Aufgespießt
Unverschämtheiten aus Politik, Promiszene und Alltag
Die Kolumne des Teams " Aufgespießt"
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Böhmermanns „Schmähkritik“
von AlmaMarieSchneider
Satire ist ein nicht für jeden Menschen verständlicher Stoff, besonders dann, wenn sie weh tut und das ist auch meinem Verständnis nach ihr Sinn. Früher hat man es noch verstanden der Sache ein „Deckmäntelchen“ umzuhängen, damit sie nicht gerade zum roten Tuch wird. Es gibt eben immer Kandidaten, die wie die wilden Stiere ihre Hörner ausfahren und damit noch mehr Hohn und Spott ernten.
Verstehen kann man die Empörung von Herrn Erdogan, nicht aber seine selbstherrliche Reaktion unter dem Einsatz von Machtmissbrauch.
Herrn Erdogan steht wie für alle Bürger,der Rechtsweg offen.
Zwar hat sich in unserem Rechtssystem der Privatklage durchgesetzt, dass auf Opfern regelrecht herumgetrampelt wird, alle Kosten erst einmal bei ihnen landen und viele aus diesen Gründen aufgeben müssen und Täter sich ins Fäustchen lachen. Herr Erdogan wird finanziell durchhalten können, denn vom Strafrecht wird er nicht viel zu erwarten haben. Jahrelang misshandelte Frauen, die ihre seelischen Blessuren nicht durch eingetretenen Irrsinn nachweisen können, sehen in der Regel auch in die Röhre.
Jedenfalls sollte man eine EU-Mitgliedschaft der Türkei sehr genau hinterfragen um zu erkennen, welches System man den restlichen EU-Bürgern und gegebenenfalls den bereits hier lebenden türkischen Mitbürgern zumutet.
Kommentare zu diesem Teamkolumnenbeitrag
(12.04.16)
Die beste Antwort darauf wäre meines Erachtens eine elegante Satire gewesen und nicht eine Schmäschrift auf dem Niveau von Ziegenfickerei.
http://www.sueddeutsche.de/kultur/urteil-taz-gewinnt-gegen-bild-kalle-gib-kunstfreiheit-1.31390:
Das Oberlandesgericht Hamburg gab dem Verlag recht. Die Werbung sei zwar witzig und weise einen nicht unerheblichen Wahrheitsgehalt auf, sie überschreite aber die Grenze des Zulässigen. Das Boulevardblatt werde unangemessen abqualifiziert und der Kunde als Mensch charakterisiert, der nicht in der Lage sei, die anspruchsvolle taz zu verstehen. In der Verhandlung sprach der Bild-Anwalt von einem "menschenverachtenden Kern" der Werbung und einer "sozialen Stigmatisierung".
Die taz-Anwältin fand indes, die Kunden seien nicht unsympathisch dargestellt. Die Spots seien "etwas frech, aber funny" und durch die Grundrechte sowohl der Meinungs- als auch der Kunstfreiheit gedeckt. So sah es auch der BGH.
Ja, das finde ich sehr funny. Besonders der menschenverachtende Kern hat es mir angetan.