Einvernehmlich

Text zum Thema Sex/ Sexualität

von  Gabyi

Einvernehmlicher SEX - ja
Einvernehmliche Schwängerung - NEIN
Stealthing nennt sich sowas dann, wenn letztere Einvernehmlichkeit missachtet wird.


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Kommentare zu diesem Text


 Graeculus (16.11.24, 16:07)
1. Soll das heißen, daß es keine einvernehmliche Schwängerung gibt? Das kann doch nicht sein!

2. Mißachtet werden kann nicht eine Einvernehmlichkeit, sondern das Fehlen einer Einvernehmlichkeit.

 Gabyi meinte dazu am 16.11.24 um 18:52:
1. Wenn man bei einem einvernehmlichen Sex nicht einvernehmlich geschwängert wird.

2. Missachten von Einvernehmlichkeit ist keine Einvernehmlichkeit, sprich auch das Fehlen der Einvernehmlichkeit.

Antwort geändert am 16.11.2024 um 20:18 Uhr

 Mondscheinsonate (16.11.24, 16:40)
Da fehlt das ungefragte Entfernen des Kondoms, Gabyi. Dann kennt sich jeder aus.

 Gabyi antwortete darauf am 16.11.24 um 18:54:
Zum Stealthing gehört auch das ungefragte Entfernen des Kondoms.

 Mondscheinsonate schrieb daraufhin am 16.11.24 um 18:55:
Ja, aber das weiß nicht jeder.

 Gabyi äußerte darauf am 16.11.24 um 19:18:
Tja, eine gewisse Intelligenz braucht man wohl auch zum Sex machen...

 Mondscheinsonate ergänzte dazu am 16.11.24 um 19:23:
Gabyi, hier sind auch Menschen, die sich mit neumodischen Denglischbegriffen nicht auseinandersetzen, was ich verstehe und das war gemeint, nicht, ob jemand intelligent genug sei zum Sex machen. Du wolltest eine Botschaft rüberbringen, dazu muss sie aber verständlich sein. Somit Textkritik, sonst nichts.

 Gabyi meinte dazu am 16.11.24 um 20:12:
Du nennst es neumodisches Denglisch, für mich ist es ein Begriff, der in unserem Kulturkreis noch nicht etabliert ist. Wie auch immer, danke für die Textkritik.

Antwort geändert am 16.11.2024 um 20:12 Uhr

 Gabyi meinte dazu am 17.11.24 um 14:18:
Danke, lugarex, für die Empfehlung :)

LG, Gabyi

 TassoTuwas (17.11.24, 15:38)
Moin Gabyi,
das mit der Einvernehmlichkeit sollte endlich gesetzlich geregelt werden. So in der Art der Patientenverfügung.
Dazu gehört natürlich, dass bevor zur Tat geschritten wird, die beteiligten Parteien, den vom Gesetzgeber erarbeiteten Fragenkatalog komplett beantworten und durch Unterschrift und Datum rechtskräftig bestätigen.
Am besten ist die Bürokratie so langwierig zu gestalten, dass den Akteuren die Lust vergeht.
Immer für einen guten Rat zu haben
LG TT

 Gabyi meinte dazu am 17.11.24 um 16:10:
Hallo Tasso,
hatte da mal so ein uneinvernehmliches Erlebnis, das eine halbe Biografie schreddern konnte. Bürokratie hätte da vielleicht geholfen ?
Danke für den guten Rat ;).

LG, Gabyi
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