So werben die Grünen jetzt
In einer Erklärung diesbezüglich,
Das „Schwarzfahren“ keinen
Straftatbestand mehr darstellen
Sondern lediglich als
Ordnungswidrigkeit bezeichnet
Werden soll und der
“Schwarzfahrer” somit bei
(Zahlungsunfähigkeit), - sollte er
Das Bußgeld deshalb nicht
Zahlen können - nunmehr
Von Seiten der Justiz,
Keine Gefängnisstrafe mehr zu
Befürchten hätte (so landen bereits
1000 Menschen pro Jahr deswegen
Hinter Gittern).
Dennoch: Sollte es auch keinen
Straftatbestand mehr darstellen
Und wäre es nur noch eine
„Ordnungswidrigkeit“, wird das
“Schwarzfahren” jedoch weiter
Seitens des Staats penibel geahndet;
Und die emsigen Kontrolleure
Dürften den Fahrgast somit weiterhin
Zur “Kasse” bitten, auch wenn der
Beschwerliche Gang dieser notorischen
Schwarzfahrer ins Gefängnis, dann
Bereits obsolet wäre.
Anmerkung von Horst:
Gefängnis??
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