Notwehr, Nothilfe, Notstand

Gedanke

von  Hannes

Alle Staaten dieser Welt haben Gesetze oder rechtlich klare Regeln zu

Notwehr, Nothilfe und Notstand.

Bei der Notwehr handelt es sich um diejenige Verteidigungshandlung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Von Nothilfe ist dann die Rede, wenn ein Mensch einen rechtswidrigen und gegenwärtigen Angriff auf einen anderen Menschen abwehrt.

Notstand ist eine rechtliche Bezeichnung für eine Ausnahmesituation, in der eine Person gezwungen ist, gegen Gesetze zu verstoßen, um sich selbst oder andere vor einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr (z. B. für Leben, Gesundheit, Eigentum) zu schützen .

Wenn diese Voraussetzungen vorliegen,, ist jedermann dazu berechtigt, einzuschreiten, abzuwenden, abzuwehren oder zu schützen.

Jeder von uns kennt Figuren und Ereignisse der aktuellen Weltgeschichte, die man auf diese Weise legal …......

Fragt mal nach beim Ethikrat, Regierungen, den Vereinten Nationen und bei dir selbst,

warum trotz dieser einfachen Sachlage nix passiert.




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