Die Theorie des Sexverbrechens

Interpretation zum Thema Sex/ Sexualität

von  Augustus

L= vT * A
A= 80 – tA
tA = >16 

Wenn wir nun eine Versuchsperson nehmen, die 25 Jahre alt ist und 20 Tage keinen Sexverkehr hatte, folgt daraus:

L= 20 * (80-25)
L= 1100

Dabei wird das L unter direkter Einflussnahme von anzüglichen Gedanken potenziert.


Während im umgekehrten Fall unangenehme Gedanken oder der Vollzug des Sexverkehrs unmittelbar die Wurzel aus L ziehen.
√L

Also ist L² = 1.210.000
Dabei ist der Zustand ohne Sexlust zu verspüren unter ca. 10.000. Diese Grenze ist eine Annahme, wobei sie zur Verdeutlichung gleichermaßen beiträgt wie die konkrete Grenzzahl, wenn sie festzustellen wäre.

Die Theorie beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Lust, wenn sie potenziert wird (L²) und ob daraus verständlicherweise Sexverbrechen entstehen können. Untersuchen werde ich ebenfalls wie die Auswirkungen im umgekehrten Fall sind, wenn die Sexlust gehäuft unter Partnerschaften vorkommt, also wenn die Wurzel aus L 2 oder 3 Mal gezogen wird und unter einem bestimmten Wert fällt, ob die Partner einander dadurch gleichgültig werden und damit die Verbindung gelockert oder ob dies dadurch zu einer seelischen Festigung führt.

Wenn also L² = 1.210.000 ist, übersteigt die Summe den natürlichen Zustand (10.000) um 1200.000. Der Mensch kann sich quasi in diesem Zustand der Sexlust kaum erwehren. Er wird gedrängt und die Kraft ist enorm, die drängt 1.200.000.
Hiermit ist eigentlich schon eine Vorstufte gefunden, die zum Sexverbrechen aller Art beiträgt. Sie erklärt aber das Sexverbrechen in vollem Umfang nicht. Die enorme Steigung der Sexlust in kürzester Zeit aber kann dazu verleiten.
Zu welchen weiteren Abartigkeiten sie führen kann braucht es nicht zu sagen. Denn in diesem Sinne ist, wenn die Sexlust immens gestiegen ist, kaum eine Rückkehr möglich. Der Sexvollzug muss ausgeführt werden.
Im Vorfeld arrangieren sich die Paare allerdings so, dass beide quasi L² folgen.
Sexverbrechen findet also immer statt, wenn L² des einen Menschen, √L des anderen Menschen dominiert. In diesem mathematischen Sinne ist Prostitution gleichfalls ein Sexverbrechen,  weil es bei dem Dienstleister um eine Wurzel aus L handelt (√L), also seine Sexlust sich stetig vermindert.

Ein potenzieller Sexverbrecher steht unter dem Einfluss von L².
Dieser braucht ein Opfer √L.
Wenn nicht L² = L‘² gültig ist, sondern L² > √L‘.   


Dazu führen wir eine weitere Theorie ein, nämlich die des ungleichen Alters.
nA = aeS*iS

nA ist die tatsächliche Anziehungskraft eines Menschen, die sich durch äußere und innere Schönheit bestimmt. Wir gehen von der regelmäßigen Annahme aus, dass durch das steigende Alter die äußere Schönheit abnimmt und dafür die innere Schönheit ansteigt.

aeS = V / A²

Die äußere Schönheit ist bestimmt durch die Formel [Vermögen / Alter²].

iS = (E*I) +√B

Die innere Schönheit ist bestimmt durch die [(Erfahrung *Interessen) + Wurzel aus der Bildung].

Bei ähnlichen Ergebnissen beider Subjekte ist die gegenseitige Anziehungskraft gleich verteilt, sonst zieht das eine Subjekt mehr als das andere an, mit der Folge, dass eine Wahrscheinlichkeit zum Sexverbrechen führen kann.

Ein Beispiel für eine 20 Jährige und einen 25 Jährigen.
Die 20 Jährige.

nA = aeS *iS
aeS = 24.000 /  20² = 60
Hier wurde das Vermögen geteilt durch das Alter²
iS = (E*I)+ √B = (20*3) + √20.000 = 60 + 141= 201
Wobei hier für E=Alter, B=Bildung (monetäre Ausgaben für die Bildung) und I=Anzahl der ausgeübten Hobbys, steht.
nA = 60 * 201 = ca. 12.060
Die Gesamtanziehungskraft der 20 Jährigen beträgt ca. 12.000.

Für den potenziellen Sexverbrecher.
eaS = 4.380 / 25² = 7
iS = (25 * 2) + √4.000 = 50 + 63 = 113
nA = 7 * 113 = 791
Ein 25 Jähriger potenzieller Sexverbrecher hat eine Anziehungskraft von 791.

Die Anziehungskraft der 20 Jährigen ist ca. 15 Mal höher als die des 25 Jährigen Mannes.
Führen wir diese Differenz (d) in unsere Funktion ein:  L² * d, so ergibt sich die tatsächliche nL‘
Also:  1.210.000 * 15 = 18.150.000

Die Folge aus der enormen Summe ist die, dass der 25 Jährige alles unternehmen wird um die Summe seine Lust zu senken.
Dabei bleiben ihm 5 Optionen übrig.

1) Eine Prostituierte zu besuchen
2) Weiter versuchen das L der 20 Jährigen zu potenzieren
3) Jemand anders suchen, um bei der das L zu potenzieren
4) Sich selbst zu befriedigen
5) Sexverbrechen zu tun

Das Sexverbrechen resultiert also daraus, wenn alle 1 bist 4 Punkte nicht greifen und wenn das L² * d den eigenen L² Wert übersteigt und das Opfer unter √L steht, denn das Sexverbrechen ist nur dann gültig, wenn auch (d) gültig ist.

Soweit dazu. Mathematisch werde ich versuchen die Punkte 1-4 zu erfassen, um eben auch da Wahrscheinlichkeiten auszurechnen und demzufolge Gesetze aufstellen, wann ein potenzieller Sexverbrecher nicht die Möglichkeiten 1-4 nutzt, sondern ausschließlich nur den Punkt 5. Hier hat er die noch die Wahlmöglichkeit, jedoch vermute ich, dass unter bestimmten (mathematischen) Bedingungen, diesem nur der Punkt 5 übrig bleibt. Das wird die Leistung der Arbeit sein herauszufinden, welches Ergebnis ausschließlich beim Punkt 5 herauskommt.

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Kommentare zu diesem Text


 Sylvia (15.11.17)
Hallo Augustus
Eines vorweg, da ich nicht zu den Einsteins dieser Welt gehöre. Am Anfang lese ich also eine nette Formel, die mich weder anspricht noch sonst irgendwas, (ich kann rechnen, sogar Wurzeln ziehen oder räumliche Formeln anwenden :)), aber ich bilde mir ein, im Namen etlicher Millionen Mitbürger zu schreiben, wenn ich gestehe, dass die Formel kein Formel1 Rennwagen ist. Sollten wir mal darüber diskutieren wollen, hätt ich schon verloren.
Ich lasse also die Berechnung weiter rechnen und wende mich deiner Interpretation zu. Bei der Punkt 5 Suche wünsche ich viel Erfolg und drücke zwei Daumen feste zusammen.
Nun, finde ich deine Theorie insofern spannend:
Wenn alle Menschen sich mit Formeln und Zahlen beschäftigen müssen, dann gibt es keinen Sex und somit kein Verbrechen mehr, behaupte ich, der Nachteil, es gibt keinen Nachwuchs. Das Endziel soll ja sein, quasi alles auf null, nader, nothing, njet und sowas zu reduzieren, damit 5 das Verbrechen im Zusammenhang nicht stattfindet. Insofern könntest du zukünftig so ein Zahlen Model entwickeln und patentieren lassen. Ich denke vielen vergeht dann die Lust auf alles.
Mir fehlt allerdings etwas Entscheidendes beim 5-Punkte-Plan. Etlichen Sexverbrechern geht es nicht darum die sexuellen Triebe mit Einverständnis auszuleben, sondern um Macht oder darum, einen Menschen zu quälen um erregt zu werden. Was nun?
Gerne gelesen
LG Sylvia

 Augustus meinte dazu am 15.11.17:
Gerade die Formeln sind faszinierend, weil man mit ihnen komplexe Zusammenhänge ausdrücken kann, die ersteinmal so gar nicht sichbar sind; wie z.B. der Fall der Prostitution. Es ist zwar vom Gesetzgeber legalisiert, es handelt sich aber dennoch um ein Sexualverbrechen. Die Formel zeigt das eindeutig. Aber dem Gesetzgeber sind nun mal die Steuereinahmen von Interesse. Ob das unter Demokratie zu verstehen ist, Recht und Gesetz, ich bezweilfe es und bin in der Hinsicht angewidert, wie mit Menschen umgegangen wird.
Das Paradoxe ist, dass womöglich einer der auf die Demokratie schwört und verbeamtet ist, also dem Staat dient, eine solche Dienstleistung in Anspruch nimmt und m.E. ein Sexualverbrechen begeht, über den Anspruch der Dienstleistung sein Sexualverbrechen gar nicht bemerkt, weil es vom Gesetzgeber als legal hinterlegt ist im §....entscheident dafür ist, damit der Täter kein schlechtes Gewissen hat, dass das Opfer vom Täter einen Geldbetrag bekommt, wodurch dieser quasi einen Freischein für ein Sexualverbrechen zu tun, erhält. Wer das begreift und die Formel verinnerlicht, dem wirds durchaus schlecht, wie der Staat nur noch ökonomisch denkt. Denn der Gesetzgeber hat diese Art des Sexualverbrechens legalisiert, um daraus Steuereinnahmen zu generieren. Schlimm.

Zu deinem Punkt.
Etlichen Sexverbrechern geht es nicht darum die sexuellen Triebe mit Einverständnis auszuleben, sondern um Macht oder darum, einen Menschen zu quälen um erregt zu werden
Das gehört alles zu den Gedanken, die die Sexuallust also potenzieren. Es ist also irrelevant, welche Gedanken das (L) potenzieren. Wenn sie da sind, so wird aus L -> L²

Ave

 Sylvia antwortete darauf am 15.11.17:
Hallo Ave.
Ach, dir geht es darum die Berechnungen zu nutzen, weil die Prostitution also ein Sexualverbrechen ist und der Staat Einnahmen generiert. Das tut er auch im Drogen- und Waffenhandel und das wird nicht angeprangert, okay. Ich zitiere mal daraus:
Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/prostitution:
Gesetz zur legalen Prostitution 2016
2016 verabschiedete die große Koalition ein Reformpaket zum Prostitutionsschutzgesetz aus 2002. So wurde dem Freier bei Bußgeldandrohung auferlegt, ein Präservativ zu tragen, die Bordellbetreiber erfuhren strengere Auflagen, eine Erlaubnispflicht sowie eine Zuverlässigkeitsprüfung wurden eingeführt. Jede Prostituierte muss sich einmal im Jahr gesundheitlich beraten lassen, eine Pflichtmeldung alle zwei Jahre ist Vorschrift.
Prostitutionsregulierung
Es lassen sich vier verschiedene Ansätze zur Regulierung von gewerbsmäßiger Prostitution aufzeigen.
Das Entkriminalisierungsprinzip
Mit dem Entkriminalisierungsprinzip betrachtet man Sexarbeit als Erwerbsarbeit. Das hat zur Folge, dass das Gewerbe als Gewerbe behandelt wird, die Prostituierten werden entkriminalisiert. Eine weitere Folge ist, dass der Ausbeutung von käuflichen Frauen rigoroser entgegengewirkt werden kann und regelt sie entsprechend, das heißt, Prostitution wird entkriminalisiert und der Ausbeutung von Prostituierten wird rechtlich entgegengewirkt. Zitat Ende

LG Sylvia

 Sylvia schrieb daraufhin am 15.11.17:
Hallo Ave,
ich nochmal. Deine Zahlenresultate lassen mir keine Ruhe und ich möchte dir erklären, warum ich mich aufrege, ja sogar ärgere. Weißt du wie oft und wie viele Prostituierte dafür gekämpft haben den Schutz der Gesellschaft zu erhalten? Ich habe mich mit ihnen in den 80 und 90 Jahren in Hamburg viel unterhalten. Sie konnten nicht zur Anzeige bringen, was ihnen wiederfuhr, weil sie kriminalisiert waren und nicht die Freier oder Zuhälter. Sie hatten Angst, diese Angst können etliche gar nicht empfinden. Jahrelang in Angst zu leben und glaube ja nicht, alle wurden gezwungen. Das war ein Trugschluss, aber die Angst vor der Gesellschaft. Sie kämpften dafür, legal ihre Tätigkeit auszuüben, um ernst genommen zu werden, wenn sie jemanden anzeigten. In deiner ach so schönen Demokratie wurden Prostituierte rechtlich wie Freiwild behandelt. Rede mal mit den Frauen/ Männern, die erzählen dir vielleicht mal aus einer anderen Perspektive ihre Erfahrungen in Schutzlosigkeit.
Und deine Berechnung erfolgt ab dem Zeitpunkt einer Lustentwicklung, doch die Perversen oder Pädophilen entwickeln oftmals erst im Rausch, wenn sie den Menschen quasi in der Ecke haben, ihre Triebe.
Den Link im vorigen Kommentar empfehle ich dir. Das war lediglich ein Auszug.
Ich hoffe, du nimmst es nicht als Angriff gegen dich oder deine Person, nur mir ist deine Interpretation zu einfach, gerade weil es zu unterschiedlich geartete sexuelle Verbrechen gibt.
Hab einen schönen Abend,
LG Sylvia

 Augustus äußerte darauf am 15.11.17:
Ach, dir geht es darum die Berechnungen zu nutzen, weil die Prostitution also ein Sexualverbrechen ist und der Staat Einnahmen generiert.
Ich bin ehrlich gesagt, zufällig drauf gestoßen, als ich die Formel hergeleitet habe. Es war eine Nebnwirkung.
Ich sagte doch schon oben, dass, wann immer die Formel zutrifft, [L² > √L‘] Sexualverbrechen ist, ob das unter legalisierten Umständen geschieht, also Prostituation oder nicht, es bleibt m.E. immer ein Sexualverbrechen, man kann dies als Entkriminalisierungsprinzip nennen oder sonst wie.
Und deine Berechnung erfolgt ab dem Zeitpunkt einer Lustentwicklung
Das ist wahr, daher spielt für mich die Entwicklung der Lust weniger eine Rolle, ich gehe davon aus, sie ist da. Mathematisch gesehen, umgehe ich damit die Vielfalt der Lustentwicklung.
Hier sei anzumerken, dass ich feststelle, wann überhaupt ein Sexualverbrechen stattfindet, unabhängig davon wie der Gesetzgeber darüber denkt; denn der Gesetzgeber sind auch nur Menschen. Daher bin ich überzeugt, dass im Bereich der Prostitution legalisierte Sexualverbrechen geschehen. Es ist mir auch weniger die Frage wichtig, wie eine Frau zur Prostitution kam. Ich halte dafür, dass in bestimmten Einzelfällen diese Frauen das Sexualverbrechen über sich ergehen lassen, immer dann, wenn sie keine Sexlust mehr haben, also wenn L²=L²' nicht zutrifft. Was hier von Arbeit die Rede ist, halte ich für ein legalisiertes Sexualverbrechen. Damit ist quasi jeder Freier ein Sexualverbrecher, dem es nicht bewusst ist und der vom Staat auch noch geschützt wird. Ich bin sogar davon überzeugt, wo immer es Prostitution gibt, ist der Staat bzw. die Gesellschaft unvollkommen.
Aber wie gesagt, ich bin auf dieses Ergebnis eher zufällig gestoßen und hab den Widerspruch dadurch in der Gesellschaft erkannt, vorallem offenbart sich dieser Widerspruch deutlich in der Beziehung zwischen Freier, Prostituierte und Staat.
Übrigens halte ich es für unzumutbar, dass eine Frau, die sich prostituiert, sich einredet oder eingeredet bekommt, dass an ihr verübte Sexualverbrechen sei einer anderen Arbeit gleichwertig, die in die Wertschöpfung und damit in das Bruttoinladprodukt eingerechnet wird.
Der Täter ist hier immer der Freier, er weiß es nur nicht, genauso wenig wie die Prostituierte, dass sie das Opfer ist. Das ist eben der Kernpunkt der ganzen Sachen.

Ave

Antwort geändert am 15.11.2017 um 22:00 Uhr

 ManMan (16.11.17)
Solange eine Frau ihren Körper freiwillig gegen Bezahlung einem Freier anbietet, liegt m.E. kein Verbrechen vor. Wer glaubt, Frauen zu schützen, indem er das Gegenteil behauptet,schützt sie nicht, sondern unterdrückt sie -und kriminalisiert die Freier. Das hilft niemandem.
@Sylvia: Vergewaltigung ist ein Verbrechen, einvernehmlicher GV mag durch Machtstreben motiviert sein, wird aber dadurch nicht automatisch zum Verbrechen. Es gibt andere gesellschaftliche Bereiche, wo die Nähe zur Kriminalität größer ist, z.B. beim internationalen Finanzkapital, wo aber die Protagonisten üblicherweise nicht als Verbrecher bezeichnet werden. Bei einer Vergewaltigung spielt es überhaupt keine Rolle, ob Machtstreben oder Sexualität das Motiv ist: Sie muss in jedem Fall als Verbrechen bestraft werden.
Graeculus (69) ergänzte dazu am 16.11.17:
Diese Antwort ist nur für eingeloggte Benutzer lesbar.

 Sylvia meinte dazu am 16.11.17:
@ Graeculus: macht mich auch gerade nachdenklich
LG Sylvia


@ManMan: „Vergewaltigung ist ein Verbrechen, einvernehmlicher GV mag durch Machtstreben motiviert sein, wird aber dadurch nicht automatisch zum Verbrechen.“

Das habe ich auch nirgendwo geschrieben, sondern:
„Mir fehlt allerdings etwas Entscheidendes beim 5-Punkte-Plan. Etlichen Sexverbrechern geht es nicht darum die sexuellen Triebe mit Einverständnis auszuleben, sondern um Macht oder darum, einen Menschen zu quälen um erregt zu werden“
Die Interpretation ist aufgebaut auf die These: „sexuelle Lust bis zum Verbrechen in 5 Punkten“. Wobei lt. Ansicht der Interpretation Prostitution schon ein Verbrechen ist.
Die Verbrechen der Regierungen, des internationalen Finanzkapitals, der Großkonzerne müssen natürlich verschwiegen/ schöngeredet werden. Wer das Ausspricht oder Anprangert wird sofort mit irgendwelchen Kampfbegriffen überschüttet :) So funktioniert die Meinungsfreiheit in der Demokratie.
LG Sylvia


@ Augustus:
Du schreibst:
„Die Folge aus der enormen Summe ist die, dass der 25 Jährige alles unternehmen wird um die Summe seine Lust zu senken.
Dabei bleiben ihm 5 Optionen übrig.

1) Eine Prostituierte zu besuchen
2) Weiter versuchen das L der 20 Jährigen zu potenzieren
3) Jemand anders suchen, um bei der das L zu potenzieren
4) Sich selbst zu befriedigen
5) Sexverbrechen zu tun

Das Sexverbrechen resultiert also daraus, wenn alle 1 bist 4 Punkte nicht greifen und wenn das L² * d den eigenen L² Wert übersteigt und das Opfer unter √L steht, denn das Sexverbrechen ist nur dann gültig, wenn auch (d) gültig ist.

Soweit dazu. Mathematisch werde ich versuchen die Punkte 1-4 zu erfassen, um eben auch da Wahrscheinlichkeiten auszurechnen und demzufolge Gesetze aufstellen, wann ein potenzieller Sexverbrecher nicht die Möglichkeiten 1-4 nutzt, sondern ausschließlich nur den Punkt 5“

Das impliziert, wenn 1-4 nicht greifen wird derjenige zu einem Sexverbrecher, um seine Lust (und hier soll es ausschließlich um sexuelle Lust gehen) zu reduzieren. Das ist mir zu vereinfacht. Ein Beispiel: ein Pädophiler lebt mit seiner Familie zusammen, hat Sex mit dem Partner, befriedigt sich regelmäßig selbst und vergewaltig Kinder. Viele Sexverbrecher haben Sex laut Punkt 1-4. Weiterhin sagt es aus, wer Punkt 1-4 nicht nutzt ist schon ein halber Triebtäter!?
Im Antwortkommentar lese ich dann:
„der Fall der Prostitution. Es ist zwar vom Gesetzgeber legalisiert, es handelt sich aber dennoch um ein Sexualverbrechen. Die Formel zeigt das eindeutig. Aber dem Gesetzgeber sind nun mal die Steuereinahmen von Interesse. Ob das unter Demokratie zu verstehen ist, Recht und Gesetz, ich bezweilfe es und bin in der Hinsicht angewidert, wie mit Menschen umgegangen wird.“
Aha, es geht um Prostitution, damit verringert sich die 5 Punkte Liste. Wer also 1-3 nicht ausübt ist potenzieller Triebtäter. Immer auf sexuelle Lust gemünzt und unsere komische Demokratie, das ist mir zu dürftig. Ist der Fetischbereich also strafbar laut Interpretation?

Augustus: „Der Täter ist hier immer der Freier, er weiß es nur nicht, genauso wenig wie die Prostituierte, dass sie das Opfer ist. Das ist eben der Kernpunkt der ganzen Sachen.“

Auf welchen Gesetzen beruht dein Kernpunkt? Demnach ist Dom Täter, Sub Opfer und sie wissen‘s nicht, egal ob die sich einig sind?.

„unabhängig davon wie der Gesetzgeber darüber denkt; denn der Gesetzgeber sind auch nur Menschen. Daher bin ich überzeugt, dass im Bereich der Prostitution legalisierte Sexualverbrechen geschehen“
Du bist überzeugt, du bist auch nur ein Mensch. Ich bin von deiner Überzeugung nicht überzeugt.
LG Sylvia

 Augustus meinte dazu am 16.11.17:
Es gibt tausend Formen um die Formel auszuhebeln, die einfachste Form die Formel auszuhebeln ist die des Gesetzes oder des Geldes.
Ein Beispiel: man braucht sich nur zwei Menschen vorzustellen, der eine hast Lust auf Sex, der andere verspürt Unlust. Ob bei diesen beiden bekannten Variablen das Ergebnis Sex ist, bezweifle ich. Wenn doch, dann handelt es sich um ein Sexverbrechen. Allerdings kommt nun der feine Unterschied. Das tatsächliche Opfer wehrt sich gegen den Täter, bei der Prostituierten ist es so, dass ihre Gegenwehr mit dem Geld erkauft wird und weniger ihr Wille = ein Wille aus der Unlust geboren ist Zwang = in Ehen passiert dies manchmal auch und es wird als "Pflicht" fälchlicherweise intepretiert; ist aber im strengen Sinne (L² > √L‘) ein Sexualverbrechen. In wie weit das Opfer und der Täter darüber informiert sind oder sensibilisiert, das ist eine ganze andere Frage.
Der Täter ist hier immer der Freier, er weiß es nur nicht, genauso wenig wie die Prostituierte, dass sie das Opfer ist. Das ist eben der Kernpunkt der ganzen Sache.
Daher halte ich diese Aussage für wahr.
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