IGV-Gouvernement, alternativlos
Songtext
von Matthias_B
Kommentare zu diesem Text
Grundrechte gelten mit Gesetzesvorbehalt, z.B. Art. 2:
Oder Art. 8:
Art. 2:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Oder Art. 8:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden.
Kommentar geändert am 27.08.2025 um 17:51 Uhr
Daß Dr. Droste von der Charité (was für billige Wortwitze!) gesagt hat, bei der nächsten Pandemie werde alles wieder genauso gemacht, halte ich für ein Gerücht - abgesehen davon, daß die politischen Entscheidungen nicht von Ärzten getroffen werden, sondern von der Exekutive (Erlasse) bzw. der Legislative (Gesetze).