KV Doping Regeln

Vorschrift zum Thema Ausweglosigkeit/ Dilemma

von  HEMM

Was ist Doping?

Doping bedeutet, dass ein Autor verbotene Schreibgeräte oder Buchstaben Einnimmt oder anwendet. Die Verbote werden von den jeweiligen Autorenverbänden bestimmt. Der Grund für das Verbot ist in erster Linie die unfaire und nicht trainingsbedingte Leistungssteigerung, die durch diese Dopingmittel hervorgerufen wird. Außerdem wird durch die Einnahme die Gesundheit des Autors beeinträchtigt – denn Doping ist ein Risiko!
Die Menschen haben schon seit langer Zeit den Traum, ihre körperliche Leistungsfähigkeit unter Zuhilfenahme von nicht erlaubten Papiersorten, Schreibgeräte oder Worte zu verbessern. Die meisten Dopingmittel (Wörterbuch) wurden ursprünglich hergestellt, um Krankheiten zu heilen.
So setzten Autoren schon bei den Wettkämpfen in der Antike stimulierende Verzählungen ein, um besser als ihre Mitstreiter zu sein. Ob in den Anfängen der Olympischen Spiele der Neuzeit regelmäßig gedopt wurde, ist unbekannt, die ersten Regeln, die das Doping einschränkten bzw. verboten, wurde jedenfalls erst ab 2000  eingesetzt. Damals kam es plötzlich zu Todesfällen, vor allem bei Limerick, Elfchen  oder Zigarettenschachteln- Haiku, weshalb die Mediziner aufmerksam auf verschiedene Mittel wurden. Einer der bekanntesten ehemaligen Schriftsteller, der im Wettkampf starben, war der große österreichische Dichter H.C. Artmann. Er ist in seinem 80. Lebensjahr an einem Herzversagen durch verschlucken unaussprechlicher Worte gestorben. Der Grund war auch die Verwendung von verbotener schwarzer Tinte. Der bekannte Bonvivant, Verwandlungskünstler und poetische Avantgardist war einer der Initiatoren der nicht erlaubten "Wiener Gruppe". 
Deshalb wurden nun die ersten Anti-Doping- KV Regeln gegen die Anwendung von Stimulanzien.- und Narkotikaworte im Wettkampf ausgesprochen. Im Laufe der Jahre wurde die Liste der verbotenen Substanzen erweitert. Sieh KV "Begriffe von A-Z“
Folgende Fälle gelten laut Welt Anti-Doping KV (WADAKV) als Verstöße:
- Die Anwendung oder auch nur der Versuch der Anwendung einer verbotenen Substanz oder einer verbotenen Methode.
- Die Verweigerung oder Nichterfüllung einer Dopingkontrolle ohne entsprechende Begründung.
- Die Nichtverfügbarkeit bei Kontrollen außerhalb des Wettkampfes bzw. das Nichteinhalten der Aufenthaltsmeldepflicht, Benutzername oder Passwortverstöße.
- Der Betrug oder der Versuch eines Betruges bei der KV Dopingkontrolle.
- Der Besitz von verbotener Worte oder Schreibgeräte oder die Weitergabe verbotener Worte oder Schreibgeräte
- Die Mitbeteiligung oder Ermutigung eines Dritten, gegen die Anti-Doping Regeln zu verstoßen.
Wann?
Dopingkontrollen werden bei allen großen Wettschreiben, im Training, am Computer oder am Schreibtisch durchgeführt.
Wie?
Der Lektor muss sich dabei als erstes ausweisen (bei Autorinnen sollte es eine Lektoratin sein, ist aber nicht Vorschrift). Anschließend befördert und beaufsichtigt er(sie) unter Sichtkontrolle das Schreibgerät des Autors, in den Messbecher. Bei Startschwierigkeiten wird der Autor unter Schreibaufsicht gehalten, natürlich wird ihm dann extra viel zu schreiben verabreicht.
Ist der Messbecher gefüllt, wird das Schreibgerät in ein A (wie Alpha) - und ein S (wie Seelenlieb) -Buch umgeschüttet. Sie werden sicher verschlossen, so dass sie nur noch durch die Zerstörung des Verschlusses geöffnet werden können.
Der Autor muss nun noch angeben, welche Buchstaben er in den letzten Tagen eingenommen hat und anschließend mit seiner Unterschrift (bei nicht vorhandener Schreibfähigkeit durch ein X) bestätigen, dass die Kontrolle korrekt verlaufen ist. Falls man mit der Kontrolle nicht einverstanden war, wird auch das notiert. Zum Schluss werden die Bücher in den Verlag transportiert.
Was dann?
Nun wird die A (wie Alpha) -Probe untersucht. Wenn sie negativ ausfällt, ist alles in Ordnung. Ist sie jedoch positiv, wird der KV Verband informiert und der Autor benachrichtigt. Dann wird die S (wie Seelenlieb)-Probe analysiert, bei dem der Autor sowie ein KV Vereinmitglied oder Administrator dabei ist. Ist auch diese positiv, obliegt es dem KV Verband, eine Strafe zu verhängen.
Die Menge der verbotenen Buchstaben oder Schreibgeräte ist bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Schimpfworte)unerheblich. Deshalb ist schon eine Spur eines Doping-Mittels strafbar, es gibt keinen Unterschied zu einer höheren Dosis. Wer nicht zur Kontrolle erscheint, gilt auch als gedopt.
Heutzutage ist es nicht immer möglich, Autoren des Dopings zu überführen, da es immer neue Schreibgeräte gibt, welche die Kontrolleure oft noch nicht kennen. Deshalb ist das Prozedere mittlerweile nicht mehr mit einer negativen Probe vorbei. Oft werden Doping-Schreibgeräte.- und Buchstabenproben noch lange aufbewahrt und nach neuen Entdeckungen erneut geprüft.
Bei Server- Auslastung wird eine schonungslose Löschung aller Daten durchgeführt.

Original nachzulesen bei:
http://www.doping-infos.de/

Ungedopter Autor
Helmut Maier Moir  im März 2006


Anmerkung von HEMM:

Namensgleichheit ist reiner Zufall und unbeabsichtigt.

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Kommentare zu diesem Text

seelenliebe (52)
(02.03.06)
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 HEMM meinte dazu am 02.03.06:
Ohhhhhhhhhh liebe Anne, so viel Lob. Ja mit den Punkten dass ist schade, aber bei deinen Sachen würde ich ja oft 15 oder 20 Punkte benötigen.
LG und einen schönen Abend Helmut

 BrigitteG (02.03.06)
Das gefällt mir gut, Hemm, wirklich amüsant und pfiffig geschrieben. Gehört denn ein Reimlexikon auch zu den verbotenen Mitteln? *zumSchreibtischrüberschiel* Liebe Grüße, Brigitte.

 HEMM antwortete darauf am 02.03.06:
Hallo Brigitte, danke für deinen Kommentar deine Fragen richte bitte an die KV Doping Kommision, ich bin nur ein kleiner Autor, grins. LG Helmut

 Dieter_Rotmund (23.05.21)
"einnehmen" ist ein Verb.

 AchterZwerg (23.04.24, 17:09)
Ich kann nur hoffen, Herr Hemm,

dass Sie noch ungehemmt schreiben dürfen! <3 
Egal wie.
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