Wie man Beschwerden im Keim erstickt - EVdR

Text zum Thema Gesundheit

von  EVdR

Wie man Beschwerden im Keim erstickt


Landesärztekammer Hessen

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Nix !


Erlösung
https://www.laekh.de/heftarchiv/ausgabe/artikel/2021/mai-2021/beschwerdemanagement-der-landesaerztekammer-hessen

Online-Formular
Auf der Website der LÄKH ist unter „Für Bürger/-innen“ > „Patientenbeschwerden“ neben einem Informationsblatt zum Beschwerdeverfahren ein Online-Formular zu finden, das nach dem Ausfüllen ausgedruckt und unterschrieben postalisch einzureichen ist. Die Patienten müssen dort Pflichtfelder ausfüllen (ihre Daten, Name der Ärtzin/des Arztes, Behandlungszeitraum und im Fließtext den Gegenstand der Beschwerde). Ferner wird ein Formular zur Verfügung gestellt, mit dem die Ärztin/der Arzt von seiner Schweigepflicht der LÄKH gegenüber entbunden werden muss.

Die Landesärztekammer Hessen stellt für Patientenbeschwerden ein Formular zur Verfügung. Das Formular muss nach beendeter Eingabe inklusive Schweigepflichtentbindungserklärung ausgedruckt, unterschrieben und per Post im Original an die Beschwerdestelle der Landesärztekammer Hessen versandt werden. Für das Ausfüllen des Formulars wird Ihnen ein Informationsblatt an die Hand gegeben, in dem das Beschwerdeverfahren erläutert wird.

Beschwerden per E-Mail sind nicht ausreichend!



Was,
macht
man
ohne
Drucker ?

Was,
ohne
Internet ?


Gehbehindert?

Auf
dem
Dorf ?


Wenn
man
dem
Arzt
nicht
MEHR
glaubt ?


Fax

Antwort
"keine
allgemeine
Beratung"

Verweis auf
fragen-und-antworten

Kontakt
Fragen
im
Aufgabenbereich
der
KVH (Kassenärztliche Vereinigung Hessen)




Teilhabe ?

Barrierefreiheit ?


Grundgesetz ?



MENSCHENRECHTE ?





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