Ich behaupte einfach mal

Aphorismus

von  Fridolin

Die Tötung eines Verbrechers ist eine Vernichtung von Beweismitteln



Anmerkung von Fridolin:

Ich hadere mit mir selbst bei diesem Text, denn eigentlich sollte man Menschen nicht mit ihren Taten gleichsetzen; genau das geschieht aber, wenn ich das Wort "Verbrecher" benutze. Die griffige Formulierung hat mich also verlockt. Und ich bleibe auch dabei, auch wenn meine innere Sprachpolizei meckert.

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Kommentare zu diesem Text


 Graeculus (23.03.22, 22:48)
Wofür spielt das nach dem Urteil noch eine Rolle?
Was mich die Todesstrafe ablehnen läßt, ist der Umstand, daß sie unkorrigierbar ist, auch wenn sich später ein Justizirrtum herausstellen sollte. Sollte sich in einem wiederaufgenommenen Verfahren ergeben, daß das frühere Urteil falsch war, bräuchte man den Delinquenten ja eigentlich noch, wenn auch nicht als Beweismittel.

 Fridolin meinte dazu am 24.03.22 um 01:43:
Auch Unschuld ist beweispflichtig, auch eine Zeugenaussage ist ein Beweismittel. Im Falle des Justizirrtums könnte es also auch sein, dass zum Beweis der Unschuld ein lebender Delinquent notwendig oder hilfreich wäre?
Aber ich gebe zu: Eigentlich habe ich mehr an die Tötung von Menschen ohne Urteil gedacht. Es passiert ja des öfteren, dass Menschen auch ohne Prozess zu Verbrechern erklärt und getötet werden. Und Beweismittel brauchen nicht nur Juristen, auch Historiker und andere Wissenschaftler müssen ihre Thesen beweisen.

 EkkehartMittelberg (24.03.22, 11:14)
Hallo Fridolin, das Argument von Graeculus liegt mir auch näher, aber deine Sicht ist für mich neu.
LG
Ekki (24.03.22)

 Fridolin antwortete darauf am 24.03.22 um 19:52:
... jedenfalls danke ich sehr für die Empfehlung, die ich dahingehend interpretiere, dass Du den Gedanken nicht grundsätzlich für absurd hältst.
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