Daß ich in meiner ersten Klageschrifts-Version im entscheidenden Satz das Personalpronomen Singular vergessen habe zu schreiben (inzwischen berichtigt), zeigt mein ausgeprägtes, absolutes Pflichtbewußtsein. In meinem Einsatz in Afghanistan als Soldat habe ich unwidersprochen jeden Befehl ausgeführt und dieser Kadavergehorsam spiegelt sich sprachlich wieder.
Etwas sehr Wichtiges haben mir Eure Beiträge gelehrt: Ich muß meine Klageschrift auch an das "Afghanische Kalifat der Taliban" richten, bzw. in einigen Wochen an das Konsulat desselben auf dem Territorium der BRD. Die Taliban nehmen ja in Bälde unser politisches System in Besitz, wenn man so sagen darf, da, wie der SPD-Außenminister Struck seinerzeit festgestellt hat: "Wir verteidigen unsere Freiheit am Hindukusch", wir nunmehr also unsere Freiheit verloren haben. Von einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, Würde der Menschen und besonderen Schutz und Familie und Ehe ist die Kernzelle der Gesellschaft kann nunmehr wohl nicht mehr die Rede sein. Wir dürfen gespannt sein, welche Verfassung uns die islamistischen neuen Machthaber geben werden. Ich hoffe nur, daß dabei ein Ansatzpunkt für meine Klage wegen Zerstörung meiner Ehe durch den Einsatz für die BRD als Soldat vorhanden sein wird. Womöglich werde ich aber im Zuge der Reparationszahlungen an die Siegermacht mit einer Entschädigung rechnen können.
In Ehren Euer gehorsamer, beschämter Deutsche Soldat