Informationen zum Urheberrecht
Das aktuelle Urheberrechtsgesetz kann bei Gesetze im Internet in der jeweils aktuellsten Fassung nachgelesen werden.
Um den Urheber und sein Werk zu schützen, werden ihm insbesondere Persönlichkeitsrechte und Verwertungsrechte zugesprochen. Im Gesetzeswortlaut ausgedrückt: „Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes.“ (§ 11 UrhG).
Im Bezug auf die Persönlichkeitsrechte bedeutet dies, dass der Urheber bestimmen darf, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist, dass seine Urheberschaft anerkannt werden muss, und dass er verbieten darf, dass irgendjemand eigenmächtig sein Werk entstellt. Diese Rechte bilden die ideelle Seite des Urheberschutzes und sind unübertragbar. Wenn der Urheber also einen Song schreibt, bleibt er auf ewig mit diesem Werk als Ausdruck seines Urheberpersönlichkeitsrechts verbunden.
Zusätzlich hält der Urheber die Verwertungsrechte an seinem geistigen Eigentum. Das bedeutet, dass er darüber bestimmen kann, inwieweit sein Werk vervielfältigt, verbreitet, ausgestellt, auf- oder vorgeführt wird. Diese Rechte sind die Grundlage der materiellen Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken. Denn der Kerngedanke des Urheberrechts ist, dass das geistige Eigentum des Urhebers nicht nur ideell, sondern auch materiell Früchte tragen soll. Die Kunst soll eben gerade nicht „brotlos“ sein. Dem Schöpfer steht das Recht zu, aus der Verwertung seines Werkes einen finanziellen Nutzen zu ziehen. Die Möglichkeit, von den eigenen Werken zu leben, ist Anreiz, auch weiterhin schöpferisch tätig zu sein. In der Regel überträgt der Urheber Nutzungsrechte an Rechteverwerter wie Musiklabels, Verlage, Filmverleihe. Er räumt also gegen Geld den entsprechenden Unternehmen Nutzungsrechte ein, um sich ganz auf sein kreatives Wirken konzentrieren zu können.
Was bedeutet das konkret für die hier veröffentlichten Texte?
Das Urheber- und Verwertungsrecht für jeden hier veröffentlichten Text liegt ohne Einschränkungen bei dessen Autor.
Autoren, die wahrheitswidrig die Urheberschaft für Texte beanspruchen, die sie nicht selbst verfasst haben, werden von der Benutzung dieser Website ausgeschlossen (siehe unsere Nutzungsbedingungen) und können vom tatsächlichen Urheber verklagt oder anderweitig rechtlich belangt werden. Gleichermaßen verfolgen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln den Texteklau durch andere Personen, sei es auf unserer eigenen Website oder in anderen uns zugänglichen Internetangeboten.
Mit der Veröffentlichung eines Textes auf dieser Website erteilst Du uns ein eingeschränktes und unentgeltliches Verwertungsrecht an Deinem Text. Dies bedeutet, dass keinVerlag.de diesen Text auf dieser Website und angeschlossenen Projekten (Websites, Blogs, Social Media) veröffentlichen darf und dass Deine Texte in Listen auftauchen dürfen, in denen auf Texte hingewiesen wird, die bei uns veröffentlicht werden. Weder keinVerlag.de noch irgendeiner der hier registrierten Personen hat jedoch das Recht, Deinen Text wiederum anderen zur Verwertung anzubieten. Dieses Recht ist allein Dir als Urheber vorbehalten.
Wie kann ich denn beweisen, dass ich der Urheber bin, wenn es zum Streit kommt?
Diese Frage ist schwer zu beantworten. Im Zweifelsfall (insbesondere, wenn der Text noch nicht irgendwo gedruckt wurde) steht Aussage gegen Aussage. Allerdings gibt es einige Möglichkeiten, wie man recht glaubwürdig belegen kann, der Urheber eines Textes zu sein:
- Schreibe Deine(n) Text(e) handschriftlich und gut lesbar auf, stecke die Papiere in einen festen Umschlag und schicke ihn an Dich selbst als Einschreiben. Bitte bestehe unbedingt darauf, dass der Postbeamte auch einen Poststempel auf die zugeklebte Verschlusslasche des Umschlags drückt! Bewahre dann diesen Umschlag verschlossen auf.
- Hinterlege Deine Texte bei einem Notar (das kann allerdings teuer werden...)
- Lass Deine Texte drucken bzw. sammle alle Ausschnitte und Belege zu bereits von Dir abgedruckten Texten.
- Schreibe gegebenenfalls Informationen zu den Hintergründen und der Entstehungsgeschichte Deiner Texte auf (die darfst Du natürlich dann hier nicht mit veröffentlichen), insbesondere, wenn diese Texte persönliche oder anderweitig wichtige Bezüge aufweisen.
- oder veröffentliche Deine Texte nicht. Dies ist zweifelsfrei der sicherste Weg, um den Textklau zu verhindern - nur kann dann auch niemand Deine Texte lesen...
Wie finde ich heraus, ob jemand meine Texte klaut?
Suche in regelmäßigen Abständen mit Hilfe von Suchmaschinen wie Google u.a. nach einzelnen Zeilen aus Deinen Texten. (Nicht die Überschrift verwenden, die wird oft geändert). Wenn Du Suchergebnisse bekommt, die nicht auf Seiten bzw. Domains verweisen, auf den Du selbst diese Texte veröffentlicht hast, hast Du wahrscheinlich einen Dieb gefunden. Drucke in diesem Fall die betreffende Seite aus bzw. speichere ein Abbild davon. Ermittle den Namen des Diebes (oft nicht einfach) und auch den des Betreibers der entsprechenden Website; dazu kannst Du öffentlich verfügbare Informationen nutzen, wie zum Beispiel die DENIC für deutsche (.DE) Domainnamen. Schreibe anschließend an den Dieb und an den Betreiber der Website eine Nachricht, in der Du den Sachverhalt sachlich darstellst (nicht ausfällig werden, auch wenn Du stinksauer bist) und verlange die Entfernung des Textes innerhalb einer zumutbaren Frist (eine Woche sollte reichen). Bewahre eine Kopie dieses Schreibens auf. Wenn das alles nicht hilft, geh mit den Beweismitteln (siehe oben) zu einem Anwalt. Und nicht vergessen: keinVerlag.de benachrichtigen!
Was mache ich, wenn ich feststelle, dass ein keinverlag.de-Autor meine Texte geklaut hat?
Im Wesentlichen das gleiche wie oben. Bitte benachrichtige den "Autor" (ein Kontaktlink findet sich auf der jeweiligen Autorenseite) und den Webmaster ( Impressum) unter Angabe Deiner Gründe. Anschließend wird der betreffende Text durch den Webmaster erst einmal deaktiviert (wen die Begründung stichhaltig ist) und der Autor zur Stellungnahme aufgefordert. Je nachdem, was dabei dann herauskommt, wird der betreffende Text (und bei schweren Verstößen auch das komplette Benutzerkonto) dann gelöscht oder aber - wenn der Vorwurf unberechtigt ist - wieder aktiviert.