sicher haben Sie im Trubel des Alltags die Ihnen am 11.8.2015 zugegangene Rechnung übersehen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen daher eine Mahngebühr in Höhe Euro 50,00 sowie eine noch zu berechnende Aufwandspauschale in Rechnung stellen müssen.
Dies tut uns sehr leid.
Darüber hinaus, möchten wir Sie informieren, dass die in Ihrer Anmeldung als Einrichtung des Gemeinwohls titulierte Wohnstätte nicht als solche anerkannt werden kann (Artikel 5 Abs. 1 Satz 1). Daher wird Ihnen sowie auch Ihrem Vater (Herr Dr. Gott) in Zukunft eine separate Rechnung zugestellt.
Sie haben die Möglichkeit diesem Bescheid innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu widersprechen. Beachten Sie bitte, dass dies Einfluss auf die noch festzusetzende Aufwandspauschale haben kann.
Wir wünschen Ihnen mit den zur Verfügung gestellten Diensten weiterhin viel Vergnügen.
Mit kollegialen Grüßen
Ihre GEZ
Übrigens! Haben Sie schon gehört? Wenn sie an Erblindung leiden, haben Sie die Möglichkeit Ermäßigungen bezüglich ihrer GEZ-Gebühren zu erhalten!
Sie erreichen uns unter der Nummer 018 59995 0100. Der Anruf kostet 65 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz. Besetzt sind die Hotlines von Montag bis Freitag in der Zeit von 0.00 bis 24.00 Uhr.
Anmerkung von Inlines:
Nicht alles entspricht der Realität.
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Kommentare zu diesem Text
Sätzer (77)
(30.11.15)
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