Babylon der Finanzen - Petra
Theaterstück zum Thema Erschöpfung/ Müdigkeit
von EVdR
Aus der Art gefallene Vorstellungen des wirklichen Lebens
Petra, die Frau vom Nachbarn
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Babylon der Finanzen
Die Haushaltsdebatte lässt Petra,
die Frau vom Nachbarn,
an die CO2-Bepreisung,
das Klimageld,
denken.
In Deutschland gibt es, aktuell, kein Gesetz für eine direkte finanzielle Rückzahlung,
wie das Klimageld, an die Bürger zurück fließen könnte.
Obwohl die Ampel-Regierung die Pro-Kopf-Auszahlung 2021,
im Koalitionsvertrag,
versprochen hat,
wurde,
bis heute,
keine gesetzliche Grundlage dafür verabschiedet.
Der aktuelle Stand zum Klimageld:
Technik is bereit:
Die Infrastruktur für Direktauszahlungen (Verknüpfung von Steuer-ID und Bankverbindung) ist seit 2025 fertiggestellt.
... Möglich wäre es, denkt sie.
Kein Gesetz:
Ohne den gesetzlichen Rahmen darf der Staat kein Geld überweisen;
entsprechende Anträge wurden im Bundestag abgelehnt.
... ist hier ds Schlupfloch, fragt sie sich.
Theoretische Summen:
Verbraucherschützer (vzbv) fordern eine Auszahlung von 139 Euro pro Kopf.
Andere Berechnungen schätzen das Potenzial auf 200 bis über 250 Euro pro Jahr.
... ein Betrag, genaues weißman nicht. Warum, fragt sie sich.
Die Einnahmen aus dem nationalen Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) fließen in den staatlichen Klima- und Transformationsfonds (KTF).
... Gesetz und noch eines, dazu noch ein weiteres. Soll, muß man es verstehen oder soll man es nicht verstehen?
Wo das Geld stattdessen hinfließt:
Die Milliarden aus der CO2-Bepreisung fließen in den staatlichen Klima- und Transformationsfonds (KTF)
und
werden für indirekte Entlastungen genutzt:
... weitere Gesetze, zur Verwirrung?
Abschaffung der EEG-Umlage:
Die Streichung der Ökostrom-Umlage senkt den Strompreis für Endverbraucher.
... Peanuts, denkt sie.
Förderprogramme:
Der Staat bezuschusst den Einbau von Wärmepumpen und energetische Gebäudesanierungen.
... sie wohnt zur Miete.
sie fragt sich,
was habe ich davon?
Sie denkt an die Modernisierungsumlage,
das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 559 und § 559e BGB),
das Gebäudeenergiegesetz (GEG),
Kosten,
die der Vermieter
umlegen kann.
Die bestehende Entlastung:
Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz:
Mieter werden bereits seit 2023 über das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) entlastet:
Kostenaufteilung:
Vermieter müssen sich abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes an den CO2-Kosten für das Heizen beteiligen.
Erstattung:
Je schlechter das Haus gedämmt ist, desto höher ist der Vermieter-Anteil (bis zu 95 %).
Die Entlastung erfolgt als Gutschrift über die jährliche Heizkostenabrechnung.
Sie merkt,
sie kann es nicht mehr
nachvollziehen.
Modernisierungskosten,
Abzug von staatlichen Fördermitteln,
Abzug von Erhaltungskosten (Instandhaltung)
Sonderumlage für den Heizungstausch (§ 559e BGB)
Standard-Modernisierungsumlage (§ 559 BGB)
Spezial-Kappungsgrenze bei der 10%-Umlage (Heizungstausch)
Allgemeine Kappungsgrenze bei der 8%-Umlage
Effizienz-Bremse im Gesetz (§ 71o GEG)
Jahresarbeitszahl (JAZ)
Eine Nebenkostenabrechnung,
Heizkostenabrechnung,
versteht sie ja noch.
Sie fragt sich,
ob ein Rechtsanwalt
dieses Dickicht versteht,
der Gesetzgeber
nachvollziehen kann,
welche Monster
er erschaft.
Was er,
dem Bürger,
einem Vermieter,
zumutet.
Sie fragt sich,
dient alles nur dazu
zu verschleiern
wo das Geld
verschwindet
© EVdR 09_2026