Antwort der Rechtsberatung

Text zum Thema Zwang

von  Rudolf

Sonntag, 6.10.13
Die Rechtsberatung ist schnell und wenig informativ. Ein Herr Hamadi schreibt nur, was ich schon weiß. Erst muss Widerspruch eingelegt werden und wenn der Widerspruch abgewiesen wird, steht der Rechtsweg offen. Mir dämmert, dass das nichtssagende Schreiben des Beitragsservice vom 25.8. kein Widerspruchsbescheid ist, und ich hake noch einmal nach:


  Sehr geehrter Herr Hamadi,

  vielen Dank für die schnelle Antwort. Widerspruch habe wie gesagt
  eingelegt, aber woran erkenne ich den Widerspruchsbescheid?
  Ich habe bisher nur ein Schreiben bekommen, dass ein Widerspruch
  nicht möglich sei.

  Ist das ein Widerspruchsbescheid?

  Mit freundlichen Grüßen

  Nepomuk Idur


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