Angebracht
Gedanke
von Matthias_B
Anmerkung von Matthias_B:
Thema: Regeln (soll ebengleich mehrdeutig wie der Titel seyn)
Kommentare zu diesem Text
Zuerst einmal im Allgemeinen .. Sicherlich sind es Frauen oder auch Diverse, die die obige Forderung aufgestellt haben. Da weder der darin zum zum Vergleich notwendige Mann als auch dessen Leistung verfügbar ist, was natürlich wirklich sehr sehr misslich anzusehen und das wiederum in keinster Weise in Frage gestellt werden darf, ist das obige Konjunktivkonstrukt mit möglicher Zielstellung eines (nicht möglichen) "Vergleichs / Relativ" offenkundig nichtig. So als würde da einfach nichts stehen. Viel Lärm um nichts. Ansonsten können das bitte Frauen und Diverse unter sich ausmachen. Was aber nichts mit der misslichen Abwesenheit des Mannes zu tun hat, der sich in keinster Weise um den Beweis zu drücken versuchen würde. Oder gar mit Frauen nichts anzufangen wüßte. Das das auch klar ist!
Aber mal ernsthaft:
Bei einer Betriebsratswahl durch Listenwahl kann die Berechnung zur Berücksichtigung der Minderheitenquote in bestimmten Konstellationen zu recht kuriosen, nicht sofort nachvollziehbaren Veränderungen des Wahlergebnisses führen. Bis hin zur Verschiebung von Mehrheiten.
Ganz zu schweigen von der zukünftigen Notwendigkeit, auch das dritte Geschlecht zu berücksichtigen, ohne das dann zweitstärkste Geschlecht nicht zu diskriminieren. Das ist derzeit nicht möglich, da ausdrücklich von einem, jedoch nicht von mehreren Minderheitengeschlechtern im Gesetzeswortlaut die Rede ist.
Aber mal ernsthaft:
Bei einer Betriebsratswahl durch Listenwahl kann die Berechnung zur Berücksichtigung der Minderheitenquote in bestimmten Konstellationen zu recht kuriosen, nicht sofort nachvollziehbaren Veränderungen des Wahlergebnisses führen. Bis hin zur Verschiebung von Mehrheiten.
Ganz zu schweigen von der zukünftigen Notwendigkeit, auch das dritte Geschlecht zu berücksichtigen, ohne das dann zweitstärkste Geschlecht nicht zu diskriminieren. Das ist derzeit nicht möglich, da ausdrücklich von einem, jedoch nicht von mehreren Minderheitengeschlechtern im Gesetzeswortlaut die Rede ist.