Verwaltungsverfahrensrecht – dieser Begriff, der sich mit der Grazie eines totes Fischs in den Strom der Alltagsworte einschleicht. Verwaltungsverfahrensrecht. Man könnte denken, es sei das Schicksal eines jeden, der in einen Raum aus grauen Wänden eingesperrt wurde, in dem Papierstapel wie die Zellen eines überlasteten Gefängnisses aufeinandergestapelt sind. Ein Wort, das so schwer wie der Boden eines Sumpfes, so trocken wie ein Rechtsanwalt auf dem Weg zu einem Mittagessen ohne Dressing ist. Es ruft keinen Sturm hervor, sondern stellt sich wie ein lausiger Wettermacher da, der einen Regentropfen aus der Luft angelt und diesen dann als 'Unwetter' verkauft. Verwaltungsverfahrensrecht. Ein Wort, das sich in den Hirnwindungen der Menschen einnistet, als ob es sie dort einkerkern wollte. Und dann sitzt man da, wie ein Geiselnehmer, der sich selbst in den Keller sperrt.
Verwaltungsverfahrensrecht, meine Freunde, das ist das Gedöns, das in der Luft hängt, als wollte es den Duft von schwarzem Kaffee in der Nachmittagssonne verleugnen und stattdessen den fauligen Geruch von Paragrafen verbreiten. Es ist der bürokratische Albtraum – das Monster unter dem Bett eines jeden Beamten, der morgens noch glaubt, er sei ein Mensch und keine lebende Druckmaschine. Es ist ein Wort, das so viele Silben enthält, dass der menschliche Kiefer nicht mehr weiß, ob er jetzt noch am Leben ist oder sich gerade in einem metaphysischen Rechtsstreit befindet. Verwaltungsverfahrensrecht ist das, was passiert, wenn man Juristen in einem Raum einsperrt und ihnen erlaubt, nur mit der Lautstärke von Nullen und Einsen zu kommunizieren. Wie ein überladener Koffer, der beim ersten Versuch, ihn zu heben, den Arm bricht – so fühlt sich der Griff nach dem Wort Verwaltungsverfahrensrecht an. Warum hat man dieses Ungeheuer nicht in einen erträglicheren Zustand verpackt? Warum musste es gleich der ganze bürokratische Nebel einer dunklen, regnerischen Woche in einem einzigen Wort komprimiert werden? Wer hat sich gedacht, dass dieses Wort nicht nur zu einer Kunstform der Langeweile, sondern auch zu einer Waffe im Sinnkrieg der modernen Gesellschaft werden könnte? "Verwaltungsverfahrensrecht", ja. Das sind die Töne, die aus einem Trompeter kommen, der sich gleichzeitig über den Sinn des Lebens und den Geruch von Aktenordnern wundert. Der gleiche Trompeter, der die Bedeutung von Unterschriften in eine Sinfonie verwandelt und dann mit einem Blick auf die Uhr feststellt, dass er sich jetzt lieber mit der Büroklammer anfreunden sollte – weil der Paragraph für seine Unterschrift einen Moment zu viel in Anspruch nahm. Das Verwaltungsverfahrensrecht, das in den Nerven derjenigen kitzelt, die nichts anderes tun, als sich im Kreis zu drehen und zu fragen: „Was, zur Hölle, soll das eigentlich?“ Es ist wie ein Raum, dessen Türen man nicht aufbekommt, aber die Wände sich trotzdem immer weiter an einen heranschieben.
Man glaubt, man hat es endlich verstanden – und dann stößt man auf einen Paragrafen, der einem so unbekannt ist, dass man kurzzeitig erwägt, die Sprache der Anwaltsgehilfen zu lernen, um wenigstens auf gleicher Höhe zu sprechen. Es ist das Wort, das sich mit der Aura eines vergessenen Schattens über den frisch gewaschenen Teppich des Verstandes legt. Es kratzt an den Wänden und fordert, dass man das Passwort für das kommende Verfahren einträgt. Ein bisschen wie ein Post-it, das sich über dem Kopf des Denkers auflöst, der stundenlang versucht hat, das Verwaltungsverfahrensrecht zu verstehen. Aber nein, dieser Post-it hat nie eine Antwort. Und das ist die ganze Tragödie. Es hat keinen Schluss.
Es hat nur den fortwährenden Geruch von zu viel Kaffee und zu wenig Lebensfreude. „Verwaltungsverfahrensrecht", wiederhole ich wie ein Mantra, das mich immer tiefer in die Hölle zieht. Es tut weh, und doch fühlt es sich an wie eine liebenswürdige Peitsche – ein Verhängnis aus gutem Grund, das sich in den Drangsal der Bürokratie einklinkt. Verwaltungsverfahrensrecht ist das, was passiert, wenn ein Staat das Gefühl bekommt, er müsse seine Bürger genauso behandeln wie ein übergewichtiger Hund – in kleinste, regulierte Häppchen zerteilen und warten, bis sie sich den Weg durch den Dschungel der Paragrafen bahnen. Und dann? Der Hund hat immer noch das gleiche Bedürfnis nach Freiheit, während der Mensch feststellt, dass das Wort „Verwaltungsverfahrensrecht“ genau das bedeutet.