Die Rechtsphilosophie der Impfpflicht

Gesetz zum Thema Recht und Gesetz

von  Terminator

Dieser Text gehört zum Projekt    Corona-Texte

Die rechtsphilosophische Severologie der Corona-Maßnahmen dirimiert sich wie folgt:


1. Ein Lockdown ist eine defensive und temporäre Einschränkung der Grundrechte. Der Bürger wird nicht seiner Freizügigkeit beraubt, sondern nur daran gehindert, bestimmte Orte (potenzielle Infektionsherde) aufzusuchen. Der Zwang dieser Maßnahme ist indirekt (deshalb ist sie defensiv).


2. Eine Maskenpflicht ist eine defensive und theoretisch zeitlich unbegrenzte Maßnahme. Der Bürger verliert einen geringen Teil der Lebensqualität für das größere Gut der Erhaltung des öffentlichen Raums in einer Pandemie. Die Gefahr für die Grundrechte besteht darin, dass eine Maskenpflicht nicht mehr abgeschafft wird oder präemptiv wieder eingeführt werden kann.


3. Eine Quarantäne ist eine offensive und temporäre Einschränkung der Grundrechte: dem Bürger wird die Bewegungsfreiheit für einen bestimmten Zeitraum entzogen. Er darf sich nicht mehr frei bewegen mit der Ausnahme der Unzugänglichkeit bestimmter Orte wie in einem Lockdown, sondern befindet sich unter Hausarrest bzw. in Haft.


4. Eine Impfpflicht ist eine offensive und zeitlich unbegrenzte Einschränkung der Grundrechte. Eine Impfung kann nicht rückgängig gemacht werden; was in den Körper gesprizt wird, entfaltet seine Haupt- und Nebenwirkungen. Selbst wenn die Nebenwirkungen nach Ansicht qualifizierter Experten gering sind, wird im Prinzip das Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. In einem Rechtsstaat, in dem die Todesstrafe nicht mehr praktiziert wird, darf dieses Recht nur gegenüber sich gegen ihre Verhaftung wehrenden Verbrechern außer Kraft gesetzt werden.


Nach dem tatsächlichen Schaden kann ein Lockdown durchaus die Maßnahme mit der höchsten Severität werden (Vernichtung wirtschaftlicher Lebensgrundlagen). Das dauerhafte Tragen einer Maske ist ungesund. Eine Quarantäne ist emotional anstrengend, weil das psychologische Bedüfnis nach Freizügigkeit durchaus groß ist. Eine Impfpflicht mit zwei bis vier obligatorischen Impfungen könnte die mildeste Maßnahme sein. Doch das sind keine rechtsstaatlichen Prinzipien; ein Staat, der spekulativ-utilitaristisch entscheidet, behandelt seine Bürger nicht wie Rechtssubjekte, sondern wie Objekte.


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Kommentare zu diesem Text


 Verlo (16.01.22, 11:59)
@ Terminator


Selbst wenn die Nebenwirkungen nach Ansicht qualifizierter Experten gering sind ...

Würde ich streichen, um das Thema "Impflicht" nicht zu erweitern auf die Verträglichkeit der Impfung.

Davon abgesehen, erkennt auch ein Laie beim Betrachten der Anzahl der gemeldeten Nebenwirkungen, daß es bei Corona-Impfungen deutlich mehr sind als bei Grippe-Impfungen und jeder anderen bisherigen Impfung.

 Terminator meinte dazu am 16.01.22 um 12:10:
Ein utlilitaristisches Argument, dem ich zustimme, bleibt trotzdem ein utilitaristisches Argument; der moralisch-rechtliche Punkt ist nicht, ob die Impfungen harmlos oder gefährlich sind, sondern ob der Bürger bei einer Impfpflicht als selbstbestimmtes Subjekt respektiert oder zum Objekt degradiert wird.

 Verlo antwortete darauf am 16.01.22 um 12:16:
sondern ob der Bürger bei einer Impfpflicht als selbstbestimmtes Subjekt respektiert oder zum Objekt degradiert wird.

So meinte ich es: deshalb paßt der Satz mit dem Nebenwirkungen nicht.

 Terminator schrieb daraufhin am 16.01.22 um 12:40:
Der Satz soll den Unterschied zwischen einem utlilitaristischen und einem prinzipiellen Argument verdeutlichen. Anderes Beispiel: Eine wissenschaftliche Studie findet heraus, dass Sex mit Scarlett Johansson ein zu 99% wirksames Mittel gegen Autismus ist. Scarlett Johansson stellt sich gern als Heilmittel zur Verfügung, hat halt Bock drauf.

Utlilitaristisches Argument: es sollte für Autisten eine Sexpflicht mit Scarlett Johansson geben, da das Heilmittel wirkt und Autismus die Gesellschaft viel Geld kostet (sehr hohe Arbeitslosenquote unter Autisten).

Prinzipielles Argument: Jemanden gegen seinen Willen zum Sex zu zwingen, ist Vergewaltigung.

Wer darf welches Argument anwenden? Ich meine: das utlilitaristische Argument jeder für sich selbst, das prinzipielles Argument der Gesetzgeber für andere. Es emergieren 3 Gruppen von Betroffenen:

1. Die, die eh gern Sex mit Scarlett Johansson hätten (die große Mehrheit).

2. Die, die nicht auf Scarlett Johansson stehen, aber einmal (oder zweimal oder dreimal) Sex mit ihr haben würden, wenn es ihren Autismus heilt.

3. Die Sexverweigerer.

Mit Gruppe 1 und 2 hätte der Staat kein Problem: ob mit Sexpflicht oder ohne, beide Gruppen würden sich freiwillig für Sex entscheiden. Ein Problem gibt es mit Gruppe 3: Darf der Staat Zwangssex verordnen, um diese Menschen zu heilen? Darf der Staat Menschen als Objekte einer Gesundheitsdiktatur behandeln, und sie mit einem Mittel heilen, das sie ablehnen?

 Augustus (16.01.22, 15:52)
Ist der Staat verpflichtet seine Bürger vor äußeren Angriffen mit allen Mitteln zu schützen? Ja. 
Wenn das Virus ein Angreifer von Außen ist, oder als ein solcher qualifiziert wird, so stehen dem Staat tatsächlich alle Mittel und Rechte zur Verfügung, den Bürger zu schützen, sonst käme der Staat seiner Pflicht nicht nach.
Dies wäre so, wie bspw. wenn das russische Militär nun nach Deutschland einmarschieren und der Staat bloss zugucken würde, wie Hab und Gut der Bürger entnommen wird.

 Terminator äußerte darauf am 16.01.22 um 16:07:
Ein Virus ist kein politischer Akteur, sondern ein Naturereignis. Dem Staat stehen Mittel wie ein langer Lockdown und Ausgangssperren zur Verfügung, die vollkommen ausreichen würden, selbst wenn das Corona-Virus viel gefährlicher wäre. Dass das gesellschaftliche Leben weiter gemütlich stattfindet, zeigt, dass dieses Virus wohl doch nicht gefährlich genug ist für konsequente Ausgangssperren. Der Staat will (das Glück des Staates ist offenbar das Glück der Großunternehmen), dass alle gefälligst weiter arbeiten gehen und einkaufen. Um den Schein der Sorge um das Wohl der Bürger zu wahren, vergisst er, dass er ein Rechtsstaat ist, und handelt wie ein Nanny-Staat, der Fürsorge mit Gewalt über die Freiheitsrechte stellt.

 Verlo ergänzte dazu am 16.01.22 um 17:35:
@ Augustus


Wenn das Virus ein Angreifer von Außen ist, oder als ein solcher qualifiziert wird, so stehen dem Staat tatsächlich alle Mittel und Rechte zur Verfügung, den Bürger zu schützen, sonst käme der Staat seiner Pflicht nicht nach.

Das hat man nicht nur vor Corona besprochen und beschlossen, sondern auch in anderen Situationen vorher.

Einige Beispiele schaffen es in den Geschichtsunterricht. Andere bleiben Verschwörungstheorien.

Ich empfehle das Video, in dem Dr. Fauci im Oktober 2019 mit anderen bespricht, wie man einen neuartigen Virus aus China nutzen kann, um mRNA-Impfstoffe zu testen, bevor sie regulär zugelassen sind.

Dieses Video hat es noch nicht in die Tagesschau geschafft.

Aber wie der US-Außenminister Powell 2003 vor der UNO sagte, der Irak habe Massenvernichtungswaffe, weshalb man in den Irak einmarschieren muß. Heute sagt er: "Schandfleck meiner Karriere".

 Graeculus (16.01.22, 17:47)
Wie steht es mit der Anschnallpflicht (Gurtpflicht) im Auto? Bei ihrer Einführung scharf bekämpft, heute allgemein akzeptiert. Nurt für Taxifahrer gibt es eine bemerkenswerte Ausnahme.
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