Wir und die Digitalisierung in Rheinland-Pfalz
Satire zum Thema Bürokratie
von tueichler
Schon 1993, also vor genau 33 Jahren wurde durch die Bundesregierung das Registrierungsverfahrensbeschleunigungsgesetz (English, b.t.w: Act to Expedite Registration Procedures) beschlossen. Dies erlaubt es den Bundesländern seit dem, die papiergebundenen Grundbücher zu digitalisieren. In Hessen ist das Verfahren seit 2008 abgeschlossen, in Baden-Würtemberg seit 2018 und, man staune, in Sachsen ist das elektronische Grundbuch bereits seit 1995 eingeführt.
Ich lebe im schönen Rheinland-Pfalz, Heimat der Weinseligkeit, des Schoppens und einer, bis zum letzten Regierungswechsel, 35-jährigen SPD-Regierung. Nun fragt man sich, was denn in den letzten 33 Jahren hier in den Grundbuchämtern hinsichtlich Digitalisierung passiert ist. Rheinland-Pfalz ist 7. Stelle der Bevölkerungsreichsten Bundesländer - gleichauf mit Sachsen - und hat fast genau ein Drittel der Einwohner von Baden-Würtemberg.
Das Land ist bei Weitem nicht so zersiedelt wie große Teile Hessens oder Nordrhein-Westfalens oder auch Baden-Würtembergs. Es sollte doch innerhalb eines Dritteljahrhunderts möglich sein, auch hier die Akten zu erfassen und zu katalogisieren. Aus der Vergangenheit wissen wir, dass das Internet Neuland ist, aber seitdem sind die Apologeten dieser These der Rente auch schon beträchtlich näher gekommen.
Kurz, was ist passiert. Ich benötige eine Teilungserklärung zu meinem Grundstück und habe, im Vertrauen auf das Digitale Grundbuch, welches ich bundesweit im Einsatz wähnte, auf einem Portal einen derartigen Auszug angefordert. Dass ich damit auf einen unseriösen Anbieter hereinfallen konnte, ist wohl dem Umstand geschuldet, dass wohl niemand vermuten würde, dass nach 33 Jahren ein Prozess zur Digitalisierung noch nicht abgeschlossen sein könnte. Seis drum.
Eben rief mich eine sehr bemühte und freundliche Mitarbeiterin des Grundbuchamtes an, um eine Frage zum Vorgang zu stellen. Das war schnell erledigt, jedoch nur so halb. Auf meine Frage, wann ich denn das PDF bekäme war Stille im Hörer. Wie, PDF? Und so erfuhr ich, dass in Mainz im Grundbuchamt alle Akten im Keller im Archiv liegen und von den Mitarbeitern händisch gesucht und zutage befördert werden müssen. Also entschied ich mich dazu, man möge mir den Auszug bitte als Papierkopie zusenden. Dies ginge nicht, ich müsse vorbei kommen und
den Auszug abfotografieren
Selten bin ich sprachlos aber nun war auf meiner Seite des Kabels (wenn ich das so altmodisch sagen darf) Stille. Wo denn das Problem läge, fragte ich. Es ist wohl so, dass die Grundbuchblätter und Teilungserklärungen auf großen Bögen vorliegen, die in keinem Kopierer verarbeitet und deshalb als Kopie nicht zur Verfügung gestellt werden können.
Ich habe ja vollstes Verständnis und auch eine gehörige Portion Mitleid für die Mitarbeiter des Grundbuchamtes. Allerdings frage ich mich zwei Dinge. Erstens, warum schafft man nicht einen großen Flachbettscanner an, der die Bögen verarbeiten kann, wenn man schon die Digitalisierung verpennt hat und zweitens, was machen Menschen, die kein Smartphone haben.
Auf letzteres hatte die freundliche Mitarbeiterin leider auch keine Antwort. Dann hoffen wir mal, dass die überalterten Genossen, die den Verzicht auf Digitalisierung vollumfänglich vorangetrieben haben, zumindest Enkel mit Smartphone und Drucker haben, sonst wird's mal schwer, ihre Immobilie zu veräußern, wenn sie Grundbuchdaten weder elektronisch noch digital bekommen können.