Objekt des Interesses
Betrachtung
von Nuna
Anmerkung von Nuna:
Lillien Grupe, deutsche Künstlerin, Öl und Acryl auf Leinwand 2025, gestern entdeckt auf der Nordart
Kommentare zu diesem Text
Auch hier könnte es ein Problem mit dem Urheberrecht geben.
Obwohl ich die Bilder in die Anmerkung stellte Graeculus? Die Überschrift und der kleine Text ist von mir, in beiden Beiträgen
Mir ist schon klar, daß Du das Bild in Verbindung mit einem eigenen Text präsentierst. Aber das Bild ist das geistige Eigentum seines Schöpfers und darf nicht ohne dessen Genehmigung verwendet werden. Gemeinfrei ist dieses Bild ja wohl nicht.
Am besten liest Du Dir einmal durch, was der Webmaster im Forum aus Anlaß eines neuen Gerichtsurteils dazu geschrieben hat. Es läuft darauf hinaus, daß er für solche Verstöße gegen das Urheberrecht verantwortlich gemacht werden kann - sogar schon dafür, wenn er solche Vorgänge nicht von vornherein unterbindet.
Ich habe daraufhin beschlossen, mit der Verwendung von Bildern sehr zurückhaltend zu sein.
Am besten liest Du Dir einmal durch, was der Webmaster im Forum aus Anlaß eines neuen Gerichtsurteils dazu geschrieben hat. Es läuft darauf hinaus, daß er für solche Verstöße gegen das Urheberrecht verantwortlich gemacht werden kann - sogar schon dafür, wenn er solche Vorgänge nicht von vornherein unterbindet.
Ich habe daraufhin beschlossen, mit der Verwendung von Bildern sehr zurückhaltend zu sein.
Ach schade, besonders dieses Bild faNd ich sehr genial in seiner Ausdruckskraft...traurige Grüsse Nuna...ich nehme die beiden Beiträge dann morgen wieder raus.
LG Nuna
LG Nuna
Nein. Zu künstlerischen Zwecken erlaubt und auch Künstler benannt. Alles gut.
In Deutschland?
So habe ich den Webmaster nicht verstanden.
Am besten: Seine Ausführungen dort lesen.
So habe ich den Webmaster nicht verstanden.
Am besten: Seine Ausführungen dort lesen.
Dies ist ein Zitat des Webmasters aus dem Forum:
Wenn man rechtlich auf der sicheren Seite bleiben will, müsste man eigentlich für alles, was veröffentlicht wird, eine manuelle Freigabe dazwischenschalten - beim ersten Veröffentlichungsversuch und bei allen Bearbeitungen. Dito für (öffentlich sichtbare) Kommentare.
Eine bescheidene Frage: Glaubst du, das Urheber- und Patentrecht, sprich das Immaterialgüterrecht nicht EU konform im nationalen Recht, sprich die Richtline, umgesetzt werden musste? 
Jetzt überlege, das Werk "une pipe" wird x-fach herumgezeigt. Warum glaubst du, geht das? Ein Grund wäre: aus Zwecken der Lehre, um uns Studenten der RW zu zeigen, dass es zu Studienzwecken gezeigt werden darf, ein anderer vielleicht, aus künstlerischen Zwecken. Bingo, ist hier gegeben. Nuna hat alles richtig gemacht und Künstler genannt. Das ist erlaubt.
Sie hat es nicht als ihr Werk ausgegeben, sogar den Ort genannt.

Jetzt überlege, das Werk "une pipe" wird x-fach herumgezeigt. Warum glaubst du, geht das? Ein Grund wäre: aus Zwecken der Lehre, um uns Studenten der RW zu zeigen, dass es zu Studienzwecken gezeigt werden darf, ein anderer vielleicht, aus künstlerischen Zwecken. Bingo, ist hier gegeben. Nuna hat alles richtig gemacht und Künstler genannt. Das ist erlaubt.
Sie hat es nicht als ihr Werk ausgegeben, sogar den Ort genannt.
Antwort geändert am 06.09.2025 um 23:58 Uhr
Umso besser. Ich bin kein Jurist, aber mich hat das, was der Webmaster geäußert hat und was erkennbar von Sorge getragen war, nachdenklich gemacht.
Falls Interesse:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019L0790
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019L0790
Das, was letztens der Special friend mit Schiele machte, das war schwer rechtswidrig. Sowas, ja.
Keine Sorge, habe ein Gut, hart erkämpft, das war fad.
Keine Sorge, habe ein Gut, hart erkämpft, das war fad.

Antwort geändert am 07.09.2025 um 00:01 Uhr
Nachtrag: Dann dürften wir ja kein Zitat mehr posten, selbst mit Quellenangaben, das jünger als 80 Jahre alt wäre.
Ich photographiere in Ausstellungen gerne mich interessierende Objekte - wie anscheinend auch Nuna. Darauf bin ich schon mehr als einmal von den Aufsehern tadelnd angesprochen worden.
Manchmal ist es, so heißt es, für private Zwecke erlaubt (nicht für die Veröffentlichung!), manchmal nicht einmal dafür.
Ganz restriktiv sind die Regeln für Leihgaben aus den Vatikanischen Museen; dafür muß man generell Gebühren bezahlen.
Dies sind die Erfahrungen eines Nicht-Juristen. Mit Dir an meiner Seite gäbe es sicher spannende Diskussionen mit dem Aufsichtspersonal.
Manchmal ist es, so heißt es, für private Zwecke erlaubt (nicht für die Veröffentlichung!), manchmal nicht einmal dafür.
Ganz restriktiv sind die Regeln für Leihgaben aus den Vatikanischen Museen; dafür muß man generell Gebühren bezahlen.
Dies sind die Erfahrungen eines Nicht-Juristen. Mit Dir an meiner Seite gäbe es sicher spannende Diskussionen mit dem Aufsichtspersonal.
Der sicherste Weg wäre wohl der, den Webmaster an der entsprechenden Stelle im Forumsbereich zu fragen, wie er das gehandhabt haben möchte.
Aber das könnte Nuna selber tun.
Aber das könnte Nuna selber tun.
Ja, aber hier hat sie alles angegeben. Es gibt Ausstellungen, wo man das nicht darf, schon gar nicht mit Blitz. Schon mal über Fragilität nachgedacht?
Hätte Nuna das Bild im FB gezeigt, wäre es nicht okay, aber hier hat sie es zu künstlerischen Zwecken verwendet. Das ist etwas Anderes.
Hätte Nuna das Bild im FB gezeigt, wäre es nicht okay, aber hier hat sie es zu künstlerischen Zwecken verwendet. Das ist etwas Anderes.
Ich habe die RL gepostet, die ist gültig. Man muss nur lesen.
Ich wäre hier auch sehr vorsichtig mit dem Urheberrecht. M.E. wird es hier verletzt, und der Webmaster hat durchaus jetzt mehr Sorge als der Nutzer (nach neustem Urteil, wonach Plattformbetreiber in Haft genommen werden, wenn Nutzer urheberrechtlich geschützte Bilder auf der Plattform hochladen.)
Ein solches hochgeladenes Bild ist nach aktueller Rechtsprechung in Deutschland höchstens erlaubt, wenn das Zitierrecht laut §51 urhebergesetz greift.
Es muss sich hierbei um künstlerische oder wissenschaftliche Ausseinandersetzung handelt, wonach das Bild in den Hintergrund tritt und die Erläuterungen (oftmals seitenlange Bemühungen von Sätzen) müssen im Inhalt und in der Sache überwiegen. Das Bild darf auf keinen Fall selbst im Mittelpunkt stehen, und von ein paar Sätzen umschmückt. Es muss sich um einen eigenständigen Paratext handeln, der dem Bild das eigentliche Gepräge gibt. Im vorliegenden Fall erreicht der drei Zeiler diese Wirkung nicht; der dreizeiler nebst dem Upload ist vom Zitatrecht nicht abgedeckt.
Damit liegt klar ein Verstoß gegen das Urheberrecht vor, da Upload, womit eine Veröffentlichung gemeint ist. Es muss sich nicht um kommerzielle Zwecke handeln, es reicht aus, wenn es bloß veröffentlicht reich wird auf einer Plattform und for die Öffentlichkeit zugänglich ist, liegt eine Verbeitung vom Bild vor, für die eine vorherige Zustimmung vom Urheber benötigt wird.
Liegt diese nicht vor, kann der Webmaster in Haft genommen werden.
Ein solches hochgeladenes Bild ist nach aktueller Rechtsprechung in Deutschland höchstens erlaubt, wenn das Zitierrecht laut §51 urhebergesetz greift.
Es muss sich hierbei um künstlerische oder wissenschaftliche Ausseinandersetzung handelt, wonach das Bild in den Hintergrund tritt und die Erläuterungen (oftmals seitenlange Bemühungen von Sätzen) müssen im Inhalt und in der Sache überwiegen. Das Bild darf auf keinen Fall selbst im Mittelpunkt stehen, und von ein paar Sätzen umschmückt. Es muss sich um einen eigenständigen Paratext handeln, der dem Bild das eigentliche Gepräge gibt. Im vorliegenden Fall erreicht der drei Zeiler diese Wirkung nicht; der dreizeiler nebst dem Upload ist vom Zitatrecht nicht abgedeckt.
Damit liegt klar ein Verstoß gegen das Urheberrecht vor, da Upload, womit eine Veröffentlichung gemeint ist. Es muss sich nicht um kommerzielle Zwecke handeln, es reicht aus, wenn es bloß veröffentlicht reich wird auf einer Plattform und for die Öffentlichkeit zugänglich ist, liegt eine Verbeitung vom Bild vor, für die eine vorherige Zustimmung vom Urheber benötigt wird.
Liegt diese nicht vor, kann der Webmaster in Haft genommen werden.
Na, nicht gerade in Haft, aber doch in Haftung.
Für das Zitieren von Texten, bei dem ich mich besser auskenne, ist das, was Du schreibst, Augustus, richtig: mit Angabe der Quelle und umrahmt von einer eigenen geistigen Leistung, die in einer bestimmten Relation zum Zitat stehen muß, also nicht eine Seite Zitat und dazu ein einzelner Satz.
Für das Zitieren von Texten, bei dem ich mich besser auskenne, ist das, was Du schreibst, Augustus, richtig: mit Angabe der Quelle und umrahmt von einer eigenen geistigen Leistung, die in einer bestimmten Relation zum Zitat stehen muß, also nicht eine Seite Zitat und dazu ein einzelner Satz.
Tja, dann log der Professor und mein Gut ist Phantasie.
Nuna, gib es weg. Anscheinend gibt es in Deutschland strengere Gesetze als in der RL.
Nuna, gib es weg. Anscheinend gibt es in Deutschland strengere Gesetze als in der RL.
Es muss sich hierbei um künstlerische oder wissenschaftliche Ausseinandersetzung handelt, wonach das Bild in den Hintergrund tritt und die Erläuterungen (oftmals seitenlange Bemühungen von Sätzen) müssen im Inhalt und in der Sache überwiegen. Das Bild darf auf keinen Fall selbst im Mittelpunkt stehen, und von ein paar Sätzen umschmückt.
Das klingt nach dem, was ich kenne.
Wie gesagt: Webmaster fragen. Im Zweifelsfalle liegt bei ihm zwar nicht die Haft, aber doch die Haftung.
Das Bild ist eben nicht im Mittelpunkt.
Gut, zugegeben, das ist Auslegungssache.
Gut, zugegeben, das ist Auslegungssache.
Antwort geändert am 07.09.2025 um 00:18 Uhr
Jetzt habe ich die Richtlinie mal quer gelesen. Da ist von Text und Data Mining, von Unterricht, journalistischer Nutzung und Lizenzvergabe die Rede (was alles hier nicht zutrifft), und dann finde ich:
Darum geht es doch, oder?
Da Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten Inhalte zugänglich machen, die nicht sie selbst, sondern
ihre Nutzer hochladen, sollte für die Zwecke dieser Richtlinie ein spezielles Haftungsverfahren für Fälle
eingerichtet werden, in denen keine Genehmigung erteilt wurde.
ihre Nutzer hochladen, sollte für die Zwecke dieser Richtlinie ein spezielles Haftungsverfahren für Fälle
eingerichtet werden, in denen keine Genehmigung erteilt wurde.
Darum geht es doch, oder?
Nun, nochmals, der Professor zeigte uns das Bild "une pipe" und sagte, er dürfe dies, wenn es zur Veranschaulichung einer Tatsache gebraucht wird. Auch die künstlerische Verwertung mit Angabe ist, so wie das Zitieren, erlaubt.
Aber, wie bereits eingelenkt, ob das Bild eigentlich hier im Mittelpunkt ist, ist wahrlich strittig. Im Grunde könnte man es als Verweis auslegen, als Zitat. Nicht?
Aber, wie bereits eingelenkt, ob das Bild eigentlich hier im Mittelpunkt ist, ist wahrlich strittig. Im Grunde könnte man es als Verweis auslegen, als Zitat. Nicht?
Ich weiß es nicht. Vom Professor aber nehme ich an, daß er das im Unterricht getan hat. Da sind die Regeln großzügiger, auch in der Richtlinie.
Der Fall hier erscheint mir ... kritisch, aber ich werde den Teufel tun und sagen: So und so ist die Sache!
Die erwähnte Haftung trifft den "Diensteanbieter", also den Webmaster, und deshalb meine ich, daß er das entscheiden muß, für sein Forum.
Der Fall hier erscheint mir ... kritisch, aber ich werde den Teufel tun und sagen: So und so ist die Sache!
Die erwähnte Haftung trifft den "Diensteanbieter", also den Webmaster, und deshalb meine ich, daß er das entscheiden muß, für sein Forum.
Antwort geändert am 07.09.2025 um 01:16 Uhr
ABER: Jetzt fiel mir ein, was mein ganzes Denken leider zum Wackeln bringt: Wir wissen nicht, ob im Museum nicht stand, dass das Fotografieren und (!) Vervielfältigen erlaubt sei.

Ja, du hast Recht, das entscheidet der Web. Aber, grundsätzlich ist es grenzwertig.
Ach du Schande! Ja, das ist ein Punkt!
Fotografieren und Vervielfältigen erlaubt? Bei einem Original-Kunstwerk? Darauf wette ich nicht!
Fotografieren und Vervielfältigen erlaubt? Bei einem Original-Kunstwerk? Darauf wette ich nicht!
Ich fürchte... nein, so ungerne ich das schreibe. Ich hätte gerne verteidigt, weil so ist das Recht, man kann damit "spielen", aber in dem Fall...
Du hast recht, une pipe ist auf jedem Klopapier...das nicht.
Du hast recht, une pipe ist auf jedem Klopapier...das nicht.
Aber, schön, dass wir einmal uns mit der RL beschäftigt haben. (Ich kann RL schon nicht mehr sehen! Sag nur MasterThesis!) Besonders, weil wir ständig damit arbeiten müssen.
Antwort geändert am 07.09.2025 um 01:27 Uhr
Hi liebe Saudade
Vielen Dank für die Unterstützung :)...Doch wenn der Webmaster u. U. Schwierigkeiten wegen der eingestellten Bilder bekommen kann, nehme ich sie natürlich wieder raus.
Ich frage mich nun ob bei einem geposteten Musikvideo Gemagebühren vom Veranstalter bzw hier Webmaster gezahlt werden müssten.
Hab eine gute Zeit:).
LG Nuna
Vielen Dank für die Unterstützung :)...Doch wenn der Webmaster u. U. Schwierigkeiten wegen der eingestellten Bilder bekommen kann, nehme ich sie natürlich wieder raus.
Ich frage mich nun ob bei einem geposteten Musikvideo Gemagebühren vom Veranstalter bzw hier Webmaster gezahlt werden müssten.
Hab eine gute Zeit:).
LG Nuna
https://www.e-recht24.de/urheberrecht/12829-darauf-muessen-sie-beim-video-embedding-achten.html