Wien ist zwar anders, aber hat dennoch Gesetze

Text

von  Mondscheinsonate

So möchte ich hier ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs zitieren, es ist zu gut, um vorenthalten zu werden. Ich möchte vorab erklären, dass bei einem Straferkenntnis ein "Ignorieren" möglich ist, jedoch kommt es dann zu einem ordentlichen Verfahren. Als Beispiel hier, verkürzt, nur der Sachverhalt, man kann es, bei tiefergehendem Interesse, durch die Geschäftszahl auf der Verwaltungsgerichtseite nachlesen:


GZ: VGW-031/051/1136/2023-11

A.B.

Geschäftsabteilung: VGW-G


Wien, 30.01.2024


IM NAMEN DER REPUBLIK

...

Das Verwaltungsgericht Wien stellt folgenden Sachverhalt als erwiesen fest:

Am 06.11.2022 um etwa 15:20 Uhr wurde eine Funkwagenbesatzung der LPD Wien darüber informiert, dass Rettungssanitäter wegen eines aggressiven Patienten um Polizeiunterstützung bitten.

Der Beschwerdeführer hatte sich verletzt, worauf ein Rettungswagen zur Adresse Wien, D.-Ring fuhr, um ihn zu behandeln. 

Nachdem der Beschwerdeführer vorerst mit seiner Zustimmung in das Rettungsfahrzeug gebracht worden war, weigerte er sich in der Folge, eine FFP 2 Maske aufzusetzen.

Er wurde dann gegenüber den einschreitenden Sanitätern verbal aggressiv, woraufhin diese die Polizei verständigten. 

Im Zeitraum zwischen 15:30 und 15:35 Uhr, als sich der Beschwerdeführer bereits wieder außerhalb des Rettungsfahrzeuges befand, beschimpfte er in Anwesenheit der zwischenzeitlich eingetroffenen Polizisten die Sanitäter heftig und verwendete dabei auch die Ausdrücke "Es Arschlöcher" (Für euch übersetzt: ihr Arschlöcher). Er verweigerte auch eine Behandlung durch die Sanitäter außerhalb des Rettungsfahrzeuges. 

Durch seine lautstarken Äußerungen und das Schreien von Beschimpfungen wurden auch Passanten über das üblicherweise mit Rettungseinsätzen verbundene Ausmaß hinaus auf den Vorfall aufmerksam.

Ich verkürze das jetzt, er hat auf Aufforderung die Gosch'n oder Papp'n zu halten, weitergeschimpft, daraufhin hat er eine Strafe nach dem Wiener Landes- Sicherheitsgesetz wegen ungebührlicher Lärmerregung über EUR 150,00 verhängt bekommen. Das Verwaltungsgericht milderte die Strafe auf EUR 100,00, das Erkenntnis kostet EUR 10,00, wegen seiner finanziellen Situation, Alimentation und eigentlich, das schreibe ich jetzt, weil's halt ein Schaß (ein Furz) war. 

Da soll einer einmal sagen, dass es in Wien nicht ohne Sitte zugeht, denn Fakt war, die Sanitäter hätten nach StGB Ehrenbeleidigung klagen können, was sie nicht taten, er bekam eine Strafe, weil Passanten in der Nähe waren. Die Moral von der Geschichte: Schimpfen sollt man leiser. 
Da soll mal einer sagen, die Juristerei ist langweilig. Niemals!
Nachtrag: Es gab 2 (!) Verhandlungen mit Rechtsanwalt (was kost' die Welt!).


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