Anfrage bei der Rechtsberatung

Text zum Thema Widerstand

von  Rudolf

Sonntag, 29.9.13
Unsere Rechtsschutzversicherung bietet eine Erstberatung im Internet an. Mal sehen, was die zum Thema Rundfunkbeitrag sagen:


  Sehr geehrtes Rechtsberatungs-Team,

  seit Anfang des Jahres hat sich die GEZ in Beitragsservice
  umbenannt. Mit dieser Änderung geht einher, dass sie
  pro Quartal 53,94 € statt bisher 17,28 € an Beitrag verlangt.
  Das ist eine Erhöhung um 212 % . Daraufhin habe ich jede
  Nutzung der Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
  eingestellt.

  Auf meinen Widerspruch bekam ich als Antwort, dass ein
  Widerspruch aus dem von mir genannten Grund nicht möglich
  sei.

  Zwischenzeitlich habe ich den Beitrag überwiesen, um keine
  Zwangsgelder zu riskieren. Nun möchte ich rechtlich prüfen
  lassen, inwieweit Beiträge in dieser Form erhoben werden dürfen
  und welche Schritte ich unternehmen muss, um mein Geld
  zurückzubekommen.

  Mit freundlichen Grüßen

  Nepomuk Idur

Nun bin ich auf die Antwort gespannt.


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Kommentare zu diesem Text


 loslosch (29.12.13)
du musst von den 312% 100 punkte abziehen. erhöhung um 212%. aber das macht den kohl nicht mager.

 Rudolf meinte dazu am 29.12.13:
Da möchte ich mich mit einem Hesse-Zitat bedanken:

"Es ist der Beginn jedes Niedergangs: Das Ernstnehmen der großen Dinge und das Nichternstnehmen der kleinen für selbstverständlich zu halten."

Er schrieb das 1933.
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