KLICKS UND CLIQUEN
Synthesen + Analysen in der Matrix
Eine Kolumne von Bergmann
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Lesestatistik
436. Kolumne
Ich habe bisher ca. 160 Lektüren behandelt - Dramen sind kürzer, aber die Analyse dauert länger. Ich rechne: 200 (Seiten) x 6 Minuten x 160 (Lektüren) = 132.000 Minuten : 60 = 2.200 Stunden : 8 = 275 Arbeitstage. Wenn ich bedenke, dass ich bisher 366 Mal Lektüren behandelte, muss ich noch etwas addieren; allerdings musste ich kaum eine Lektüre noch einmal ganz und in der Zeitlänge lesen wie beim ersten Mal. Ich schlage jetzt noch folgende Zeitschätzung dazu: 200 (Lektüren) x 200 (Seiten) x 2 Minuten = 80.000 Minuten : 60 = ca. 1.330 Minuten : 8 = ca. 165 Arbeitstage. 275 + 165 = 440.
Fazit: In meinen bisher 22 vollen Lehrer-Jahren (ohne Referendarzeit) verbringe ich also etwa 20 Tage im Jahr für die Vorbereitung des Literaturunterrichts.
Völlig unmöglich ist die ähnlich wahrscheinliche Berechnung der Lebens-Lesezeit ...
Ich will ganz locker schätzen: Ich lese jährlich an 190 Schulvormittagen x 2 Stunden x 22 Jahre = 8360 Stunden + Lektürevorbereitung 3520 Stunden (s.o.) + weitere Unterrichtsvorbereitungen für Deutsch, Geschichte, Religion: 22 Jahre x 100 Tage x 1 Stunde = 2200 Stunden + als Schüler 15 Jahre x 190 x 2 = 5700 Stunden + Schreiben: Täglich, inklusive Briefe, 37 Jahre x 300 x 2 Stunden = 22.220 Stunden + private Lektüre, inklusive Studium, in 49 Jahren x 100 Tage x 2 Stunden = 9800 Stunden + Fernseh- und Radiosendungen: 45 Jahre x 200 Tage x 3 Stunden = 27.000 Stunden + Kino: ca. 300 x 2 Stunden = 600 Stunden + Theater und Oper (485 + 180): 665 x 2 Stunden = 1330 Stunden. Das wär’s - ungefähr, eher zu wenig geschätzt als zuviel. Summe aller Summen: 80.730 Stunden, das sind rund 15% meiner Lebenszeit (ich lebe seit etwa 490.830 Stunden) oder 3 bis 4 Stunden am Tag.
Kommentare zu diesem Kolumnenbeitrag
(19.12.14)
(Das war 2010.)
Meine Schüler habe ich nicht gezählt. Ich war 32 Jahre lang Lehrer, zuvor Verwaltungsangestellter in zwei Bundesministerien und in der Deutschen Forschungsgemeinschaft, davor Bundeswehr (Z2).
Die Aufrechnung ist keine Klage, ich wurde gut bezahlt, sie ist eine nüchterne Feststellung.
(19.12.14)