Objekt des Interesses

Betrachtung

von  Nuna




3 Personen
unterschiedliche
Reaktionen






Anmerkung von Nuna:

Lillien Grupe, deutsche Künstlerin, Öl und Acryl auf Leinwand 2025, gestern entdeckt auf der Nordart

Hinweis: Du kannst diesen Text leider nicht kommentieren, da der Verfasser keine Kommentare von nicht angemeldeten Nutzern erlaubt.

Kommentare zu diesem Text


 Graeculus (06.09.25, 23:15)
Auch hier könnte es ein Problem mit dem Urheberrecht geben.

 Nuna meinte dazu am 06.09.25 um 23:27:
Obwohl ich die Bilder in die Anmerkung stellte Graeculus? Die Überschrift und der kleine Text ist von mir, in beiden Beiträgen

 Graeculus antwortete darauf am 06.09.25 um 23:34:
Mir ist schon klar, daß Du das Bild in Verbindung mit einem eigenen Text präsentierst. Aber das Bild ist das geistige Eigentum seines Schöpfers und darf nicht ohne dessen Genehmigung verwendet werden. Gemeinfrei ist dieses Bild ja wohl nicht.

Am besten liest Du Dir einmal durch, was der Webmaster im Forum aus Anlaß eines neuen Gerichtsurteils dazu geschrieben hat. Es läuft darauf hinaus, daß er für solche Verstöße gegen das Urheberrecht verantwortlich gemacht werden kann - sogar schon dafür, wenn er solche Vorgänge nicht von vornherein unterbindet.

Ich habe daraufhin beschlossen, mit der Verwendung von Bildern sehr zurückhaltend zu sein.

 Nuna schrieb daraufhin am 06.09.25 um 23:38:
Ach schade, besonders dieses Bild faNd ich sehr genial in seiner Ausdruckskraft...traurige Grüsse Nuna...ich nehme die beiden Beiträge dann morgen wieder raus.

LG Nuna

 Saudade äußerte darauf am 06.09.25 um 23:40:
Nein. Zu künstlerischen Zwecken erlaubt und auch Künstler benannt. Alles gut.

 Graeculus ergänzte dazu am 06.09.25 um 23:47:
In Deutschland?
So habe ich den Webmaster nicht verstanden.
Am besten: Seine Ausführungen dort lesen.

 Graeculus meinte dazu am 06.09.25 um 23:54:
Dies ist ein Zitat des Webmasters aus dem Forum:

Wenn man rechtlich auf der sicheren Seite bleiben will, müsste man eigentlich für alles, was veröffentlicht wird, eine manuelle Freigabe dazwischenschalten - beim ersten Veröffentlichungsversuch und bei allen Bearbeitungen. Dito für (öffentlich sichtbare) Kommentare.

 Saudade meinte dazu am 06.09.25 um 23:56:
Eine bescheidene Frage: Glaubst du, das Urheber- und Patentrecht, sprich das Immaterialgüterrecht nicht EU konform im nationalen Recht, sprich die Richtline, umgesetzt werden musste? ;)
Jetzt überlege, das Werk "une pipe" wird x-fach herumgezeigt. Warum glaubst du, geht das? Ein Grund wäre: aus Zwecken der Lehre, um uns Studenten der RW zu zeigen, dass es zu Studienzwecken gezeigt werden darf, ein anderer vielleicht, aus künstlerischen Zwecken. Bingo, ist hier gegeben. Nuna hat alles richtig gemacht und Künstler genannt. Das ist erlaubt.
Sie hat es nicht als ihr Werk ausgegeben, sogar den Ort genannt.

Antwort geändert am 06.09.2025 um 23:58 Uhr

 Graeculus meinte dazu am 06.09.25 um 23:58:
Umso besser. Ich bin kein Jurist, aber mich hat das, was der Webmaster geäußert hat und was erkennbar von Sorge getragen war, nachdenklich gemacht.

 Saudade meinte dazu am 06.09.25 um 23:59:
Falls Interesse: 
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019L0790

 Saudade meinte dazu am 07.09.25 um 00:00:
Das, was letztens der Special friend mit Schiele machte, das war schwer rechtswidrig. Sowas, ja.
Keine Sorge, habe ein Gut, hart erkämpft, das war fad. :D

Antwort geändert am 07.09.2025 um 00:01 Uhr

 Saudade meinte dazu am 07.09.25 um 00:04:
Nachtrag: Dann dürften wir ja kein Zitat mehr posten, selbst mit Quellenangaben, das jünger als 80 Jahre alt wäre.

 Graeculus meinte dazu am 07.09.25 um 00:04:
Ich photographiere in Ausstellungen gerne mich interessierende Objekte - wie anscheinend auch Nuna. Darauf bin ich schon mehr als einmal von den Aufsehern tadelnd angesprochen worden.
Manchmal ist es, so heißt es, für private Zwecke erlaubt (nicht für die Veröffentlichung!), manchmal nicht einmal dafür.
Ganz restriktiv sind die Regeln für Leihgaben aus den Vatikanischen Museen; dafür muß man generell Gebühren bezahlen.

Dies sind die Erfahrungen eines Nicht-Juristen. Mit Dir an meiner Seite gäbe es sicher spannende Diskussionen mit dem Aufsichtspersonal.

 Graeculus meinte dazu am 07.09.25 um 00:07:
Der sicherste Weg wäre wohl der, den Webmaster an der entsprechenden Stelle im Forumsbereich zu fragen, wie er das gehandhabt haben möchte.
Aber das könnte Nuna selber tun.

 Saudade meinte dazu am 07.09.25 um 00:07:
Ja, aber hier hat sie alles angegeben. Es gibt Ausstellungen, wo man das nicht darf, schon gar nicht mit Blitz. Schon mal über Fragilität nachgedacht?
Hätte Nuna das Bild im FB gezeigt, wäre es nicht okay, aber hier hat sie es zu künstlerischen Zwecken verwendet. Das ist etwas Anderes.

 Saudade meinte dazu am 07.09.25 um 00:09:
Ich habe die RL gepostet, die ist gültig. Man muss nur lesen.

 Augustus meinte dazu am 07.09.25 um 00:09:
Ich wäre hier auch sehr vorsichtig mit dem Urheberrecht. M.E. wird es hier verletzt, und der Webmaster hat durchaus jetzt mehr Sorge als der Nutzer (nach neustem Urteil, wonach Plattformbetreiber in Haft genommen werden, wenn Nutzer urheberrechtlich geschützte Bilder auf der Plattform hochladen.) 
Ein solches hochgeladenes Bild ist nach aktueller Rechtsprechung in Deutschland höchstens erlaubt, wenn das Zitierrecht laut §51 urhebergesetz greift. 

Es muss sich hierbei um künstlerische oder wissenschaftliche Ausseinandersetzung handelt, wonach das Bild in den Hintergrund tritt und die Erläuterungen (oftmals seitenlange Bemühungen von Sätzen) müssen im Inhalt und in der Sache überwiegen. Das Bild darf auf keinen Fall selbst im Mittelpunkt stehen, und von ein paar Sätzen umschmückt. Es muss sich um einen eigenständigen Paratext handeln, der dem Bild das eigentliche Gepräge gibt. Im vorliegenden Fall erreicht der drei Zeiler diese Wirkung nicht; der dreizeiler nebst dem Upload ist vom Zitatrecht nicht abgedeckt. 
Damit liegt klar ein Verstoß gegen das Urheberrecht vor, da Upload, womit eine Veröffentlichung gemeint ist. Es muss sich nicht um kommerzielle Zwecke handeln, es reicht aus, wenn es bloß veröffentlicht reich wird auf einer Plattform und for die Öffentlichkeit zugänglich ist, liegt eine Verbeitung vom Bild vor, für die eine vorherige Zustimmung vom Urheber benötigt wird. 
Liegt diese nicht vor, kann der Webmaster in Haft genommen werden. 

 Graeculus meinte dazu am 07.09.25 um 00:14:
Na, nicht gerade in Haft, aber doch in Haftung.

Für das Zitieren von Texten, bei dem ich mich besser auskenne, ist das, was Du schreibst, Augustus, richtig: mit Angabe der Quelle und umrahmt von einer eigenen geistigen Leistung, die in einer bestimmten Relation zum Zitat stehen muß, also nicht eine Seite Zitat und dazu ein einzelner Satz.

 Saudade meinte dazu am 07.09.25 um 00:15:
Tja, dann log der Professor und mein Gut ist Phantasie. 
Nuna, gib es weg. Anscheinend gibt es in Deutschland strengere Gesetze als in der RL.

 Graeculus meinte dazu am 07.09.25 um 00:15:
Es muss sich hierbei um künstlerische oder wissenschaftliche Ausseinandersetzung handelt, wonach das Bild in den Hintergrund tritt und die Erläuterungen (oftmals seitenlange Bemühungen von Sätzen) müssen im Inhalt und in der Sache überwiegen. Das Bild darf auf keinen Fall selbst im Mittelpunkt stehen, und von ein paar Sätzen umschmückt.

Das klingt nach dem, was ich kenne.

 Graeculus meinte dazu am 07.09.25 um 00:17:
Wie gesagt: Webmaster fragen. Im Zweifelsfalle liegt bei ihm zwar nicht die Haft, aber doch die Haftung.

 Saudade meinte dazu am 07.09.25 um 00:17:
Das Bild ist eben nicht im Mittelpunkt.
Gut, zugegeben, das ist Auslegungssache.

Antwort geändert am 07.09.2025 um 00:18 Uhr

 Graeculus meinte dazu am 07.09.25 um 00:58:
Jetzt habe ich die Richtlinie mal quer gelesen. Da ist von Text und Data Mining, von Unterricht, journalistischer Nutzung und Lizenzvergabe die Rede (was alles hier nicht zutrifft), und dann finde ich:

Da Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten Inhalte zugänglich machen, die nicht sie selbst, sondern
ihre Nutzer hochladen, sollte für die Zwecke dieser Richtlinie ein spezielles Haftungsverfahren für Fälle
eingerichtet werden, in denen keine Genehmigung erteilt wurde.

Darum geht es doch, oder?

 Saudade meinte dazu am 07.09.25 um 01:07:
Nun, nochmals, der Professor zeigte uns das Bild "une pipe" und sagte, er dürfe dies, wenn es zur Veranschaulichung einer Tatsache gebraucht wird. Auch die künstlerische Verwertung mit Angabe ist, so wie das Zitieren, erlaubt. 
Aber, wie bereits eingelenkt, ob das Bild eigentlich hier im Mittelpunkt ist, ist wahrlich strittig. Im Grunde könnte man es als Verweis auslegen, als Zitat. Nicht?

 Graeculus meinte dazu am 07.09.25 um 01:14:
Ich weiß es nicht. Vom Professor aber nehme ich an, daß er das im Unterricht getan hat. Da sind die Regeln großzügiger, auch in der Richtlinie.

Der Fall hier erscheint mir ... kritisch, aber ich werde den Teufel tun und sagen: So und so ist die Sache!

Die erwähnte Haftung trifft den "Diensteanbieter", also den Webmaster, und deshalb meine ich, daß er das entscheiden muß, für sein Forum.

Antwort geändert am 07.09.2025 um 01:16 Uhr

 Saudade meinte dazu am 07.09.25 um 01:16:
ABER: Jetzt fiel mir ein, was mein ganzes Denken leider zum Wackeln bringt: Wir wissen nicht, ob im Museum nicht stand, dass das Fotografieren und (!) Vervielfältigen erlaubt sei. :(

 Saudade meinte dazu am 07.09.25 um 01:17:
Ja, du hast Recht, das entscheidet der Web. Aber, grundsätzlich ist es grenzwertig.

 Graeculus meinte dazu am 07.09.25 um 01:18:
Ach du Schande! Ja, das ist ein Punkt!

Fotografieren und Vervielfältigen erlaubt? Bei einem Original-Kunstwerk? Darauf wette ich nicht!

 Saudade meinte dazu am 07.09.25 um 01:21:
Ich fürchte... nein, so ungerne ich das schreibe. Ich hätte gerne verteidigt, weil so ist das Recht, man kann damit "spielen", aber in dem Fall... 
Du hast recht, une pipe ist auf jedem Klopapier...das nicht.

 Saudade meinte dazu am 07.09.25 um 01:24:
Aber, schön, dass wir einmal uns mit der RL beschäftigt haben. (Ich kann RL schon nicht mehr sehen! Sag nur MasterThesis!) Besonders, weil wir ständig damit arbeiten müssen.

Antwort geändert am 07.09.2025 um 01:27 Uhr

 Nuna meinte dazu am 07.09.25 um 08:16:
Hi liebe Saudade 

Vielen Dank für die Unterstützung :)...Doch wenn der Webmaster u. U. Schwierigkeiten wegen der eingestellten Bilder bekommen kann, nehme ich sie natürlich wieder raus. 

Ich frage mich nun ob bei einem geposteten Musikvideo Gemagebühren vom Veranstalter bzw hier Webmaster gezahlt werden müssten.

Hab eine gute Zeit:).

LG Nuna

 Saudade meinte dazu am 07.09.25 um 10:25:
https://www.e-recht24.de/urheberrecht/12829-darauf-muessen-sie-beim-video-embedding-achten.html
Zur Zeit online: