DER ISLAM PASST ZU GSCHLAND ODER WIE MAN SICH SELBST UNWISSENTLICH LÄUSE IN DEN PELZ SETZT
Text zum Thema Politik
von hermann8332
Kommentare zu diesem Text
Frau B und Frau C sind nach islamischem Recht mit Herrn A verheiratet, was nach deutschem Recht keine gültigen Ehen sind.
Herr A hat einen Aufenthaltstitel in Deutschland, weiterhin die Kinder B1 und B2 von Frau B sowie die Kinder C1 und C2 von Frau C; Herr A ist der Vater aller vier Kinder, und die durfte er nach Deutschland mitbringen.
Nun darf Frau B als Mutter von B1 und B2 nach Deutschland einreisen, ebenso Frau C als Mutter von C1 und C2 - Kinder sollen bei ihrer Mutter leben können.
Der Aufenthaltstitel beruht also nicht den rechtlich ungültigen Ehen, sondern auf den Kindschaftsverhältnissen.
Ist das der ganze "Skandal"?
Herr A hat einen Aufenthaltstitel in Deutschland, weiterhin die Kinder B1 und B2 von Frau B sowie die Kinder C1 und C2 von Frau C; Herr A ist der Vater aller vier Kinder, und die durfte er nach Deutschland mitbringen.
Nun darf Frau B als Mutter von B1 und B2 nach Deutschland einreisen, ebenso Frau C als Mutter von C1 und C2 - Kinder sollen bei ihrer Mutter leben können.
Der Aufenthaltstitel beruht also nicht den rechtlich ungültigen Ehen, sondern auf den Kindschaftsverhältnissen.
Ist das der ganze "Skandal"?
...und letzten Endes könnte auch ein Deutscher mit mehreren Frauen und Kindern leben, nur fallen sie nicht unter das Eherecht.
P.S.: Nach deutschem Recht wird nicht zwischen ehelichen und unehelichen Kindern unterschieden. Die Zeiten, in denen das anders war, sind zum Glück vorbei. Eine Mutter ist daher eine Mutter, gleich ob ehelich oder nicht.
na und ?
weil er zwei Frauen hat sind schließlich beide da
mit all dem Kroppzeug
es geht um die Anzahl , die Menge von Leuten
in die würde ohne Bigamie nicht so groß sein
Die zweite Frau ( egal welche von beiden ) zieht
doch mit nach ... die hätte er als deutscher
Ehemann doch gar nicht
Doch hier kommt die ganze Mischpoche im Mehrfachpack
weil er zwei Frauen hat sind schließlich beide da
mit all dem Kroppzeug
es geht um die Anzahl , die Menge von Leuten
in die würde ohne Bigamie nicht so groß sein
Die zweite Frau ( egal welche von beiden ) zieht
doch mit nach ... die hätte er als deutscher
Ehemann doch gar nicht
Doch hier kommt die ganze Mischpoche im Mehrfachpack
In Frankreich soll es sogar Männer geben, die mit vier Frauen und 20 Kindern in einer Dreizimmerwohnung leben. In D gibt es allerdings eine ganze Reihe von jungen Männern ohne Frauen und auch das ist problematisch.
Terminator (41)
(16.12.23, 00:23)
(16.12.23, 00:23)
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an Regina
aber die scheiß weiber habe ihre Bälger in FR ausgetragen und wurden
nicht von ihrem dummfick
in Muslimistan geschwängert und schleifen sie nicht mit nach Gallien wie
die Bigamistinnen
das ist doch ein gravierender Unterschied , liebe Königin
aber die scheiß weiber habe ihre Bälger in FR ausgetragen und wurden
nicht von ihrem dummfick
in Muslimistan geschwängert und schleifen sie nicht mit nach Gallien wie
die Bigamistinnen
das ist doch ein gravierender Unterschied , liebe Königin
Antwort geändert am 16.12.2023 um 09:15 Uhr
@Terminator: Grundsätzlich erlaubt der Koran bis zu vier Frauen, aber sie müssen alle samt Kindern vom Mann finanziert werden, weshalb nur Reiche sich das leisten können.
Wo die Geburtshygiene mangelhaft ist, entsteht in der Tat Frauenüberschuss, weil weibliche Babys widerstandsfähiger gegen Infektionen sind.
In vorislamischer Zeit sollen sie bis zu 12 Frauen geheiratet haben.
Der Unterschied ist, dass der muslimische Mann sich auch bei Scheidung im allgemeinen nicht der Unterhaltspflicht entziehen kann, da droht Vergeltung durch die Schwiegerfamilie.
Mit Sozialhilfeanspruch in europäischen Ländern sieht es anders aus.
Wo die Geburtshygiene mangelhaft ist, entsteht in der Tat Frauenüberschuss, weil weibliche Babys widerstandsfähiger gegen Infektionen sind.
In vorislamischer Zeit sollen sie bis zu 12 Frauen geheiratet haben.
Der Unterschied ist, dass der muslimische Mann sich auch bei Scheidung im allgemeinen nicht der Unterhaltspflicht entziehen kann, da droht Vergeltung durch die Schwiegerfamilie.
Mit Sozialhilfeanspruch in europäischen Ländern sieht es anders aus.