Ich konnte mir es auch nicht erklären, was mich veranlasste, ihren Sohn wegzuzerren beim Drängeln und Rudern mit den Armen vor dem Bus.
Ich erklärte dem Gericht, dass ich das noch winzige Leben, das die Schwangere neben mir in sich trug, schützen wollte vor dem Pulk der schubsenden Meute, die in den Einstieg drängte wie in Panik versetzte Ratten, welche sich in ein Kanalrohr zwängten.
Der Junge mit den boxenden Armen kam der Schwangeren bedrohlich nahe, da packte ich ihn bei den Ohren und zog ihn weg von ihr.
Ich hätte den Jungen auffordern können, Rücksicht zu nehmen, aber von überall schrille Stimmen; der Junge hätte es nicht gehört.
Was war nun der Tatbestand: Ich hatte einem Jungen in gröbster Weise Gewalt angetan, einem der jene Schwangere nicht einmal berührt hatte.
Natürlich behauptete ich, mein Eingreifen sei unvermeidlich gewesen, habe Schlimmeres verhindert, konnte es jedoch nicht beweisen. "Aber", sagte ich dem Gericht, "Ich würde es immer wieder so machen." Rational erklären konnte ich es mir nicht; es geschah aus einem vagen Gefühl heraus.
Wenn es nach der Mutter des kleinen dicken Jungen gegangen wäre, hätte man mich für immer wegsperren müssen. Aber ihr Liebling war unversehrt geblieben. Sogar die Ohren waren noch dran.
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