Eine Verteidigung der Pflichtethik

Erörterung zum Thema Moral

von  Tristanaz_Laihnazrijaz

Der deutschsprachige Wikipediaɂartikel über die Pflichtethik führt ein Beispiel von einer scheinbaren Aporie an, in die einen die Pflichtethik angeblich führe. In dieser Erörterung lege ich dar, dass dem nicht so ist. Es geht darum, ob die Tyrannenɂassassinierung legitim ist. „Darf man den Despoten assassinieren, um das Volk zu befreien, obwohl das des Tyrannen Recht auf Leben verletzen täte?“ In dieser Frage verbirgt sich eine falsche Annahme: dass der Despote (noch) ein Recht auf Leben habe. Die Lösung des Paradoxons gestaltet sich einfach: Rechte sind gänzlich gute Entitäten. Deshalb widerspräche es ihrem Wesen, wenn sie Rechtsverletzungen begünstigten. Wenn man sich also entscheidet, etwas Schlechtes zu tun, verliert man deshalb jedes Recht, das einem dabei hälfe, die unmoralische Tat zu begehen. Behielte der Tyranne sein Recht auf Leben nach seiner Entscheidung, das Volk zu unterdrücken, täte dieses Recht ihm dabei helfen, sein Unrecht fortzuführen. Deswegen verlässt es ihn, sobald er seine unmoralische Entscheidung gefällt hat. Den Despoten zu assassinieren stellt demnach keine Rechtsverletzung dar, denn der Tyranne hat sein Lebensrecht durch seine Tyrannei verloren. Rechte können einem unter keinen Umständen weggenommen und dürfen niemals verletzt werden, doch man kann sie sehr wohl ausm eigenen freien Willen heraus verwirken. Dein Recht ist wie dein treuer Freund, der dich nie und nimmermehr verlässt, es sei den, du vergraulst ihn.


Der Artikel stellt weitere Gedankenexperimente vor, z.B. dieses (ich habe es leicht abgewandelt): Darf man einen Terroristen foltern, um herauszufinden, wo er eine tickende Zeitbombe versteckt hat, die sonst hunderte Menschen töten würde? Ganz zu schweigen von einem Verbrecher gegen hunderte Unschuldige; nehmen wir an, zehn Verbrecher haben nur einen Unschuldigen in eine Kapsel gesperrt und deren elektronisches Schloss mit zehn Passwörtern versehen. Jeder Verbrecher hat eines der Passwörter gewählt und vor den anderen verborgen. Die einzige Möglichkeit, das Opfer vorm Dursttod zu retten, besteht darin, die zehn Verbrecher zu foltern, um die Passwörter herauszufinden. Darf man das, wo doch jede Person das unantastbare Recht hat, nicht gefoltert zu werden? Und auch noch, wenn zehn Personen gegen eine stehen? Selbstverständlich. Personen haben keinen Wert, sondern Würde. Die Anzahlen sind somit schon einmal belanglos. Und das Recht, nicht gefoltert zu werden, ist zwar unantastbar, wohl aber verwirkbar. Die zehn Kriminellen haben dieses Recht durch ihr Verbrechen verwirkt, während der Unschuldige sein Recht auf Leben nach wie vor hat. Deshalb darf man die Kriminellen nicht nur foltern; man muss es.


Was das Trolley-Problem angeht, so ist es nicht gestattet, einen Unschuldigen gegen dessen Willen für einen anderen zu opfern. Wieder sind die Anzahlen ohne Belang; Personen sind keine Waren. Scheinbar besteht ein Konflikt zwischen dem Rechte der fünf Personen auf Leben und demjenigen des dicken Menschen. Rechte stehen aber niemals wirklich in Konflikte miteinander; wenn das den Anschein hat, so liegt das in Wahrheit an einem dritten, schädlichen Faktor. Im Trolleybeispiele ist dies das Außerkontrollegeraten des Zuges. Stets gilt es, diesen Faktor zu bekämpfen, niemals jedoch Unschuldige zu opfern. Z.B. muss man sein Bestes geben, die fünf Leute zu warnen oder den Zug wieder unter Kontrolle zu bringen. Wenn die Alice dem Bob zehn Euro klaut, darf der Bob ja auch nicht zehn Euronen vom Charlie stehlen, sondern muss schauen, dass er sein Geld von der Diebin Alice zurückkriegt. Rechte sind wie Autos auf einer außreichend breiten Straße: Wenn immer es dafür zu eng ist, dass zwei Autors aneinander vorbeifahren können, liegt das daran, dass ein Hindernis auf einer der Fahrbahnen steht. Der behinderte Autofahrer soll versuchen, das Hindernis zu beseitigen. Schlimmstenfalls muss er stehen bleiben. Niemals darf er jedoch die Fahrbahn des anderen nehmen.


Was meint ihr dazu?



Anmerkung von Tristanaz_Laihnazrijaz:

Über eure Kommentare und Meinungen zu diesem Thema würde ich mich freuen. :)

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Kommentare zu diesem Text


 Teichhüpfer (20.09.24, 10:50)
Theorie und Praxis, da musst Du unterscheiden. In der Theorie kann das Leben regulieren. In der Praxis brauchst Du einen guten Stand.

lg Jens

 Tristanaz_Laihnazrijaz meinte dazu am 20.09.24 um 10:52:
Da hast du wohl recht.

LG!

Trístanaz

 Teichhüpfer antwortete darauf am 20.09.24 um 16:47:
Ich bin der Meinung, dem Leben überlasse ich den Tod.

 Tristanaz_Laihnazrijaz schrieb daraufhin am 20.09.24 um 16:59:
😂

Danke dir für die Empfehlung!

 Regina (20.09.24, 11:53)
Das Recht deckt keinen Mord ab, auch dann nicht, wenn dieser politisch opportun erscheint.

 Tristanaz_Laihnazrijaz äußerte darauf am 20.09.24 um 11:58:
Genau. Und das ist es ja: einen Tyrannen zu assassinieren ist kein Mord, denn "Mord" heißt, das Recht auf Leben zu verletzen, der Despote hat dieses Recht jedoch nicht mehr.

 LotharAtzert ergänzte dazu am 20.09.24 um 15:16:
Und darf man fragen wer bestimmt, wer ein Despot ist? Hat die Despotenbestimmungsstelle einen Namen?

 Graeculus meinte dazu am 20.09.24 um 15:29:
In der mir am plausibelsten erscheinenden Herleitung der Menschenrechte (Rousseau) basieren diese auf einem (stillschweigenden) Gesellschaftsvertrag unter der Bedingung der Wechselseitigkeit: Jeder hat ein Recht auf Leben, sofern er das gleiche Recht aller anderen respektiert.
Daraus kann man ableiten, daß, wer einen anderen willkürlich tötet, den Vertrag bricht, auf dessen Grundlage er selbst ein Recht auf Leben hat; er kann sich daher nicht mehr zu seinem eigenen Schutz auf diesen Vertrag berufen.

Allerdings deutet LotharAtzert ein Problem an: Ob jemand - ein Despot - diesen Vertrag gebrochen hat, darf nicht willkürlich, sondern nur durch eine Gerichtsinstanz entschieden werden - die es in einer Diktatur gegenüber dem Diktator klarerweise nicht gibt.

(Ein analoges Problem gibt es im Grundgesetz Art. 20, 4.)

Also: wer entscheidet, ob jemand ein Diktator/Tyrann ist und daher getötet werden darf?

 Regina meinte dazu am 20.09.24 um 16:25:
" Jeder hat ein Recht auf Leben, sofern er das gleiche Recht aller anderen respektiert." Das würde ja die Todesstrafe erlauben, die es in unserer Rechtsprechung nicht mehr gibt. Da hat auch der Verbrecher ein Recht auf Leben, aber kein freies.
Die Leute, die versuchten, Hitler umzubringen (Stauffenberg, Eisler usw.), hätten im Erfolgsfall zwar einen Diktator beseitigt, aber dennoch einen Mord begangen.

 Tristanaz_Laihnazrijaz meinte dazu am 20.09.24 um 16:27:
@ LotharAtzert und Graeculum

Niemand entscheidet es; es steht fest. Es hat ja auch niemand entschieden, dass die 6 gerade ist, sondern jeder kann das selber mit reiner Logik überprüfen. Und so ist das auch mit Tyrannei: Es ist zwar manchmal schwierig, genau das richtige Urteil zu fällen, aber es ist möglich. Wahrheit wird von niemandem festgelegt. Wer einen Tyrannen richtig als solchen beurteilt und deshalb assassiniert, handelt richtig. Wer einen Nicht-Tyrannen fälschlicherweise als Tyrannen einstuft und deshalb killt, handelt falsch. Das einzige Gesetz, an das du dich halten musst, ist das Moralische Gesetz (Großschreibung beabsichtigt), welches jeder durch die reine Vernunft erschließen kann.

Übern Vertrag verstehe ich etwas nicht: Worin besteht seine angebliche Bindendheit?

Antwort geändert am 20.09.2024 um 16:28 Uhr

 Tristanaz_Laihnazrijaz meinte dazu am 20.09.24 um 16:40:
@ Regina

Ja, die Todesstrafe mag es zwar in der dt. Rechtssprechung nicht mehr geben, aber das heißt nicht, dass das so richtig wäre. M.E. gibt es nur zwei Gründe, die Todestrafe abzuschaffen: 1. Der Gesetzgeber könnte sich darin irren, welche Verbrechen den Tod verdienen. 2. Der Richter oder die Jury könnte sich irren, ob jemand schuldig ist. Und da die Todesstrafe eher irreversibel ist, ist das Risiko zu groß.

Nein, Stauffenberg und Co. hätten keinen Mord, sondern eine Heldentat vollbracht, weil Hitler sein Recht auf Leben längst millionenfach verwirkt hatte. In chinesischer Sprechweise: Selbst mit tausend Toden hätte Hitler nicht genug Buße getan. Wenn andersherum Stauffenberg sich entschieden hätte, Operation Walküre abzublasen, weil er dem Hitler ein Recht auf Leben zuspräche, wäre er mit verantwortlich für alle Gräueltaten, die Hitler danach noch beging.

Um es pointiert auszudrücken: Keine Rechte für die Feinde der Rechte!

 Graeculus meinte dazu am 20.09.24 um 17:34:
" Jeder hat ein Recht auf Leben, sofern er das gleiche Recht aller anderen respektiert." Das würde ja die Todesstrafe erlauben, die es in unserer Rechtsprechung nicht mehr gibt. Da hat auch der Verbrecher ein Recht auf Leben, aber kein freies.

1. Ich spreche hier nicht von unserem Grundgesetz, sondern von der logisch-vernünftigen Herleitung der Menschenrechte. Dieser widerspricht die Todesstrafe in der Tat nicht: weil der Mörder den Vertrag, auf dem sein eigenes Recht auf Leben gründet, kündigt. Allerdings spricht gegen die Todesstrafe ihre Irreversibilität angesichts möglicher Justizirrtümer.
2. Auch in unserem Rechtssystem ist es unter bestimmten Umständen legal, einen Menschen zu töten: Notwehr, Nothilfe.
Über den Tyrannenmord sprechen wir gerade; die Attentäter des 20. Juli 1944 gelten ja als Helden.

 Graeculus meinte dazu am 20.09.24 um 17:36:
Worin besteht seine angebliche Bindendheit?

(Bindendheit --> Bindungskraft)

Sie besteht darin, daß jeder Mensch nur auf dieser Grundlage eigene Rechte hat, was klarerweise in seinem Interesse liegt.

 Graeculus meinte dazu am 20.09.24 um 17:38:
Pros Tristanazon:

Da haben sich unsere Gedanken in schönster Übereinstimmung überschnitten.

 Tristanaz_Laihnazrijaz meinte dazu am 20.09.24 um 18:06:
Ad Graeculum


(Bindendheit --> Bindungskraft)
Ja, das ist schöner formuliert.



Pros Tristanazon
Jetzt weiß ich auch, wie "ad" ins Griechische zu übersetzen ist :) . Allerdings ist "Pros Tristanazon" doppelt gemoppelt, genauso wie "Pros Tristanoson". Auf Griechisch hieße es wohl "Pros Tristanon".



Da haben sich unsere Gedanken in schönster Übereinstimmung überschnitten.
👍

 autoralexanderschwarz (20.09.24, 15:43)
Gemeinhin wird in der Moralphilosophie zwischen deontologischen (von deon - Pflicht) und teleologischen (von telos – Ziel) Ansätzen unterschieden. Eine deontologische Ethik ist dementsprechend eine, die moralische Pflichten definiert, die unabhängig von der konkreten Situation gelten. Diese können sich aber inhaltlich durchaus unterscheiden. Kants kategorischer Imperativ ist in diesem Sinne ebenso eine Pflichtethik wie die zehn Gebote der Bibel, da sie grundsätzlich und immer gelten. Teleologische Ansätze hingegen ermessen die Moralität einer Handlung an deren Folgen. Was ich sagen möchte, ist: Je nachdem, auf welche Moral (bzw. auch auf welche Pflichtethik) man sich bezieht, kommt man bei deinen einzelnen Dilemmata zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen.

Kommentar geändert am 20.09.2024 um 15:45 Uhr

Kommentar geändert am 20.09.2024 um 15:48 Uhr

 Tristanaz_Laihnazrijaz meinte dazu am 20.09.24 um 16:56:
Da hast du wohl recht, dass es auf die konkrete Plichtmoral ankommt.

Eines verstehe ich jedoch noch nicht: Man kann doch zielorientierte Ansätze in pflichtorientierte übersetzen. Z.B. wird das pflichtorientierte "Lügen ist immer falsch" dem teleologischen "Lügen ist genau dann falsch, wenn es Nutzen nicht maximiert und Schaden nicht minimiert" entgegengestellt. Man kann aber Letzteres doch ins deontologische "Lügen, ohne Nutzen zu maximieren und Schaden zu minimieren, ist immer falsch" übersetzen. Habe ich Recht, oder missverstehe ich etwas?

Antwort geändert am 20.09.2024 um 16:56 Uhr

 autoralexanderschwarz meinte dazu am 20.09.24 um 17:35:
Ich würde sagen, dass dies einfach gänzlich unterschiedliche Begründungsformen sind. Wenn ich bspw. wie Kant unterstelle, dass jeder Mensch eine ihm inhärente Würde hat und dann daraus ableite, dass man den Anderen nie nur als Mittel, sondern eben auch immer als Zweck seiner selbst (als Mensch) behandeln muss (was ich sehr schön finde), dann gilt dies eben im gleichen Maße für den Tyrannen, den Terroristen, für jeden Menschen, egal, was er getan hat, egal, was passiert ist, egal, was passieren wird. Die Menschheit ist aus einer solchen Sichtweise wichtiger als der einzelne Mensch. Eine Pflichtethik kennt halt keine Ausnahmen. Dennoch gibt es ja durchaus Versuche unterschiedliche Begründungsansätze zusammenzuführen, wie bspw. im Regelutilitarismus. Letztendlich basieren moralische Ansätze aber ja immer auf Werten und die sind (selbst innerhalb einer Kultur) eben unterschiedlich. Dementsprechend ist der Tyrannenmord wohl für den einen o.k. und für den anderen eben nicht. Ebenso wie billig produzierte Kleidung oder Massentierhaltung.

 Tristanaz_Laihnazrijaz meinte dazu am 20.09.24 um 17:53:
(was ich sehr schön finde)
Ich auch.



dann gilt dies eben im gleichen Maße für den Tyrannen, den Terroristen, für jeden Menschen, egal, was er getan hat, egal, was passiert ist, egal, was passieren wird
Nein, denn wie du gesagt hast, entspringen die Personenrechte der


inhärente[n] Würde
der Person. Wer jedoch die Personenwürde anderer missachtet, verwirkt damit die Eigene. Deshalb hat der (echte! Siehe Augustus' Gegenbeispiel!) Despote, ebenso wie der Terrorist oder Serienmörder, seine Würde soweit verwirkt, dass ihm das Recht auf Leben nicht mehr zukommt. Ich bin ein glühender Verfechter des ersten Satzes des GG, würde ihm jedoch gerne noch ein "aber verwirkbar" anhängen.



Eine Pflichtethik kennt halt keine Ausnahmen.
Das stimmt zwar, aber genau hier sehe ich das Problem. Man kann nämlich jedes Gesetz in eine Form bringen, in der es keine Ausnahmen hat. Z.B. kann man "Jeder Mensch hat das Recht, zu leben, es sei denn, er habe gemordet" in "Ausnahmslos jeder Mensch, der nicht gemordet hat, besitzt das Recht auf Leben" übersetzen. Nicht wahr?



Letztendlich basieren moralische Ansätze aber ja immer auf Werten und die sind (selbst innerhalb einer Kultur) eben unterschiedlich.
Ja. Mein Ziel ist es jedoch, Werte zu finden, deren Richtigkeit wir mit logischer Strenge beweisen können und die somit allgemeingültig und kulturunabhängig sind.

 Augustus (20.09.24, 16:13)
Gegenbeispiel: Ein Herrscher unterdrückt sein Volk, weil das Volk und darin enthaltene Rudelführer einen Krieg gegen ein anderes Land führen sollen.  Des Herrschers exekutice tötet niemanden, sondern steckt sie in Gefängnis. Das Volk nennt den Herrscher einen Tyrannen; in Wahrheit will er sein Volk vor Krieg schützen. Ist er ein Tyrann? Dürfen sie ihn assasinieren? Um dann Krieg zu führen?

 Tristanaz_Laihnazrijaz meinte dazu am 20.09.24 um 16:48:
@ Augustum

👍👍👍 (Scherzend) Du Gedankendieb! ;)

Das ist genau eines der Beispiele, das ich gegen bedingslose Befürworter der Demokratie ins Feld führe. Der Herrscher, den du beschreibst, ist natürlich kein Tyranne, sondern eine (bis auf Weiteres) rechtschaffene Person, die Massenmord verhindert. Deshalb dürfen sie ihn nicht assassinieren. Das Volk stuft den Herrscher nur fälschlicherweise als Tyrannen ein. Handelt es nach dieser falschen Meinung, begeht es dennoch Mord, denn Dummheit schützt vor moralischer Verfehlung nicht (im Gegenteil: sie ist oft ihr Grund).

Freilich bin ich für gewöhnlich ein starker Befürworter der freiheitlichen Demokratie.

Antwort geändert am 20.09.2024 um 17:36 Uhr

 Regina (20.09.24, 20:09)
Du willst hier die Verwirkbarkeit des Rechts auf Leben durch die Hintertür wieder einführen. Unser Rechtssystem hat aber mit der Abschaffung der Todesstrafe klar festgelegt, dass auch der Schwerverbrecher sein Recht auf Leben behält, wenn auch hinter Gittern.
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