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Text
von Saudade
Es hat vorher einen Streit zwischen ein paar Grundstücksbesitzern und einem Großindustriellen gegeben, der seine riesengroße Lagerhalle vor die Nase der Grundstücksbesitzer bauen wollte.
Nun, es ist verständlich, dass man nicht aus dem Fenster auf eine Betonwand sehen wollte, von dem LKW-Lärm der An- und Auslieferungen ganz zu schweigen.
Gewidmet war das strittige Grundstück als Wohngebiet, dort in der Gegend war kein Industriegebiet, also Bauland, vorgesehen, man sah es gut am Kataster.
Auf jeden Fall kaufte der Großindustrielle gleich sechs Grundstücke nebeneinander, was durchaus im Bereich des Rechtlichen war, der Sohn des verstorbenen Großgrundbesitzers der Gegend war ein Städter, den interessierten die Grundstücke nicht. Ja, er verkaufte ganz gut, das muss man sagen, weit über dem Quadratmeterpreis, der in der Gegend üblich war. Man munkelte, der Großindustrielle wolle eine Reihenhaussiedlung bauen, dagegen hatten die Anrainer nichts. Dies wäre auch im Flächenwidmungsplan durchaus im Bereich des Möglichen gewesen.
Wie es so gesetzlich vorgesehen ist, haben die angrenzenden Nachbarn Parteistellung im Bauverfahren. Hierbei lief im Vorfeld alles korrekt ab, das Bauverfahren wurde ordentlich an der Amtstafel kundgemacht, dies auch auf elektronischem Wege und die angrenzenden Nachbarn bekamen ihre eingeschriebenen Behördenschreiben, wo sie als "Partei im gegenständlichen Bauvorhaben der Lagerhalle, samt Büroräumlichkeiten und LKW-Stellplatz" eingeladen wurden. Genau in diesem Moment traf sie alle fast der Schlag, mit allem hätten sie gerechnet, nur nicht mit dem.
Wobei, einer, ein wenig cholerisch, sofort nach Erhalt des Schreibens, das Gemeindeamt aufsuchte, dort die Gemeindebedienstete Erna wild bepflegelte, alles schimpfte, was nur ging, die wusste gar nicht wie ihr geschah, da kam der Bürgermeister aus seinem Büro und musste erst einmal beruhigen, fragen, um was es eigentlich ginge, da beruhigte sich der Herr und brachte sein Anliegen dar. Er wollte Einsicht in den Flächenwidmungsplan, den gewährte ihm der Bürgermeister und da sah es der cholerische Nachbar schwarz auf weiß, da stand: Umwidmung auf Bauland. Das regte ihn derart auf, dass er den Bürgermeister alles schimpfte, der nur meinte, dass "wir mit der Zeit gehen müssen, wir können so nicht weiter wirtschaften, was glaube er denn?" So ging, nein, er wurde hinauskomplementiert, der Nachbar des Verfahrens und das sehr sehr wütend.
Dass Bauvorhaben der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich obliegen, das sagt die Verfassung klipp und klar, so erreichte der cholerische Nachbar, der sich sofort als Sprecher der fünf anderen Parteien deklarierte, und dem Landeshauptmann erbost schrieb, im Amt der Landesregierung gar nichts, überhaupt die Flächenwidmungspläne sowieso, obliegen dem Gemeinderat, das stand auch so im Schreiben.
Nun, es kam der Tag der Bauverhandlung und, ganz unüblich, auch die Polizei mit, denn der Bürgermeister hatte seine Befürchtungen, die sich jedoch nicht bewarheiteten, jedoch leise wurde es nicht. Das rechtliche Gehör wurde gewahrt, so brachte Partei 1 vor (der Choleriker), dass der Gemeinderat geschmiert wurde, das war sein einziges Argument in seiner Wut, dies hatte eine gesetzliche Präklusion (Ausschluss aus dem Verfahren) zur Folge, da dies kein gesetzlich vorgeschriebenes Gegenargument, schon gar nicht mit Beweisen, war, zudem bekam er, weil er wieder laut wurde, eine Geldstrafe, minimal, aber doch. Partei 2 brachte hervor, dass seine Immobilie dadurch entwertet würde, auch dies zählte nicht, denn der Gesetzgeber nimmt auf finanzielle Eigentumsbefindlichkeiten im Bauverfahren keine Rücksicht, Partei 3,4 waren etwas schlauer, denn 3 sagte, der Lärm würde sie in ihrer Wohlfühloase am Ortsrand stören, dies musste durch einen Sachverständigen geklärt werden, der auch dabei war; 4 sagte, der Schmutz, durch die Abladung des Kieses würde eine wesentliche Immission darstellen , auch das bedurfte einer Klärung, 5 und 6 sagten, dass sie wegziehen werden, ihnen reicht's, die drehten sich um und gingen in ihre Häuser zurück, was ebenfalls eine Präkludierung auf sich zog.
Fazit war, dass die Baugenehmigung erteilt wurde, dies mit Auflagen und einer Lärmschutzwand. Natürlich ging das noch zum Landesverwaltungsgericht und auch zum Verwaltungsgerichtshof, aber keine Chance. Es konnte nicht bewiesen werden, dass der Gemeinderat geschmiert wurde.
So sehen Partei 1, 2, 3 und 4 nun auf eine riesengroße Lärmschutzwand, Partei 5 und 6 verkauften an den Bürgermeister, der wiederum verkaufte an idyllensüchtige Wochenendhausstädter, die die Wand selten sehen, dies recht teuer, stand dann lächelnd beim Mercedeshändler, der ihm einen Espresso anbot, den er dankend annahm und die Gemeinderäte sind auf Urlaub, auf den Malediven, Hawai, Seychellen und einer in Thailand. Nur die Erna, die sitzt in ihrer kleinen Wohnung, hat einen Präsentkorb "für ihre gute Arbeit" bekommen, schweigt, kann aber seitdem nicht mehr schlafen.