Aus der Art gefallene Vorstellungen des wirklichen Lebens
Petra, die Frau vom Nachbarn
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Hitze, tot !
Petra,
die Frau vom Nachbarn,
denkt
über die Hitze nach.
Staatliche Schutzpflicht (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG):
Das Bundesverfassungsgericht leitet aus dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit eine objektive Schutzpflicht des Staates ab.
Der Staat muss sich schützend und fördernd vor das menschliche Leben stellen und es vor Gefahren durch Dritte oder Umweltbedingungen schützen.
Tod,
durch Hitze:
ln Krankenhäusern
In Altenheimen
Sie denkt an:
Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG):
Dieses Prinzip verpflichtet den Staat zur sozialen Existenzsicherung und zur Daseinsvorsorge.
Dazu gehört der Aufbau und Erhalt eines funktionierenden Gesundheitssystems, das für alle Bürger zugänglich und bezahlbar ist.
Kompetenzverteilung:
Das Grundgesetz regelt in den Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 und 19a GG die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Krankenhauswesen, die Arzneien und die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser.
Wenn vulnerable Personen
an Hitze sterben,
ist es dann,
ein Versagen ?
Fahrlässig
Vorsätzlich
eine Körperverletzung,
mit Todesfolge?
eine Tötung?
ein Mord ?
Alles
nur
eine
Übertreibung?
"Wir bringen
überhitzte Menschen,
in überhitzte Krankenhâuser,
überhitzte Notaufnahmen ..."
Ob Hitzeschutzpläne
Leben retten ?
© EVdR 07_2026