Im Weststrafvollzug nichts Neues

Experimenteller Text zum Thema Gesellschaft/ Soziales

von  Oggy

12.10.2019
Die "Rheinpfalz" zur mutmaßlichen Selbsttötung des in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt einsitzenden Mörders einer Minderjährigen in Kandel 2017:

"... hat man die Flinte ins Korn geworfen, weil der Afghane womöglich nach ein paar Jahren [1] Gefängnis an den Hindukusch abgeschoben worden wäre?"

"Hat jemals ein Kinderpsychologe [2] mit ihm gesprochen?"

"Hat man ... versucht, ihm Gespräche trotz seiner ablehnenden Haltung ... anzubieten ...?"

"Waren rechte Ansichten von den Demos ... hinter die Gefängnismauern gelangt?"

Wir Ungemordete
können es uns ja leisten,

das Wiegenlied vom Mitleid.

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Anmerkungen
[1] 8 1/2 Jahre Jugendstrafe für ein Menschenleben.
"Laut ärztlichem Gutachten war der Täter zur Tatzeit wahrscheinlich 20 Jahre, höchstens 21 Jahre und mindestens 17,5 Jahre alt. Das Gericht ging daher nach dem Grundsatz in dubio pro reo von der Minderjährigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt aus." (Wikipedia)
[2] "... er [wollte] sich in eine Haftanstalt für Erwachsene verlegen lassen ... Den Jugendknast habe er als 'Kindergarten' empfunden." (Rheinpfalz vom 12.10.2019, selber Artikel)
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Vgl. zum Thema auch meinen früheren  Text hier in kv.

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