Er(b)folge

Satire zum Thema Erbe/ Testament

von  loslosch

Heredem ferre utilius est quam quaerere (Publilius Syrus, 1. Jh. v. Chr.; Sententiae). Den Erben dulde besser, als dass du ihn suchst.

Eine zugespitzte Formulierung. Interpretation: Belass es bei der gesetzlichen Erbfolge, selbst bei allergrößtem Magengrimmen. Das eigene Testament den gesetzlichen Erben zu Lebzeiten auszuhändigen wäre allerdings töricht und naiv; könnten sie doch ihre wohlmeinenden Absichten und Verrichtungen reduzieren. Es sei denn, man fügt einen Auszug bei aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit einem Hinweis auf den letzten Willen: § 2253 Widerruf eines Testaments. Also könnte das überreichte Dokument auch den vorletzten Willen bekunden. Schon bei den Römern galt: Ambulatoria est voluntas defuncti usque ad vitae supremum exitum (römischer Rechtsgelehrter Ulpian, ~170 n. Chr. bis 223 n. Chr.). Wandelbar ist der Wille des Erblassers bis zum äußersten Ende des Lebens.

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Kommentare zu diesem Text


 TrekanBelluvitsh (17.12.14)
Die zukünftig Bedachten habe es aber auch nicht leicht, müssen immer nett sein. Steckt denn zufällig 'erben' in 'werben'?

 loslosch meinte dazu am 17.12.14:
(w)erben wie er(b)folge. :)
Graeculus (69)
(17.12.14)
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 loslosch antwortete darauf am 17.12.14:
in diese richtung spekuliere ich auch.
LottaManguetti (59)
(17.12.14)
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 loslosch schrieb daraufhin am 17.12.14:
woher weißt du, dass mein 1. testament dich bedenkt?
LottaManguetti (59) äußerte darauf am 17.12.14:
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 loslosch ergänzte dazu am 17.12.14:
h.i.v. = hab ich vergessen.
ichbinelvis1951 (64)
(17.12.14)
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Graeculus (69) meinte dazu am 17.12.14:
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 loslosch meinte dazu am 17.12.14:
klaus, du hast hier schon kommentiert:

 über die toten.

immer wieder falsch übersetzt. der thread im link hat einen gag: didicostaire hatte aus versehen lieblingtext geklickt und wusste nicht, wie er das löscht.

ich kugle mich.
ichbinelvis1951 (64) meinte dazu am 17.12.14:
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