Noch Fragen ? - EVdR

Betrachtung zum Thema Bürokratie

von  EVdR

Entartete Visionen der Realität 

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Noch Fragen ?



Artikel 50 des EU AI Act (KI-Verordnung) 

Gesetzliche Kennzeichnungspflicht für bestimmte KI-generierte Inhalte



Wer muss kennzeichnen?

Gewerbliche Anbieter und Plattformen: 

Unternehmen, Werbeagenturen, Verlage, Behörden und Influencer.


Ausnahme für Privatpersonen: 

Wer KI rein privat nutzt und Inhalte ohne kommerziellen Hintergrund teilt, ist von der Pflicht befreit.




Welche Inhalte müssen gekennzeichnet werden?

KI-Texte ohne Kontrolle: Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse (z. B. politische Statements, behördliche Infos), die ohne menschliche, redaktionelle Prüfung veröffentlicht werden.




Welche Ausnahmen gibt es?

Menschliche Kontrolle: 

Texte, die von einer KI entworfen, aber von einem Menschen redaktionell geprüft und freigegeben wurden.


Kunst und Satire: 

Offensichtlich fiktive, künstlerische oder satirische Werke müssen nur dezent oder im Abspann markiert werden.



Also, angenommen,

unterstellt wird der Text wurde, ist mit Ki erstellt worden.


Wie Beweist man das Gegenteil?



Ein Maulkorb?


Eine Einschüchterung?



Die juristische Fiktion vs. soziale Praxis:

Prinzip der Beweislast.

Nicht der Mensch muss proaktiv beweisen, dass ein Text von Ihm stammt.


Die zuständige Aufsichtsbehörde muss dem Menschen nachweisen, dass der Text von einer KI generiert wurde und ohne menschliche Kontrolle blieb.



Kommt man durch den Verdacht nicht in Erklärungsnot?

Beweislastumkehr?




Gefahr für die Avantgarde? 

Eine Ästhetik, die auf kühle Präzision, 

Dokumentation, 

Datenblättecr 

und gebrochene Rhythmen setzt, 

gerät in einer hysterisierten Welt sofort unter das Stigma des „Synthetischen“.







© EVdR 07_2026


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