Voraussetzungen

Tagebuch zum Thema Biographisches/ Personen

von  Teichhuepfer

Es ist festgehalten im Gutachten 2013 Oldenburg i.H. es wird gegen mich vorgegangen mit übler Nachrede und Rufmord. Die Richterin meinte, das kann sich wieder holen. Einspruch, ich bin krank gewesen, das kann sich nicht wieder holen. Trotzdem ist es aktuell 2025 genau so, üble Nachrede und Rufmord. Das geht zurück bis auf den Anfang der Diagnose meiner Psyche. Ich komme nach zwölf Jahren wieder in das Bundesland zurück, wo diese Diagnose gestellt wurde. Die Krankheitsgeschichte kann nur zehn Jahre existieren, aber es ist genau die selbe Geschichte wie vor zwölf Jahren.


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