Das Gewicht einzelner Brote darf eine gesetzlich festgelegte Grenze nicht unterschreiten (z. B. bei einem 1000-Gramm-Brot sind maximal 1,5 % bzw. bis zu 30 Gramm Abweichung nach unten im Rahmen, während es bei kleineren Einheiten prozentual etwas mehr sein darf.
Unverpackte Brote und Kleingebäcke unter 250 Gramm fallen nicht unter die strenge Gewichtskennzeichnungspflicht und werden oft nach Stückzahl verkauft.
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