So Vorschriften

Tagebuch zum Thema Biographisches/ Personen

von  Teichhüpfer

Einen offenen Internetanschluß im Keller vom Mietshaus, nein, da geht nicht. Die ZVO Angelegenheit geht einen Mieter gar nix an.


Hinweis: Du kannst diesen Text leider nicht kommentieren, da der Verfasser keine Kommentare von nicht angemeldeten Nutzern erlaubt.

Zur Zeit online:
keinVerlag.de auf Facebook keinVerlag.de auf Twitter keinVerlag.de auf Instagram