Kinderehe

Gedicht

von  Beislschmidt

Kinderehe

Der alte Sack ist freigesprochen,
das Mädchen muss mit ihm nach Haus.
Der geile Bock hat nichts verbrochen,
die Richter schließen Straftat aus.

Im Schlafgemach muss sie parieren,
dabei ist sie doch noch ein Kind.
Schon früh verschachert von Paktierern,
die noch dazu die Eltern sind.

Wer müsst sich da nicht übergeben,
wenn Kinder so pervers missbraucht?
Wer so zerstört ein Kinderleben,
der hätt sein eignes besser ausgehaucht.

.

.

.

.


Foto wurde gelöscht

 siehe Deutschlandfunk

https://www.deutschlandfunk.de/debatte-ueber-gesetzentwurf-in-der-tuerkei-kritik-an-der-100.html



Hinweis: Du kannst diesen Text leider nicht kommentieren, da der Verfasser keine Kommentare von nicht angemeldeten Nutzern erlaubt.

Kommentare zu diesem Text

kipper (34)
(01.08.23, 11:09)
Dieser Kommentar ist nur für eingeloggte Benutzer lesbar.

 Beislschmidt meinte dazu am 01.08.23 um 11:43:
Das Bild ist auf Focus online und anderen Medien vielfach verwendet worden. Deshalb ist davon auszugehen  dass es gestellt ist.
Wenn es für kv Ptobleme gibt, lösch ich es natürlich.
Beislgrüße
Agnete (66) antwortete darauf am 01.08.23 um 11:47:
Diese Antwort ist nur für eingeloggte Benutzer lesbar.

 Beislschmidt schrieb daraufhin am 01.08.23 um 11:56:
Dem kv sollten keine Nachteile entstehen. Das Bild ist mir wurscht. Mir geht es um die Rechtsbeugung vom damaligen Judtizminister Heiko Maas, der sich für die Verhältnismäßigkeit ausgesprochen hat, mit der Prüfung im Einzelfall.
Beislgrüße

 Rosalinde äußerte darauf am 01.08.23 um 12:41:
Beislschmidt, bei diesem Problem kommt man fast automatisch zu der Überzeugung, dass diese Menschen jetzt in Deutschland, also in Europa, mit anderen Lebensverhältnissen als in ihrem Ursprungsland, sich an europäische Verhältnisse anpassen müssten. Aber auch Europa sollte da nicht allzu dicke auftreten, denn wie lange ist es denn her, dass auch in Deutschland Ehen von den Eltern arrangiert worden sind? Etwa hundert Jahre, nicht mehr. Und auch heute wird das noch gefunden, besonders in den wohlhabenden Kreisen, wo Geld unbedingt zu Geld und Einfluss kommen muss. Das ist im Grunde auch nichts anderes, als das eigene Kind an den halben Greis zu verschachern. Wann gab es je eine Zeit, als ausschließlich Liebe bei Eheschließungen eine Rolle spielte? Es sind doch die sozialen Verhältnisse, die immer auch eine Rolle spielen bei einem solchen Ehe-Arrangement. 

Was aber den Maas als Justizminister angeht, so bemüht sich der deutsche Staat, in allem den Vorgaben der Agenda 2030 der UNO zu entsprechen, und das heißt,
gewöhnt euch daran, dass andere Leute anders leben als ihr selbst. Im übrigen haben sie in dieser Beziehung mit Deutschland noch einiges vor. Und da musste eben selbst Maas ja und amen sagen.

Herzlich, Rosalinde
Taina (39) ergänzte dazu am 01.08.23 um 12:50:
Diese Antwort ist nur für eingeloggte Benutzer lesbar.

 Beislschmidt meinte dazu am 01.08.23 um 13:49:
@Rosalinde 
Was ist aber, wenn ich mich nicht daran gewöhnen will, was unsere Vorfahren aubaldowert haben? 
Was ist, wenn ich sehe, dass ein Kinderschutzgesetz nur auf dem Papier besteht und das islamische Recht unser Grundgesetz unterläuft und jedem Richter persönlichen Ermessungsspielraum zugebilligt wird?

Und das ist ja nicht die einzige Rechtsbeugung, man denke an die Beschneidung von Frauen oder das Schächten etc. 

Die Frage ist doch in wieweit hat die Scharia schon Einzug gehalten? 
Und genau das will ich nicht. Die Kinder gehörten in staatliche Obhut und die Täter und Helfershelfer in den Knast. Andernfalls arrangieren wir uns mit dieser Steinzeitideologie und das kanns doch nicht sein.
Beislgrüße

 Beislschmidt meinte dazu am 01.08.23 um 13:53:
@Taina
Die Kinder können einem Leid tun. Die Eltern können die Kinder nicht mehr zurücknehmen, weil sie den Kaufpreis der Kinder schon verjubelt haben und in der Moscheegemeinde wären sie Geächtete. Was diesen Kindern hier in unserem Land angetan wird, ist ein grenzenloses Unrecht.
Taina (39) meinte dazu am 01.08.23 um 14:00:
Diese Antwort ist nur für eingeloggte Benutzer lesbar.
kipper (34) meinte dazu am 01.08.23 um 14:46:
Diese Antwort ist nur für eingeloggte Benutzer lesbar.

 Beislschmidt meinte dazu am 01.08.23 um 15:02:
Hallo Kipper,
Ich werde das Bild löschen.
Beislgrüße

 Graeculus (01.08.23, 15:31)
Ich muß jetzt in meiner Erinnerung kramen, da Du den Grund für die Gerichtsentscheidung, die Ehe in diesem Falle anzuerkennen, nicht genannt hast.
Das Mädchen (war es nicht zum Zeitpunkt des Prozesses bereits volljährig?) wäre durch die Annullierung der Ehe in die Lage gekommen, unverheiratet mit einem Mann zusammenzuleben bzw. gelebt zu haben. Dies hätte sie nach islamischem Recht schwer in die Bedrouille gebracht!
Wollte die junge Frau das? Hat sie die Annullierung der Ehe beantragt, oder ging es nicht vielmehr darum, daß das deutsche Standesamt diese Ehe nicht anerkennen wollte?
Daß die Entscheidung zum Schutz der jungen Frau (und nach meiner Erinnerung gemäß ihrem Willen) getroffen worden ist, sollte man doch zumindest erwähnen, oder?

Kommentar geändert am 01.08.2023 um 15:34 Uhr

 Graeculus meinte dazu am 01.08.23 um 15:37:
Der alte Sack ist freigesprochen

Es ging doch überhaupt nicht um einen Strafprozeß, sondern handelte sich in einem Zivilprozeß um die Anerkennung oder Annullierung dieser nach deutschem Recht nicht zulässigen Ehe. Die junge Frau hätte, volljährig geworden, den Mann erneut heiraten müssen - was ihr aber die Schande, unverheiratet mit ihm schon zusammengelebt zu haben, nicht erspart hätte.

 Beislschmidt meinte dazu am 01.08.23 um 15:50:
@Graeculus
Das Urteil von Bamberg

Ein Gericht in Bayern hat eine Kinderheirat für rechtmäßig erklärt – weil die Ehe in Syrien geschlossen wurde, wo Kinderehen nach islamischem Recht erlaubt sind. Aber dürfen Maßstäbe des islamischen Rechts auch für die deutsche Gesellschaft gelten? Hält damit die Scharia Einzug in deutsche Gerichte?
https://www.deutschlandfunk.de/urteil-von-bamberg-bayerisches-gericht-erklaert-kinderehe-100.html

.
Das ist nur eins von vielen Beispielen. Es leben etwa 1500 solcher Fälle in D.
https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/bverfg-zur-unwirksamkeit-von-kinderehen_220_591346.html
.
Die Recherche ist schwierig.
Beislgrüße

 Graeculus meinte dazu am 01.08.23 um 16:03:
Man muß doch die Hintergründe jedes einzelnen Falles berücksichtigen! Wie alt ist die Frau inzwischen? Was will sie selbst? Und last not least: Welche Folgen hätte eine Annullierung der Ehe für sie?
Ohne das zu berücksichtigen, darf man sich doch kein Urteil bilden, das Anspruch erheben könnte, fair und sachlich zu sein!

Den Fall, daß der Staat bei einer an sich rechtswidrigen Handlung unter bestimmten Umständen auf eine Bestrafung verzichtet (Urteil des BVerfG), haben wir übrigens auch bei der Abtreibung. So ganz ungewöhnlich ist das also nicht. (Wie immer man über Abtreibung denken mag, so ist die Rechtslage.)

 Beislschmidt meinte dazu am 01.08.23 um 19:19:
Wolfgang, Die Sachlage ist so, dass es sich in den besagten Fällen um Mädchen unter 16 Jahren handelte einige waren sogar 12. Da kann man nicht von Frauen sprechen, sondern von Kindern. Und wer da sagt  dass geprüft werden muss, setzt sich ins Unrecht. Man kann doch bei einem Kind, das unter Druck steht, kein Urteilsvermögen einfordern. Die Täter sollten in den Knast.
Beislgrüße 
Links habe ich gesetzt.
Unter dem Stichwort Kinderehe Rechtsbeugung gibt es zig Einträge.

 Graeculus meinte dazu am 01.08.23 um 19:39:
Daß solche Ehen nach deutschem Recht nicht erlaubt sind, steht ja außer Frage! Aber sie wurden nicht in Deutschland geschlossen und erst später vor deutschen Gerichten anhängig. Die Frage ist dann, wie alt die Mädchen zum Zeitpunkt dieses Prozesses sind. Und dann kann man fragen, welche Folgen die Aufhebung der Ehe für sie hätte.
Daß da eine Zwölfjährige vor einem deutschen Gericht steht und dieses die Ehe anerkennt, dafür hätte ich gerne einen Beleg; bis dahin glaube ich das nicht.

 Beislschmidt meinte dazu am 01.08.23 um 20:19:
Hier noch ein Focus Artikel.

https://www.focus.de/perspektiven/heirate-oder-du-stirbst-in-deutschland-wird-jede-woche-eine-kinderehe-geschlossen_id_12482399.html

Und ich glaube, dass hier ein Riesen Unrecht im Land passiert und das hundertfach und täglich.
kipper (34) meinte dazu am 01.08.23 um 20:28:
Diese Antwort ist nur für eingeloggte Benutzer lesbar.

 Graeculus meinte dazu am 01.08.23 um 20:31:
Interessanter Artikel.
Im ersten Ansatz möchte ich folgende Fälle unterscheiden:
1. Die Ehe wird ausschließlich nach islamischem "Recht" geschlossen. Das hat staatlich keine Gültigkeit in Deutschland, und ich weiß auch nicht, wie der Staat sowas verhindern sollte, es sei denn, die Frau ergreift eine Initiative.
2. (Zwangsehe) Die Frau sagt im Standesamt "ja", und der Standesbeamte kennt den Hintergrund nicht. Eine solche Ehe kann aufgehoben werden, aber das muß die Frau natrülich beantragen.
3. (Ehe von Minderjährigen) Es werden dem Standesamt gefälschte Unterlagen über das Alter der Braut vorgelegt. Irgendeine Geburtsurkunde aus Syrien o.ä.
4. Die Ehe wird im Ausland nach dem dortigen Recht geschlossen, das mit dem deutschen nicht übereinstimmt. Dazu habe ich ja schon was geschrieben.

Vielleicht hast Du einen Vorschlag, wie man sowas verhindern kann?

 Beislschmidt meinte dazu am 01.08.23 um 22:46:
Ich bin da einfach gestrickt Wolfgang, wenn die Handschellen klicken, lässt der Schariamob automatisch nach. Grenzen des Anstands sollten gelten und nicht vom Muezzin niederleiert werden.
.
@Kipper.... jetzt hast du aber den beißenden Zyniker von der Leine gelassen. Sonst bin ich immer der Haudegen. Ehrlich überrascht.
Terminator (41)
(01.08.23, 23:32)
Dieser Kommentar ist nur für eingeloggte Benutzer lesbar.

 Beislschmidt meinte dazu am 02.08.23 um 07:10:
Mach es am besten mit den Bildern wie lugarex: zeichne sie selbst!Mach es am besten mit den Bildern wie lugarex: zeichne sie selbst!
Gute Idee. Jetzt werde ich zum Deix aus Saarbrücken. :D :D
Zur Zeit online:
keinVerlag.de auf Facebook keinVerlag.de auf Twitter keinVerlag.de auf Instagram