Verhör Nr. 37915 I
Der Gefangene wird vorgeführt.
Erster Eindruck: Unrasiert, ungewaschen, verstörter Blick, stammelt Unschuldsbezeugungen.
Prognose: Kooperationsbereit.
Der Gefangene wird auf den Operationstisch geschnallt. Unkontrolliertes Zittern der Gliedmaßen, Gesichtsmimik instabil.
Der Zweite Offizier beginnt das Verhör mit dem üblichen Procedere: Name, Alter, Wohnort, politische Zugehörigkeit, usw. Beginn der Strombehandlung zur präventiven Einflussnahme.
Auch nach erhöhtem Einsatz der elektrischen Behandlung an diversen neuralgischen Körperteilen kein verwertbares Resultat. Der Delinquent ist mehrmals vorübergehend ohne Bewusstsein. Der Erste Offizier befiehlt den Abbruch des Verhörs.
Der Gefangene wird zur ärztlichen Betreuung abgeführt.
Verhör Nr. 37915 II
Der Gefangene wird vorgeführt.
Eindruck: Desolate physische wie psychische Verfassung. Empfehlung: Vorgehen auf rein anatomischer Basis zur Niederwerfung der Schutzfunktion der Physis, somit Bloßlegung der nunmehr hilflosen Psyche des zu Verhörenden in Sachen § 5/731 13P des Strafgesetzbuches.
Beschluss des Ersten Offiziers vom Dienst, das Verhör, trotz nicht unerheblicher Frakturen, Hämatome, usw. an Gesicht, Brust- und Genitalbereich sowie am rechten Unterschenkelknochen des Delinquenten, nach kurzer ärztlicher Behandlung fortzusetzen.
Das Verhör wird für unbestimmte Zeit ausgesetzt, um dem zu Verhörenden Zeit zu geben, besser auf die ihm gestellten Fragen eingehen zu können, des weiteren, um ärztliche Behandlung in Anspruch zu nehmen.
Es ergeht Auftrag an das Sonderkommando Bezirk 37 Nord zur Inhaftierung und Überstellung der Ehegattin des Betroffenen.
Verhör Nr. 37915 IV
Der Gefangene wird vorgeführt.
Da die körperlichen Beeinträchtigungen des Gefangenen als geheilt zu betrachten sind, wird das Verhör ohne Einschränkung aufgenommen. Es wird befohlen, die äußeren Gliedmaßen des Delinquenten zu perforieren, während der Zweite Offizier den Fragebogen des Inneren Amtes (StF 270813 in Sachen 37915 bez. 5/731 13P) nochmals verlesen wird.
Der Gefangene wird abgeführt.
Verhör Nr. 37915 IX
Der Gefangene wird vorgeführt.
Impertinente Infragestellung und eine unbefriedigende Negierung aller ihm vorgelegten Fragepunkte lassen eine psychische Neuorientierung des Delinquenten auf die Realität des Sachverhaltes notwendig und angeraten erscheinen. Zwecks dieser Maßnahme wird eine Teilnahme der Gattin des zu Verhörenden von Seiten des Ersten Offiziers angewiesen.
Bemerkung: Eintritt einer eruptiven emotionalen Reaktion des Delinquenten bei der angeordneten Penetration der Gattin durch anwesende Kräfte.
Der Zweite Offizier verliest abermals den Fragekatalog des Inneren Amtes (s.o.). Hierauf antwortet der Delinquent in ungeordneter Weise. Die gegebenen Antworten werden durch den Ersten Offizier als unzureichend erachtet. Der Erste Offizier befiehlt den nochmaligen Abusus der Ehefrau des Delinquenten mit exemplarischen Mitteln in dessen Beisein, als letzten Appell an die Kooperationsbereitschaft.
Der anwesende ärztliche Mitarbeiter stellt den kolateralen Exitus der Gattin des Delinquenten fest.
Durch den unvorhergesehenen Ausgang dieser Befragung, wird das Verhör durch den Ersten Offizier abgebrochen. Der Delinquent wird zur späteren Befragung abgeführt.
Verhör Nr. 37915 XII
Der Gefangene wird vorgeführt.
Nachdem auch eine nochmalige nachdrückliche Befragung des Delinquenten kein verwertbares Resultat gezeitigt hat, ordnet der Erste Offizier die Liquidierung des Falles an.
Der Gefangene wird abgeführt.
37915 bez. 5/731 13P nach StF 270813 wird als abgeschlossen betrachtet.