Letzte-Hilfe-Kurs

Kurzprosa

von  Tilottama

Beim Letzte-Hilfe-Kurs denke ich unentwegt an meine Mutter. An die Arbeit denke ich kaum. Im Kontext der Arbeit ist der Letzte-Hilfe-Kurs erhellend, fast schön. Es gibt so viele Möglichkeiten, die Zeit des Sterbens zu begleiten. Ich bin schon alles, was ich dazu brauche. Der Rest ist Technik und das Wissen um Hilfsmittel. Die Letzte Hilfe flößt mir viel weniger Angst ein als die Erste Hilfe, bei der es so sehr auf Schnelligkeit und Genauigkeit ankommt. Manchmal stelle ich mir vor, dass jemand vor meinen Augen sterben könnte, weil ich mir selbst nicht gehorche, versteinere oder einfach weglaufe, statt Erste Hilfe zu leisten. 


Ich muss meine Mutter dazu überreden, eine Patientenverfügung auszufüllen. Einige Teilnehmende können es nicht nachvollziehen, wie jemand keine Patientenverfügung haben kann. Sie haben die Argumente auf ihrer Seite. Aber meine Mutter fing schon an zu zittern, als ich erzählte, dass ich einen Organspendeausweis habe. Ich weiß nicht, wie ich das Thema ansprechen soll. 


Eine Arbeitskollegin aus Kamerun meint, ihr einziger Wunsch ihr Sterben betreffend sei, in Kamerun zu sterben. Eine andere meint, sie wolle ihren Sohn bei sich haben. Ich denke, dass ich allein sterben möchte wie mein alter Kater Franz, der sich mit letzter Kraft irgendwohin schleppte, wahrscheinlich in den Stadtwald ein paar Meter weiter. Wir haben ihn nie gefunden. 


Hinweis: Der Verfasser wünscht generell keine Kommentare von Verlo.

Hinweis: Du kannst diesen Text leider nicht kommentieren, da der Verfasser keine Kommentare von nicht angemeldeten Nutzern erlaubt.

Kommentare zu diesem Text


 Moppel (04.09.26, 21:48)
sterben ist sehr persönlich und man sollte viorher anderen mitteilen, wie man es möchte...
lG von M.

 Tilottama meinte dazu am 04.09.26 um 22:08:
Ja, das sehe ich auch so. Dazu muss man es wagen, sich darüber Gedanken zu machen. LG

 Schtzngrrrrm (05.09.26, 00:28)
GEFÄLLT MIR, DIE VORSTELLUNG, SICH ALS MENSCH ZUM STERBEN ZURÜCKZUZIEHEN WIE EIN TIER. 

 Tilottama antwortete darauf am 05.09.26 um 13:12:
Ist aber wahrscheinlich nicht umsetzbar. LG

 AchterZwerg schrieb daraufhin am 26.09.26 um 07:09:
In einer Großstadt wahrscheinlich schon.
Oft wird dort der Tod einer "lieben" Nachbarin ja erst anhand der Geruchsbelästigung deutlich.  :(

 Tilottama äußerte darauf am 03.10.26 um 14:34:
Hm, ja, da zieht sich einem alles zusammen. Aber ich meinte den Rückzug ganz wörtlich als ein Verschwinden in die Natur, um dann von ihr verschluckt zu werden. Das rahmt die Einsamkeit anders, oder?

 Juli (03.10.26, 14:57)

wahrscheinlich in den Stadtwald ein paar Meter weiter. Wir haben ihn nie gefunden. 
So ein Rückzugsort, wo man nie gefunden wird, ist dem Menschen nicht vergönnt. In unserer übervölkerten Welt wird jeder m scharf überwacht.

 Tilottama ergänzte dazu am 03.10.26 um 15:29:
Vielleicht, mal abwarten, bis ich sterbe, gibt es vielleicht schon Gebiete, die aufgrund des Klimawandels unbewohnbar geworden sind..

 Juli meinte dazu am 03.10.26 um 20:26:
... du meinst in der Nähe?
Da fällt mir ein, es gibt schon jetzt umweltverseuchte Zonen, da sucht keiner. Hatte ich vorhin nicht dran gedacht.

Was den Organspendeausweis betrifft, da verstehe ich dich. Es ist für den Fall zb. Unfall, eine Erlaubnis, nicht zu verwechseln mit dem Wunsch, dass es passiert.

 Tilottama meinte dazu am 03.10.26 um 21:56:
Ah, stimmt, die gibt es auch jetzt schon! Vielleicht gibt es auch Moore. Ich denke, wenn man das wirklich will, wird sich etwas finden. 

Genau. Es geht da vor allem darum, dass nach einem Unfall mit schwerem Hirnschaden schnell gehandelt werden kann. Ich habe meinen Organspendeausweis seit ich 18 bin. Wir hatten das Thema in Ethik besprochen.

 Juli meinte dazu am 04.10.26 um 12:43:
Moor ist ein guter Gedanke. Die Moore sind geschützt.
Auch wenn kaum umsetzbar, ist es ein schöner Gedanke, nach tausenden Jahren gefunden und erforscht zu werden.

 Tilottama meinte dazu am 04.10.26 um 18:12:
Oh, das ist wirklich ein schöner Gedanke!  :)

 Verlo (03.10.26, 17:16)
Tilottama, wie paßt das zusammen?
ich [habe] einen Organspendeausweis
und
Ich denke, dass ich allein sterben möchte wie mein alter Kater Franz, der sich mit letzter Kraft irgendwohin schleppte, wahrscheinlich in den Stadtwald ein paar Meter weiter. Wir haben ihn nie gefunden. 
was bedeutet, sich der Organspende zu entziehen.

 Tilottama meinte dazu am 03.10.26 um 17:27:
Warum sollte es zusammenpassen müssen? Der Organspendeausweis ist keine Verpflichtung für den Spender, nur eine Erlaubnis für den Finder.

 Verlo meinte dazu am 03.10.26 um 17:36:
Tilottama, mit einem Organspendeausweis teilt man mit, daß man seine Organe nach dem Tod spenden möchte.

Wenn man sich aber der Organspende entzieht, warum teilt man dann mit, daß man Organe spenden möchte?

 Tilottama meinte dazu am 03.10.26 um 17:45:
Hm, vielleicht hilft dir diese Information von Organspende-info.de weiter: 
Organe können nur Verstorbene spenden, bei denen der Tod unter bestimmten Bedingungen eingetreten ist. Voraussetzung für eine Organspende ist, dass die gesamten Hirnfunktionen unumkehrbar ausgefallen sind (Hirntod). Er ist die Folge einer schweren Hirnschädigung, die zum Beispiel durch eine Hirnblutung oder einen Hirntumor auftreten kann. Auf einer Intensivstation kann das Herz-Kreislauf-System für eine kurze Zeit mit Hilfe intensivmedizinischer Maßnahmenstabil gehalten werden kann – so werden die Organe weiterhin durchblutet und bleiben transplantierbar.

Da der Hirntod selten auftritt, kommen nur wenige Verstorbene für eine Organspende infrage.

 Verlo meinte dazu am 03.10.26 um 17:49:
Tilottama, das beantwortet meine Frage nicht.

 Tilottama meinte dazu am 03.10.26 um 18:06:
Ich habe versucht, es dir zu erklären. 

Wer an natürlicher Altersschwäche stirbt, siehe Kater Franz als Metapher, erleidet praktisch nie einen Hirntod. Die Organe wären bei einem solchen Tod nicht geeignet, es ist kein Sich-Entziehen. 

Einen Hirntod erleidet man bei akuter, massiver Schädigung des Gehirns. Mit einem Organspendeausweis verpflichtet man sich nicht zu einem Hirntod. Sollte dieser eintreten, z.B. durch einen Autounfall, gibt man die Erlaubnis, dass die Organe entnommen werden können.

 Verlo meinte dazu am 03.10.26 um 18:28:
Für mich löst sich der Widerspruch zwischen dem Wunsch, seine Organe zu spenden, und dem Wunsch, nicht auffindbar zu sterben, nicht auf. 

Was Hirntod ist, läßt sich neu und anders definieren. 

Ich möchte meine Organe spenden, ist eindeutig.

 Tilottama meinte dazu am 03.10.26 um 18:43:
Ich habe dir alle Informationen gegeben, die du brauchst, um zu begreifen, dass kein Widerspruch besteht. Wenn weiterhin auf deinem Kategorienfehler beharren möchtest, von mir aus.

 FrankReich meinte dazu am 03.10.26 um 19:02:
@Tilottama
Außerdem gibt es auch Menschen, die zwar über einen Organspendeausweis verfügen, darin aber einer Organentnahme ausdrücklich widersprechen. 


Aber meine Mutter fing schon an zu zittern, als ich erzählte, dass ich einen Organspendeausweis habe. 


Daraus geht nicht eindeutig hervor, dass Du nicht zu diesem Personenkreis zählst. 👋😉

 Tilottama meinte dazu am 03.10.26 um 19:05:
Das stimmt natürlich auch  :)

 Verlo meinte dazu am 03.10.26 um 20:25:
Frank hat geschrieben:
Außerdem gibt es auch Menschen, die zwar über einen Organspendeausweis verfügen, darin aber einer Organentnahme ausdrücklich widersprechen. 
Das beantwortet meine Frage.

Danke, Frank  <3

Erklärung zur Organ- und Gewebespende
Für den Fall, dass nach meinem Tod eine Spende von Organen/Geweben zur Transplantation in Frage kommt, erkläre ich hiermit

(...)  JA, ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem Körper Organe und Gewebe entnommen werden.  
(...)  JA, ich gestatte dies, mit Ausnahme folgender Organe/Gewebe:  
(...)  JA, ich gestatte dies, jedoch nur für folgende Organe/Gewebe:  
(...)  NEIN, ich widerspreche einer Entnahme von Organen oder Geweben.  
(...)  Über Ja oder NEIN soll dann folgende Person entscheiden:  
https://www.organspende-info.de/organspendeausweis-download-und-bestellen/c5589

Also kein
Tilottama hat geschrieben:
Kategorienfehler
meinerseits, sondern fehlende Information.

 Tilottama meinte dazu am 03.10.26 um 21:50:
Die entscheidenden Informationen hatte ich dir schon gegeben. Es bleibt ein Kategorienfehler. Egal. Schönen Abend noch.

 Verlo meinte dazu am 03.10.26 um 22:18:
Tilottama hat geschrieben:
Egal.
Ich schließe mich an.

Zumal ich automatisch Organspender bin (Widerspruchslösung).

Ob meine Organe in einem anderen Menschen weiterleben, entscheidet allein, wann man mich nach meinem Ableben findet.

Antwort geändert am 03.10.2026 um 23:42 Uhr

 FrankReich meinte dazu am 03.10.26 um 23:21:
Wenn wir schon einmal dabei sind, sollten wir das ausdiskutieren, zunächst einmal grundsätzlich zum Begriff 'Kategorienfehler', der nur entstanden wäre, wenn Verlo eine unlogische Aussage gemacht hätte, dem war aber nicht so, denn seine Fehler bestanden einerseits darin, von der Prämisse auszugehen, dass der Inhaber eines Organspendeausweises sich durch den Besitz desselben als Organspender legitimiert und anderseits zu glauben, dass Tilottama ihren Wunsch, allein zu sterben, mit dem Wunsch verband,
nicht auffindbar zu sterben,
Diese Fehlannahme beruhte darauf, dass ihr alter Kater Franz nach seinem Tod nie gefunden wurde, doch Tilottama hat entgegen Verlos Behauptung in ihrem Text nirgendwo den Wiunsch bekundet, unauffindbar sterben zu wollen, insofern widerspräche selbst eine Organentnahmeeinwilligung  dem Wunsch nicht, zurückgezogen sterben zu wollen, da Verlos Annahme, dass Tilottama nach ihrem Tod nicht aufgefunden werden will, in ihrem Text nirgendwo festzumachen ist. 

Ich hoffe, dass damit alle Klarheiten beseitigt sind. 👋🙂

 Verlo meinte dazu am 03.10.26 um 23:40:
Frank, hättest du den Text geschrieben, wären alle Klarheiten unvergeßlichen Lachern gewichen.

 Tilottama meinte dazu am 03.10.26 um 23:57:
Hm, dein Beitrag differenziert weiter aus, benennt aber dasselbe mit anderen Worten. Es ist ein Kategorienfehler, unabhängig davon, ob es sich um "alleine sterben" oder "unauffindbar sterben" handelt. 

Ein Organspendeausweis sagt etwas über Rechtsfolgen unter einer Bedingung aus: falls Hirntod, dann Entnahme erlaubt. Verlo setzt das mit einem Wunsch über die Art des Sterbens gleich, das ist aber eine andere Kategorie. Aus "Ich wünsche Todesart A und falls B eintritt, erlaube ich C" folgt kein Widerspruch, weil A und B sich ausschließen.

 Verlo meinte dazu am 04.10.26 um 00:10:
Tilottama, es hätte ein schönes Abschluß sein können.

Aber du beginnst von vorn.

1) ein Organspendeausweis bedeutet nicht: 
Tilottama hat geschrieben:
falls Hirntod, dann Entnahme erlaubt
(wie du spätestens etwas weiter oben bei der Kopie eines Online-Organspendeausweises sehen kann.)

2) nein, Verlo setzt das nicht mit der Art des Sterbens gleich. 

3) die Art des Sterbens wird im Text genannt:
Ich denke, dass ich allein sterben möchte wie mein alter Kater Franz, der sich mit letzter Kraft irgendwohin schleppte, wahrscheinlich in den Stadtwald ein paar Meter weiter. Wir haben ihn nie gefunden. 
Bei dieser Art zu Sterben ist eine Organspende nicht möglich.

4) Insofern ist ein Organspendeausweis sinnlos, egal, ob er Organentnahme erlaubt oder nicht: außer vielleicht, man stirbt in einer Tiefkühlhaus.

 FrankReich meinte dazu am 04.10.26 um 00:44:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kategorienfehler

Einmal abgesehen davon, dass Verlo unsachlich und anmaßend wird, wenn ihm jemand seine Gedankenfehler vor Augen führt, vertraue ich mehr der Definition aus Wikipedia, Verlo hat demnach in diesem Fall keinen Kategorien-, sondern einen Verknüpfungsfehler begangen. 👋😂

 Verlo meinte dazu am 04.10.26 um 00:57:
Frank hat geschrieben:
Verlo hat demnach in diesem Fall keinen Kategorien-, sondern einen Verknüpfungsfehler begangen. 👋😂
Da bin beruhigt und kann entspannt einschlafen  <3

 Tilottama meinte dazu am 04.10.26 um 08:46:
Guten Morgen. Die Wikipedia-Definition bestätigt es eigentlich sehr schön: eine rechtliche Notfallverfügung und ein persönlicher Sterbewunsch gehören zwei völlig unterschiedlichen logischen Kategorien an. Sie in denselben Rahmen zu pressen, ist ein Kategorienfehler aus dem Lehrbuch. 

Organe können weltweit nur entnommen werden, wenn der Hirntod auf einer Intensivstation bei künstlich aufrechterhaltenen Kreislauf festgestellt wird. Wer im Wald verstirbt, dessen Organe versagen zeitgleich mit dem Herzen und sind mangels Durchblutung nicht transplantierbar. Ein Tiefkühlhaus ändert daran nichts. Ein gefrorenes totes Organ ist genauso unbrauchbar wie ein nicht gefrorenes totes Organ und wäre das Organ nicht tot, würde es durch das Einfrieren für eine Transplantation unbrauchbar gemacht. 

Alle sachlichen Missverständnisse sind jetzt ausgeräumt. Auf weitere Beiträge werde ich nicht mehr antworten.

 EVdR (04.10.26, 00:34)
Vermutlich werde ich ohne Bezugsperson sterben.

Sterbebegleitung, Frist auf.
Geht auch nur, glaube ich, wenn man sein Verhältnis zu Leben und Tod geklärt hat.
Es gibt aber auch der Tot als Erlösung. Eine Erfahrung, die die Sicht verändert, wenn's nicht nur ein Einzelfall wäre.

Patientenverfügung, Vollmachten. Ein schwieriges Thema, zwiespältig

Heikles , schwieriges Thema schön eingepackt.

 Tilottama meinte dazu am 04.10.26 um 08:54:
Ja, da stimme ich dir zu. Sterben ohne Begleitung setzt eine besonders umfassende Selbstklärung voraus. Was meinst du mit "Frist auf"? 

Freut mich, dass du die Verpackung schön findest, ich hoffe, sie macht eine Annäherung möglich.

 EVdR meinte dazu am 04.10.26 um 12:13:
Gemeint ist, sehr fordernd, sehr individuell und anspruchsvoll. Es kostet immer eigene Kraft. 
Die Gedanken an Sterben und Tod verdrängt, der Mensch gerne ...

 Tilottama meinte dazu am 04.10.26 um 18:10:
Ja. Ich glaube, die gedankliche Ebene kommt bei diesen Themen an ihre Grenze, Sterben und Tod sind nicht vorstellbar. Eine Trauerbegleitung von einer unbekannten Person kommt für dich nicht infrage?
Zur Zeit online: