Es ist schwierig, den unmittelbaren Beitragstäter von der sukzessiven Mittäterschaft zu unterscheiden. Ja, die Theorie besagt, dass bei einem Beitragstäter ein gemeinsamer Vorsatz gefasst werden muss, die Tat gemeinsam ausgeführt werden sollte oder einer stiftet an, der andere führt aus. Die tatbestandliche Handlung muss, so bei der sukzessiven Mittäterschaft, bereits begonnen haben und mittendrin der Vorsatz gefasst werden, das Delikt gemeinsam zu Ende zu führen.
Klingt easy, ist es nicht.
Beispiel 1: Ein Mann wird in der Nacht angeschossen, wird bewusstlos, die Täter rauben das Opfer aus. Laufen weg. Ein anderer Mann kommt vorbei und sieht aus der Hosentasche des Opfers eine Geldklammer herausblitzen, die die Diebe anscheinend übersehen haben. Nimmt diese an sich. Da hier kein gemeinsamer Vorsatz gegeben ist, ist es ein Bedrängnisdiebstahl, Einzeltäter.
Beispiel 2: Einer, der über eine Entführung nicht eingeweiht war, jedoch im Nebenzimmer alles mitanhört wie das Opfer gefangengehalten wird, dann dazustößt und auf dieses aufpasst, ist ein unmittelbarer Beitragstäter (schon schwieriger, nicht wahr?!)
Beispiel 3: Karli "borgt" sich ohne des Wissens des Onkels dessen Auto aus und macht eine Spritztour, gabelt am Weg seinen Bruder auf, der einsteigt und sie fahren gemeinsam. Der Bruder ist nun ein sukzessiver Mittäter.
Der Unterschied zwischen 2 und 3 ist, dass 2 aktiv mitmacht, eine Tathandlung begeht, die zur Haupthandlung dazugehört, hingegen der Bruder einsteigt und die Tat nicht selbst begeht, indem er fährt, sondern lediglich mitfährt. Tathandlung 1 ist überhaupt ein eigenständiges Delikt.
Man sieht also, dass die Abgrenzung nur durch genaue Kenntnis der Theorie und gründlicher Überlegung möglich ist. Beitragstäter prüft man eigenständig und bejaht oder verneint die Mittäterschaft durch die Kausalität, anders beim gestohlenen Auto, das wäre auch ohne Bruder gestohlen worden, dennoch wird er ebenfalls bestraft, jedoch weitaus geringer.