Das Milchmädchen und das Bürgergeld ab 1.7.26 - EVdR

Gedanke zum Thema Politik

von  EVdR

Entartete Visionen der Realität
--------------------------------------------------


Das Milchmädchen und das Bürgergeld ab 1.7.26


Kostenverteilung Bund, Land, Gemeinde:

Regelbedarf: Der Bund übernimmt 100 % der Kosten für den monatlichen Regelbedarf
Bundesbeteiligung an den KdU: Der Bund beteiligt sich massiv an den Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU).
Gesetzlich geregelt ist eine Bundesbeteiligung von bis zu 49 %
Verwaltungskosten: Der Bund trägt laut Gesetz 84,8 % der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Jobcenter.

Die Gemeinden / Kommunen (Wohnen und kommunale Mehrbedarfe
Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU):
Mieten und Heizkosten
oben genannte anteilige Erstattung (Bundesbeteiligung)

Einmalige Leistungen und Mehrbedarfe:
Finanzielle Auswirkungen der Reform ab Juli 2026
Die Bundesregierung will durch die Reform den Bundeshaushalt im Jahr 2026 um rund 1 Milliarde Euro im Vergleich zum Vorjahr entlasten.

Waren es nicht ,
mehrere Milliarden?
7 Milliarden Euro
oder gar
im zweistelligen Milliardenbereich?


Für die Kommunen bringt die Reform ab Juli 2026 eine wichtige Neuerung:
Durch den neu eingeführten § 22 Abs. 1 Satz 5 SGB II werden Wohnkosten ab dem ersten Tag des Bezugs auf das 1,5-Fache der örtlichen Mietobergrenze gedeckelt.
Es soll den rasanten Anstieg der kommunalen Ausgaben für die Unterkunftskosten dämpfen.
Gleichzeitig klagen die kommunalen Spitzenverbände weiterhin über die hohe Belastung durch einmalige kommunale Sonderleistungen.


In Deutschland fehlen derzeit rund 1,4 Millionen Wohnungen.

Bezahlbarer Wohnraum und Sozialwohnungen
Von den rund 23 Millionen Mieterhaushalten in Deutschland hat etwa die Hälfte Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS), eine Sozialwohnung.
Demgegenüber stehen bundesweit nur noch rund eine Million Sozialwohnungen.
Forderungen daher den schnellen Bau von mindestens zwei Millionen neuen Sozialwohnungen.

Die KdU-Richtlinie soll die Kosten der Unterkunft senken!

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und Bundessozialgericht (BSG) haben in zahlreichen wegweisenden Urteilen Leitlinien gezogen, die genau verhindern sollen, dass Menschen in theoretische, am Markt gar nicht existierende Wohnungen vermittelt werden.

Das Urteil: „Wenn es der Markt nicht hergibt, ist die Richtlinie uninteressant“
Bundesverfassungsgericht und ständige Rechtsprechung des BSG besagen ganz klar:
Eine KdU-Richtlinie der Kommune darf keine reine Fiktion sein.


Der Konflikt der Reform ab Juli 2026
Die geplante Deckelung auf das 1,5-Fache der Mietobergrenze ab dem 1. Juli 2026 verschärft diesen Konflikt massiv.
Während die Gerichte sagen:
„Orientiert euch am echten Markt“,
versucht der Gesetzgeber über starre Obergrenzen im SGB II die Kosten des Bundes einzufrieren.
Sozialverbände und Anwälte kündigen bereits jetzt an,
dass diese starre Grenze ab Juli 2026 sofort wieder vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird,
weil sie die grundgesetzliche Pflicht zur Sicherung des Existenzminimums,
wozu Wohnen gehört,
bei extremem Wohnungsmangel verletzt.




Verfassung

Verfassungsgericht




Gesetzgeber






Anatomie des Staatsversagens ?




© EVdR 06_2026


Hinweis: Du kannst diesen Text leider nicht kommentieren, da der Verfasser keine Kommentare von nicht angemeldeten Nutzern erlaubt.

Zur Zeit online: