Gewissensprüfung

Text zum Thema Gewissen

von  Oggy

Die CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt hat vor, beim geheimen Wahlversuch des womöglich zukünftigen Ministerpräsidenten im Dezember 2026 geschlossen den Parlamentssaal zu verlassen(1), anstatt sich (wie eigentlich gewöhnlich für Parlamentarier) an einer Wahl zu beteiligen. Dieser Vorschlag soll die Einheitlichkeit innerhalb der Fraktion demonstrieren, die tatsächlich von Angst geprägt ist, daß sich darin Abweichler befinden, welche sich gar unterstehen, von der in der Bundesrepublik elementar garantierten (mit Unterbrechung durch die Diktatur der Nationalsozialisten) Gewissensentscheidung(2) Gebrauch zu machen.

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Das Problem der CDU-Fraktion Sachsen-Anhalt besteht nicht darin, daß die völlig zerstrittene Chaotentruppe zum demokratischen Wahlversuch aus dem Parlament endlich rausgeht ("Boykott")), das Problem besteht darin, daß sie zurückkommt.

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(1) Z.B.

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_101478680/sachsen-anhalt-cdu-will-siegmund-wahl-boykottieren-das-waeren-die-folgen.html

(2) "Freies Mandat" im Gegensatz zum "Imperativen Mandat" (Auftrag, Entsendung, bei Verstoß eventuell Sanktionen, Abberufung), heute gerne als "Fraktionszwang" verkauft.

1. Verfassung des Deutschen Reiches ("Paulskirchenverfassung") § 96 (1849):
"Die Mitglieder beider Häuser können durch Instruktionen nicht gebunden werden."
Mit "Häusern" sind das damals existierenden "Staatenhaus" (Zweite Kammer, vergleichbar heutigem Bundesrat) und das "Volkshaus" (Erste Kammer, vergleichbar heutigem Bundestag) gemeint. Vorbild dieser Anordnung war die demokratische Verfassung der USA. Das Volkshaus entspricht dem "Repräsentantenhaus" der USA, das Staatenhaus dem "Senat" der USA.

2. Artikel 21 Absatz 1 der Weimarer Verfassung (1919):
"Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden."

3. Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 GG (Grundgesetz) über die Abgeordneten des Deutschen Bundestages (1949):
"Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."

Das freie Mandat wird auf eine Rede des Staatsphilosophen Edmund Burke an die Wähler von Bristol zurückgeführt, in der er 1774 sagte:
"Ihr Abgeordneter schuldet Ihnen nicht nur seinen Fleiß, sondern sein Urteil; und er verrät Sie, anstatt Ihnen zu dienen, wenn er es Ihrer Meinung opfert."
("Your representative owes you, not his industry only, but his judgement; and he betrays you instead of serving you if he sacrifices it to your opinion.")
https://americanart.si.edu/artwork/your-representative-owes-you-not-his-industry-only-his-judgement-and-he-betrays-you-instead

Die Gewissensfreiheit ist allgemein in Artikel 4 Absatz 1 (und für den Kriegsdienst in Absatz 3) des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland geregelt:
"Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich."


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Kommentare zu diesem Text


 Juli (14.10.26, 06:50)
Wer dagegen ist, kann dagegen abstimmen, oder nicht?
Warum machen sie es nicht?

Wer AfD wählt, kann heutzutage nicht mehr sagen, er hätte es  nicht gewollt, was kommen wird.
2014, harmlose AfD war gestern.

Kommentar geändert am 14.10.2026 um 06:51 Uhr
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