten, als die mengenlehre in der grundschule zeitweilig in war. was das thema mit integrationspolitik zu tun hat? ein anderes thema. lothar
holzköpfchen (29) schrieb daraufhin am 28.08.11:
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Es kommt doch nicht darauf an, ob der Gedanke mit der Schnittmenge neu ist, sondern darauf, ob er zur Erhellung des Juvenal-Zitats beiträgt
Ekki
Ekki
holzköpfchen (29) ergänzte dazu am 28.08.11:
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hut ziehen? nö. eher strohhütchen.
Wir alle huldigen spätestens seit dem Sturm und Drang dem Kunstideal der Originalität. In der Antike gabe es das der Imitatio. Das beinhaltete auch, dass man "Versatzstücke" möglichst geschickt zu etwas Neuem zusammenfügte. Man weitet seine Genussfähigkeit, wenn man Werke beider Richtungen aufzunehmen bereit ist. Auch diese Sichtweise muss man nicht teilen.
Ekki
Ekki
holzköpfchen (29) meinte dazu am 28.08.11:
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tangiert mich nur peripher. aber ehrfürchtig schon mal den hut zieh ...
Ich grüße die frisch gereinigte Venus aus der Badewanne. Bei Gutemberg hört mein Humor auf.
Wir könnten bis ans Ende unserer Tage diskutieren. Ich finde Lothars Beitrag nach wie vor gescheit und anregend. Das ist alles.
Ekki
Wir könnten bis ans Ende unserer Tage diskutieren. Ich finde Lothars Beitrag nach wie vor gescheit und anregend. Das ist alles.
Ekki
Ja, mir ist einfach zu wenig eigenes Gedankengut im Thread vertreten. Das sind Versatzstücke anderer Vorreiter.
Ein fliehendes Pferd [2.8.2011]
Gedanke zum Thema Ausbrechen
von holzköpfchen.
Um mit dem Leben warm zu werden, musste er ins kalte Wasser springen.
--------------------------------------------------------------------------------
URL dieses Textes: www.keinVerlag.de/306662.text
Anmerkung von holzköpfchen: Der Titel stammt von einer Novelle Martin Walsers. Gestern sah ich den Film dazu.
Gedanke zum Thema Ausbrechen
von holzköpfchen.
Um mit dem Leben warm zu werden, musste er ins kalte Wasser springen.
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URL dieses Textes: www.keinVerlag.de/306662.text
Anmerkung von holzköpfchen: Der Titel stammt von einer Novelle Martin Walsers. Gestern sah ich den Film dazu.
ooch wie ist der süß, der staubtrockene kommentar. leider war das pferd schon entflohen, M_B., auch auf ihrer seite entfleucht.
fazit: die größen kritiker der elche/ waren früher selber welche. besten dank für den (misslungenen) lesetipp. lothar
fazit: die größen kritiker der elche/ waren früher selber welche. besten dank für den (misslungenen) lesetipp. lothar
holzköpfchen (29) meinte dazu am 30.08.11:
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Ich sehe hier keine Urheberrechtsverletzung. Der Text ist ausreichend kurz, um auch vollständig zitiert werden zu können (sofern - was gegebenenfalls festzustellen wäre - überhaupt die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht ist), Verfasser und Quelle sind korrekt angegeben und das Ganze ist als Zitat gekennzeichnet und erkenntlich.
Dafür, dass Du Deinen Text zwischenzeitlich wieder gelöscht hast, kannst Du den Zitierenden nicht verantwortlich machen; genauso gut könnte man alle Zitate aus nicht mehr erhältlichen Büchern verbieten
Dafür, dass Du Deinen Text zwischenzeitlich wieder gelöscht hast, kannst Du den Zitierenden nicht verantwortlich machen; genauso gut könnte man alle Zitate aus nicht mehr erhältlichen Büchern verbieten
"Schöpfungshöhe" werde ich jetzt in meinen grundwortschatz aufnehmen. lo
Der Begriff der Schöpfungshöhe ist für das Urheberrecht eine zentrale Konstruktion; entscheidet sich doch danach erst einmal, ob urheberrechtliche Probleme überhaupt bestehen. Gerade deswegen verläuft der Kampf um die konkrete Ausgestaltung dieses Begriffes jedoch sehr kontrovers; Ein-Satz-Konstrukte sind gewöhnlicherweise nur in der Lyrik problemlos als schutzwürdig durchsetzbar; in anderen Bereichen (von Werbung bis zur schnöden Prosa) wird es zunehmend schwieriger (es sei denn, man lässt einen ganzen Satz als Marke schützen, aber dann greift das Markenrecht, nicht das Urheberrecht - siehe "Ich liebe es™" von macDoof.)
da tummeln sich die fachanwälte; siehe (neben dem urheberrecht) patente, lizenzen, geschmacksmuster, gebrauchsmuster ...
holzköpfchen (29) meinte dazu am 30.08.11:
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holzköpfchen (29) meinte dazu am 30.08.11:
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Zur Schöpfungshöhe habe ich keine Entscheidung getroffen, sondern meine diesbezüglichen Zweifel geäußert. Aber das nur nebenbei; mangelnde Schöpfungshöhe ist auf KV wahrscheinlich ohnehin eher die Regel als die Ausnahme.
In der Tat würde ich es begrüßen, wenn endlich mal jemand von denen, die immer gleich "Gericht" oder "Anwalt" schreien, wenn ihnen was nicht passt, das in der Tat doch mal auf diesem Wege klären lassen würden, statt hier nur imaginäre juristische Keulen zu schwingen, um andere zu verunsichern und zu nötigen.
Ich bin sicher, dass Matthias_B das Zitat entfernt hätte, wenn Du ihm eine entsprechende Nachricht samt überzeugender Begründung geschickt hättest. So, wie Du Dich jetzt verhältst, kann ich ihm nur empfehlen, sich nicht nötigen zu lassen.
(Edit: 2 Tippfehler)
(Antwort korrigiert am 30.08.2011)
In der Tat würde ich es begrüßen, wenn endlich mal jemand von denen, die immer gleich "Gericht" oder "Anwalt" schreien, wenn ihnen was nicht passt, das in der Tat doch mal auf diesem Wege klären lassen würden, statt hier nur imaginäre juristische Keulen zu schwingen, um andere zu verunsichern und zu nötigen.
Ich bin sicher, dass Matthias_B das Zitat entfernt hätte, wenn Du ihm eine entsprechende Nachricht samt überzeugender Begründung geschickt hättest. So, wie Du Dich jetzt verhältst, kann ich ihm nur empfehlen, sich nicht nötigen zu lassen.
(Edit: 2 Tippfehler)
(Antwort korrigiert am 30.08.2011)
@Holzköpfchen: Die Löschung geschah versehentlich, da mein administrativer Löschknopf direkt neben dem "Antworten"-Link sitzt. Entschuldige bitte.
ich fasse zusammen: wenn einer ein nullum produziert, bestehend aus einem quasi-nullum-zitat, das jegliche schöpfungshöhe des zugrunde liegenden gesamtkunstwerks vermissen lässt, geht der streit um ein quasi-nullum. weiter so, denn wir wollen uns um ein nullum streiten und nicht werke verfassen.
holzköpfchen (29) meinte dazu am 30.08.11:
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das mit der fantasie, auch wenn ich nicht gemeint war, finde ich schon arg, nämlich frei erfunden. ich habe genau hingeschaut. wem geht hier eigentlich die fantasie durch?
Hm. Zitat Holzköpfchen: Juristischer gehts ja kaum noch
Aber egal. Es geht Dir ja gar nicht um das Urheberrecht, sondern es geht lediglich darum, dass Du Dich durch Matthias_B's Wiedergabe Deines Textes irgendwie auf den Schlips getreten gefühlt hast. Statt das aber so zu sagen oder gegebenenfalls im Zwiegespräch zu klären, wirfst Du Matthias_B eine gravierende Rechtsverletzung vor, um ihn zu nötigen, Deinen Text aus der Diskussion zu nehmen. Das empfinde ich irgendwie als [Nee, den Audruck lösche ich gleich lieber selbst].
3. Du machst dich der Urheberrechtsverletzung schuldig.
Aber egal. Es geht Dir ja gar nicht um das Urheberrecht, sondern es geht lediglich darum, dass Du Dich durch Matthias_B's Wiedergabe Deines Textes irgendwie auf den Schlips getreten gefühlt hast. Statt das aber so zu sagen oder gegebenenfalls im Zwiegespräch zu klären, wirfst Du Matthias_B eine gravierende Rechtsverletzung vor, um ihn zu nötigen, Deinen Text aus der Diskussion zu nehmen. Das empfinde ich irgendwie als [Nee, den Audruck lösche ich gleich lieber selbst].
holzköpfchen (29) meinte dazu am 30.08.11:
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Fühle ich mich auf den Schlips getreten? Ja, wenn jemand gleich die juristische Keule rausholt, statt ein subjektiv empfundenes Problem auf die einzig angemessene Weise - nämlich im Dialog - zu klären.
Alles andere zu den Themen Urheberrecht, Schöpfungshöhe, Zitat und Nötigung habe ich bereits gesagt; es lohnt nicht, es zu wiederholen.
Alles andere zu den Themen Urheberrecht, Schöpfungshöhe, Zitat und Nötigung habe ich bereits gesagt; es lohnt nicht, es zu wiederholen.
holzköpfchen (29) meinte dazu am 30.08.11:
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Der Kommentar ist jetzt mit einer Erläuterung in eckigen Klammern versehen, wenn es das sein sollte, was gemacht werden müsste.
holzköpfchen (29) meinte dazu am 30.08.11:
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Seufz. Muss ich mich also doch wiederholen. Ich zitiere mich also selbst: "Zur Schöpfungshöhe habe ich keine Entscheidung getroffen, sondern meine diesbezüglichen Zweifel geäußert."
Zitat Holzköpfchen: "Du nimmst dir hier das Recht heraus, aus dem Bauch über Recht und Unrecht zu entscheiden." Aus dem Bauch heraus? Recht und Unrecht? Nein. Ich darf Dich daran erinnern, dass Du den Beitrag von Matthias_B gemeldet und eine Löschung verlangt hast. Ich habe diese Löschung abgelehnt.
Zitat Holzköpfchen: "Und du willst einem Autoren dann zum Vorwurf machen, dass er Gerichte bemüht, um sein Werk zu schützen?" Nein, das tue ich eben nicht. Ich würde es (und schon wieder wiederhole ich mich) begrüßen, wenn besagter Autor dies täte. Und das ist nicht ironisch gemeint.
Ich tue nur das, was ich als Betreiber dieser Seite zu tun habe - ich prüfe eingegangene Meldungen auf ihre Berechtigung, so gut ich das eben kann und im Bewusstsein eventueller Konsequenzen, und dann reagiere ich entsprechend (oder, um Dich zu zitieren, dann "maße ich mir eine Entscheidung an"). Leider ist es nun mal so, dass meine Reaktionen eben oft nicht den Erwartungen entsprechen (dann könnte man ja das Melden gleich abschaffen und jeden selbst alles löschen lassen, was ihm aus welchem Grund auch immer nicht gefiele). Da kannst gern Deinen Unmut darüber äußern (was Du ja sehr deutlich tust), aber mehr ist nicht drin, "ohne daran zu denken, Gerichte mit diesem Scheiß zu beauftragen".
Deine Belehrungen ("Du hast dies und das zu tun bzw. zu lassen") sind allerdings deplaziert.
Zitat Holzköpfchen: "Du nimmst dir hier das Recht heraus, aus dem Bauch über Recht und Unrecht zu entscheiden." Aus dem Bauch heraus? Recht und Unrecht? Nein. Ich darf Dich daran erinnern, dass Du den Beitrag von Matthias_B gemeldet und eine Löschung verlangt hast. Ich habe diese Löschung abgelehnt.
Zitat Holzköpfchen: "Und du willst einem Autoren dann zum Vorwurf machen, dass er Gerichte bemüht, um sein Werk zu schützen?" Nein, das tue ich eben nicht. Ich würde es (und schon wieder wiederhole ich mich) begrüßen, wenn besagter Autor dies täte. Und das ist nicht ironisch gemeint.
Ich tue nur das, was ich als Betreiber dieser Seite zu tun habe - ich prüfe eingegangene Meldungen auf ihre Berechtigung, so gut ich das eben kann und im Bewusstsein eventueller Konsequenzen, und dann reagiere ich entsprechend (oder, um Dich zu zitieren, dann "maße ich mir eine Entscheidung an"). Leider ist es nun mal so, dass meine Reaktionen eben oft nicht den Erwartungen entsprechen (dann könnte man ja das Melden gleich abschaffen und jeden selbst alles löschen lassen, was ihm aus welchem Grund auch immer nicht gefiele). Da kannst gern Deinen Unmut darüber äußern (was Du ja sehr deutlich tust), aber mehr ist nicht drin, "ohne daran zu denken, Gerichte mit diesem Scheiß zu beauftragen".
Deine Belehrungen ("Du hast dies und das zu tun bzw. zu lassen") sind allerdings deplaziert.
holzköpfchen (29) meinte dazu am 30.08.11:
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Hm. Dein juristisches Staatsexamen hat Du wann genau abgelegt?
holzköpfchen (29) meinte dazu am 30.08.11:
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Du hattest ja mit "Ach, es ist sinnlos" schon Deinen Schlusspunkt gesetzt, insofern glaubte ich mir gestatten zu dürfen, das Ganze mit einer ironisch gemeinten Frage etwas aufzulockern, auch und gerade weil ich darauf keine ernsthafte Antwort erwartete. Aber gut, kehren wir zum Thema zurück.
Ich beschäftige mich nun schon seit Beginn meiner beruflichen Laufbahn mit urheberrechtlichen Fragen - sowohl aus meiner Tätigkeit als Übersetzer und Webdesigner heraus, wo ich immer wieder mit Problemen konfrontiert bin, die urheberrechtliche Aspekte aufweisen, als auch als Betreiber von KV. Du kannst also davon ausgehen, dass meine Meinung - auch wenn Du sie nicht teilst, was Dein gutes Recht ist - durchaus auf Sachkenntnis und Erfahrungen beruht.
Wenn Du Dich irgendwann mal wieder beruhigst, können wir das Thema gerne mal sachlich weiter diskutieren - die Praxis (auch inn der Rechtsprechung) zeigt sich nämlich erstaunlich streng, wenn es um die Erfordernis der "ausreichenden Schöpfungshöhe" einerseits, und ziemlich offen, wenn es um die Bestimmung eines hinreichend plausiblen Zitatzweckes geht. Zudem wird natürlich danach differenziert, in welchem Kontext welches Zitat erscheint (und da spielt der Aspekt "Diskussion vs. Publikation" eine grundlegende Rolle).
Solange Du allerdings der Meinung bleibst, dass ich davon "gar keine Ahnung habe", und deine subjektiven Ansichten als objektive Fakten zu verkaufen suchst, ist eine Diskussion sicher nicht zielführend - und Dir bleibt nichts weiter übrig, als enttäuscht von meiner Inkompetenz "Ach, es ist sinnlos" zu seufzen.
Ich beschäftige mich nun schon seit Beginn meiner beruflichen Laufbahn mit urheberrechtlichen Fragen - sowohl aus meiner Tätigkeit als Übersetzer und Webdesigner heraus, wo ich immer wieder mit Problemen konfrontiert bin, die urheberrechtliche Aspekte aufweisen, als auch als Betreiber von KV. Du kannst also davon ausgehen, dass meine Meinung - auch wenn Du sie nicht teilst, was Dein gutes Recht ist - durchaus auf Sachkenntnis und Erfahrungen beruht.
Wenn Du Dich irgendwann mal wieder beruhigst, können wir das Thema gerne mal sachlich weiter diskutieren - die Praxis (auch inn der Rechtsprechung) zeigt sich nämlich erstaunlich streng, wenn es um die Erfordernis der "ausreichenden Schöpfungshöhe" einerseits, und ziemlich offen, wenn es um die Bestimmung eines hinreichend plausiblen Zitatzweckes geht. Zudem wird natürlich danach differenziert, in welchem Kontext welches Zitat erscheint (und da spielt der Aspekt "Diskussion vs. Publikation" eine grundlegende Rolle).
Solange Du allerdings der Meinung bleibst, dass ich davon "gar keine Ahnung habe", und deine subjektiven Ansichten als objektive Fakten zu verkaufen suchst, ist eine Diskussion sicher nicht zielführend - und Dir bleibt nichts weiter übrig, als enttäuscht von meiner Inkompetenz "Ach, es ist sinnlos" zu seufzen.
holzköpfchen (29) meinte dazu am 30.08.11:
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als "betreiber" der überschrift (entfaltung der geisteskraft - welch ein thema!!) anerkenne ich, dass kolzköpfchen daran interessiert ist, diesen teil des threads zu löschen. ich deute das unjuristisch: sie mokiert sich über mangelnde eigenleistung eines autors (sie meinte loslosch) und lässt sich beim regelverstoß ungern erwischen. dabei spielt es eine untergeordnete rolle, dass sie ihren äußerst mageren text über den bauchplatscher schon vorher gelöscht hatte.
alle, die mochten, hatten somit gelegenheit, diese peinlichkeit zur kenntnis zu nehmen. zitat hk eingangs: "... mir ist einfach zu wenig eigenes Gedankengut im Thread [sic!] vertreten. Das sind Versatzstücke anderer Vorreiter ..."
zur rs: "vonnöten" prangert hk als eigenen rs-fehler an. warum, ist ja richtig geschrieben? nicht richtig ist dagegen der dativ von autor eingegeben. kh schreibt "einem autoren" (s. o.). der angesehende sprachdidaktiker wolf schneider hat ironisch ein kapitel seiner sprachfibel (Deutsch für Kenner) so überschrieben: "Einem Autoren einen Bär aufbinden". ich selbst lasse mir keinen bären mehr aufbinden.
alle, die mochten, hatten somit gelegenheit, diese peinlichkeit zur kenntnis zu nehmen. zitat hk eingangs: "... mir ist einfach zu wenig eigenes Gedankengut im Thread [sic!] vertreten. Das sind Versatzstücke anderer Vorreiter ..."
zur rs: "vonnöten" prangert hk als eigenen rs-fehler an. warum, ist ja richtig geschrieben? nicht richtig ist dagegen der dativ von autor eingegeben. kh schreibt "einem autoren" (s. o.). der angesehende sprachdidaktiker wolf schneider hat ironisch ein kapitel seiner sprachfibel (Deutsch für Kenner) so überschrieben: "Einem Autoren einen Bär aufbinden". ich selbst lasse mir keinen bären mehr aufbinden.
holzköpfchen (29) meinte dazu am 30.08.11:
Diese Antwort ist nur für eingeloggte Benutzer lesbar.
...und da ich gerne das letzte Wort habe, fasse ich zusammen:
Alle anderen haben keine Ahnung (vom Autor, unter dessen Text wir uns hier zu dieseren heiteren Soirée versammelt haben, bis hinab zu meiner Wenigkeit). Außer Holzköpfchen, natürlich.
Ich hoffe, alle Mitleser hatten einen amüsanten Abend, und verabschiede mich aus diesem Thread.
Alle anderen haben keine Ahnung (vom Autor, unter dessen Text wir uns hier zu dieseren heiteren Soirée versammelt haben, bis hinab zu meiner Wenigkeit). Außer Holzköpfchen, natürlich.
Ich hoffe, alle Mitleser hatten einen amüsanten Abend, und verabschiede mich aus diesem Thread.
holzköpfchen (29) meinte dazu am 30.08.11:
Diese Antwort ist nur für eingeloggte Benutzer lesbar.
@ Webmaster, holzköpfchen, Matthias_B und loslosch: Danke, es war sehr unterhaltsam. Auch von mir einen schönen Abend weiterhin an alle Beteiligten!
(Antwort korrigiert am 31.08.2011)
(Antwort korrigiert am 31.08.2011)
Hallo zusammen.
Da hier schon so viel steht, kann ich mich ja auch noch beteiligen ...
1. Ein Zitat kann niemals das Urheberrecht verletzen, das passiert auch nicht bei einem "unerlaubten Abdruck". Sobald die Urheberangaben/Quellen angegeben sind und der verwendete Text kenntlich gemacht ist, kann immer nur ein Verstoß gegen das Verwertungsrecht vorliegen (das Verwertungsrecht gehört auch zum Urheberrechtsgesetz UrhG). Gefühlt ist das der geringere Verstoß ... zumindest solange, bis eine Abmahnung ins Haus flattert.
Ein Verstoß gegen das Urheberrecht liegt dann vor, wenn der Verfasser / die Verfasserin NICHT angegeben wird. Härter bestraft wird allerdings der Verstoß gegen das Verwertungsrecht.
2. Zitate dürfen selbstverständlich ohne eigenen Textteil existieren (davon leben Heerscharen von Kalenderverlagen). Allerdings gilt ein Zitat nicht als eigener Text (und darf darum auch nicht als eigener Text eingestellt werden ... es ist halt die Sache mit der "individuellen Schöpfungshöhe"). Als Kommentar, Profiltext, Gästebucheintrag oder Forumsbeitrag stellen Zitate darum kein Problem dar, denn ein Urheberanspruch (und damit ein Verwertungsrecht) steht hier praktisch nie zur Diskussion. Wäre das anders, müssten wir das Löschen kommentierter Texte verbieten, da dadurch ein Eingriff in das geistige Eigentum anderer Nutzer (der KommentatorInnen) vorgenommen würde ...
3. Zitiert werden darf grundsätzlich Alles, im Gegensatz dazu stehen Textauszüge, "Großzitate" und Textabdrucke, die einer Genehmigung des Rechteinhabers bedürfen (gemeint ist hier: das Verwertungsrecht, nicht das Urheberrecht - im Bereich kV liegen natürlich beide Rechte bei den AutorInnen der Texte).
Ein Zitat muss kurz sein und darf nur einen Sinnzusammenhang des Gesamttextes beinhalten. Bei sehr kurzen Texten kann das auch der gesamte Text sein (da an einer Verwertung kaum zu denken ist).
§ 51 UrhG (Zitate) meint eigentlich größere Auszüge eines Textes oder den gesamten Text, oft (und fälschlich) "Großzitate" genannt. Trotzdem wird das Gesetz (zusammen mit den Grundwerten ... Meinungsfreiheit u.a.) auch als Grundlage für die "normalen" Zitate angesehen, die auch (fälschlich) "Kleinzitate" genannt werden: der Urheber hat diesen geringen Eingriff in seine Rechte aufgrund höherer Werte hinzunehmen. Das mag vielleicht krumm aufstoßen, ist aber auch die Grundlage von Zitatsammlungen, Diskussionen und vielen belletristischen Werken.
Sprich: Zitate ("Kleinzitate") sind grundsätzlich erlaubt (s.o.).
Vielleicht hilft das zur Klärung der offenen Fragen.
Da hier schon so viel steht, kann ich mich ja auch noch beteiligen ...
1. Ein Zitat kann niemals das Urheberrecht verletzen, das passiert auch nicht bei einem "unerlaubten Abdruck". Sobald die Urheberangaben/Quellen angegeben sind und der verwendete Text kenntlich gemacht ist, kann immer nur ein Verstoß gegen das Verwertungsrecht vorliegen (das Verwertungsrecht gehört auch zum Urheberrechtsgesetz UrhG). Gefühlt ist das der geringere Verstoß ... zumindest solange, bis eine Abmahnung ins Haus flattert.
Ein Verstoß gegen das Urheberrecht liegt dann vor, wenn der Verfasser / die Verfasserin NICHT angegeben wird. Härter bestraft wird allerdings der Verstoß gegen das Verwertungsrecht.
2. Zitate dürfen selbstverständlich ohne eigenen Textteil existieren (davon leben Heerscharen von Kalenderverlagen). Allerdings gilt ein Zitat nicht als eigener Text (und darf darum auch nicht als eigener Text eingestellt werden ... es ist halt die Sache mit der "individuellen Schöpfungshöhe"). Als Kommentar, Profiltext, Gästebucheintrag oder Forumsbeitrag stellen Zitate darum kein Problem dar, denn ein Urheberanspruch (und damit ein Verwertungsrecht) steht hier praktisch nie zur Diskussion. Wäre das anders, müssten wir das Löschen kommentierter Texte verbieten, da dadurch ein Eingriff in das geistige Eigentum anderer Nutzer (der KommentatorInnen) vorgenommen würde ...
3. Zitiert werden darf grundsätzlich Alles, im Gegensatz dazu stehen Textauszüge, "Großzitate" und Textabdrucke, die einer Genehmigung des Rechteinhabers bedürfen (gemeint ist hier: das Verwertungsrecht, nicht das Urheberrecht - im Bereich kV liegen natürlich beide Rechte bei den AutorInnen der Texte).
Ein Zitat muss kurz sein und darf nur einen Sinnzusammenhang des Gesamttextes beinhalten. Bei sehr kurzen Texten kann das auch der gesamte Text sein (da an einer Verwertung kaum zu denken ist).
§ 51 UrhG (Zitate) meint eigentlich größere Auszüge eines Textes oder den gesamten Text, oft (und fälschlich) "Großzitate" genannt. Trotzdem wird das Gesetz (zusammen mit den Grundwerten ... Meinungsfreiheit u.a.) auch als Grundlage für die "normalen" Zitate angesehen, die auch (fälschlich) "Kleinzitate" genannt werden: der Urheber hat diesen geringen Eingriff in seine Rechte aufgrund höherer Werte hinzunehmen. Das mag vielleicht krumm aufstoßen, ist aber auch die Grundlage von Zitatsammlungen, Diskussionen und vielen belletristischen Werken.
Sprich: Zitate ("Kleinzitate") sind grundsätzlich erlaubt (s.o.).
Vielleicht hilft das zur Klärung der offenen Fragen.
Ich kenne dieses Prinzip der Entwicklung vom Konkreten (be-greifen) zum Abstrakten (begreifen) vor allem aus der Entwicklungspsychologie (z. B. Jean Piagets Stufenmodell). Und erlebe es jeden Tag bei meinen Kindern: Meine Jüngste beispielsweise hat noch vor wenigen Wochen ständig einen Wutanfall bekommen, weil sie das, was sie ausdrücken wollte, einfach noch nicht in Worte fassen konnte.
Sprache als höchste Abstraktion. Das ist ein fürwahr ein alter Hut. Aber interessant finde ich eben zu sehen, wie alt dieser doch schon manchmal ist. Dass bereits in der Antike die grundlegenden Aussagen späterer Wissenschaftstheorie zu entdecken sind. Insofern gern gelesen, Lo!
LG BirmchenIrmchen
Sprache als höchste Abstraktion. Das ist ein fürwahr ein alter Hut. Aber interessant finde ich eben zu sehen, wie alt dieser doch schon manchmal ist. Dass bereits in der Antike die grundlegenden Aussagen späterer Wissenschaftstheorie zu entdecken sind. Insofern gern gelesen, Lo!
LG BirmchenIrmchen
achja, jean piaget (1896 bis 1980). ein interessanter mann. schön, dass du an ihn erinnert hast. danke dir. lothar
1. Stufe: Wahrnehmen, empfinden, denken; 2. Stufe: Demonstrieren; 3. Stufe: In Worte kleiden.
Logischer erschiene mir:
1. Wahrnehmen, Empfinden
2. Denken
3. Handeln
4. Formulieren
Bei mir als emotional dominantem Typus wird der Verstand meist durch intuitive Empfindungen motiviert.
Vermutlich hab ich da mit Juvenal eine Gemeinsamkeit.
(Kommentar korrigiert am 31.08.2011)
witzig, die nähe zu juvenal. denken sollte man in der tat gesondert auswerfen. (manche denken aber manchmal viel dummes zeug ). lothar