3.2.) Interventionsproblematik
Erörterung zum Thema Kultur
von creative16
Immanuel Kant schreibt in seinem Werk „Zum ewigen Frieden“ über Präliminarartikel, die die Grundvorrausetzung eines solchen bilden sollen, und derer der fünfte lautet wie folgt:
„Kein Staat soll sich in die Verfassung und Regierung eines andern Staats gewalttätig einmischen.“
Natürlich wird dieser Artikel in einem anderen Sachzusammenhang aufgestellt, er ist Teil einer politischen Theorie und trotzdem liefert er, zusammen mit seiner näheren Erläuterung, interessante Aspekte bezüglich der bereits am Beispiel von Afghanistan angeschnittenen Interventionspolitik primär westlicher Staaten. Im 20. Jahrhundert hat die Welt mehrfach Interventionen von Seiten westlicher Staaten oder westlicher, militärischer Bündnisgruppen erfahren. Besonders die zweite Hälfte des Jahrhunderts liefert einige, für diesen Sachzusammenhang durchaus relevante, Beispiele. Da wären der Korea- und der Vietnamkrieg zu nennen, Interventionen, getragen von den Amerikanern, um punktuelle Einflussbereiche westlicher, demokratischer Strukturen an strategisch wichtigen Orten der Erde zu sichern. Der Koreakrieg tritt dabei in seiner Bedeutung hinter den Vietnamkrieg zurück, da letzterer mit mehr Intensität geführt wurde, länger andauerte und größere Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung hatte. Über die Köpfe der vietnamesischen Bevölkerung entfaltete sich ein Konflikt zwischen Demokratie und Kommunismus, ein Duell mit Prestigewert.
Der Preis für den fast über ein Jahrzehnt währenden Kampf war hoch und er brachte letztendlich eben nicht die erwarteten Menschenrechte und Vorstellungen nach Vietnam. Hier also scheiterte der Versuch des Aufbaus eines demokratischen Staates nach westlichem Vorbild an einem nicht zu beendenden bewaffneten Konflikt.
In den 90er Jahren bot sich ein weiteres Beispiel für die Betrachtung der Interventionsproblematik. Der Kosovokonflikt stürzte den Balkan, rund 80 Jahre nach der letzten Explosion desselben, in eine tiefe Krise. Zu gegebenem Zeitpunkt griff die NATO unter der Führung der Vereinigten Staaten von Amerika in den Konflikt ein und entsandte Truppen, um schnellstmöglich eine friedliche Lage wiederherzustellen. Rückblickend von heute aus ist dies gelungen, der Balkan ist stabiler geworden, die Intervention war ein Erfolg. Nun waren die betroffenen Staaten allerdings nicht aufklärungs- und demokratiefremd, wie es bei Vietnam und Korea der Fall war. Werte und Normen der zivilisierten europäischen, beziehungsweise westlichen Gesellschaft waren etabliert gewesen, bevor die Region in ein heilloses Chaos gestürzt wurde. Es ergab sich folglich die Schwierigkeit entgegen der herrschenden Kräfte ein Staatengebilde basierend auf den Menschenrechten zu schaffen, die Akzeptanz der Inhalte von Seiten der Bevölkerung stand außer Frage und auch der Wille für diese einzutreten.
Ein letztes Beispiel liefert der Irak. In diesem Falle ergibt sich ein ähnliches Bild wie in Afghanistan, der Krieg gegen den Terrorismus und Diktatur vor 2003 hat viele Opfer gekostet und ist auch heute, trotz des Aufbaus gesellschaftlicher und staatlich genormter Strukturen nicht vollständig beendet, denn es gibt immer noch Widerstand. Und dieser Widerstand kostet weiterhin Opfer auf Seiten der Interventionsgruppe, sowie auf der der Zivilisten. Eine endgültige Befriedung und damit Beruhigung des Krisengebietes ist auch hier nicht in Sicht.
Aus den aufgeführten Punkten innerhalb der Interventionsthematik lässt sich nun einiges ableiten. Zunächst sieht man, dass es wesentlich einfacher ist, demokratische, menschenrechtskonforme Staatsgebilde zu schaffen, wenn diese bereits zuvor einmal vorhanden waren oder der betreffende Raum derartigen Einflüssen unterlegen hat, beziehungsweise vielleicht sogar in deren Entwicklungsradius mit inbegriffen war. Die Prägung kultureller Wertvorstellungen, entstanden innerhalb eines Kulturkreises und geformt nach dessen Vorstellungen, beeinflusst von dessen Vorgeschichte und vorigen Eigenschaften, auf eine fremde Kultur führt Probleme mit sich.
In Anbetracht der vergangenen Jahrhunderte und der eingeschlossenen Entwicklung der heute existierenden Nationen und dem damit verbundenen National- und Kulturstolz, ist es objektiv betrachtet verständlich, dass externe Einflüsse, und seien sie zu Gunsten eines sozial, politisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich guten Zwecks, wesentlich schwerfälliger, unwilliger akzeptiert werden, da ein solcher Vorgang häufig eine Abweichung von etablierten, eingesessenen Werten bedeutet, deren Aufgabe, die nach Vorstellung eben der Prägenden möglichst schnell vonstatten gehen soll, vielen betroffenen Menschen nicht leicht fällt, so unverständlich dies in manchen Bereichen auch sein mag. Dies zu akzeptieren gehörte bisher nicht zu den Stärken der westlichen, demokratischen Interventionsgemeinschaften, obwohl exemplarisch in einem Handbuch der U.S. Army zur Bekämpfung von Aufständischen steht, dass „Amerikanische Vorstellungen davon, was normal oder rational ist, nicht allgemeingültig sind.“
Die Menschenrechte als Mitbringsel, das funktioniert nicht ohne weiteres, selbst die Menschenrechte als Vorreiter einer Intervention brauchen Zeit, bis sie der jeweiligen Kultur angeglichen sind, wenn dies überhaupt passiert. Den Aspekt des Menschrechtsexports werde ich in einem späteren Abschnitt noch einmal aufgreifen, nun folgt der Teil des zweiten Begriffs, des Kulturrelativismus.
„Kein Staat soll sich in die Verfassung und Regierung eines andern Staats gewalttätig einmischen.“
Natürlich wird dieser Artikel in einem anderen Sachzusammenhang aufgestellt, er ist Teil einer politischen Theorie und trotzdem liefert er, zusammen mit seiner näheren Erläuterung, interessante Aspekte bezüglich der bereits am Beispiel von Afghanistan angeschnittenen Interventionspolitik primär westlicher Staaten. Im 20. Jahrhundert hat die Welt mehrfach Interventionen von Seiten westlicher Staaten oder westlicher, militärischer Bündnisgruppen erfahren. Besonders die zweite Hälfte des Jahrhunderts liefert einige, für diesen Sachzusammenhang durchaus relevante, Beispiele. Da wären der Korea- und der Vietnamkrieg zu nennen, Interventionen, getragen von den Amerikanern, um punktuelle Einflussbereiche westlicher, demokratischer Strukturen an strategisch wichtigen Orten der Erde zu sichern. Der Koreakrieg tritt dabei in seiner Bedeutung hinter den Vietnamkrieg zurück, da letzterer mit mehr Intensität geführt wurde, länger andauerte und größere Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung hatte. Über die Köpfe der vietnamesischen Bevölkerung entfaltete sich ein Konflikt zwischen Demokratie und Kommunismus, ein Duell mit Prestigewert.
Der Preis für den fast über ein Jahrzehnt währenden Kampf war hoch und er brachte letztendlich eben nicht die erwarteten Menschenrechte und Vorstellungen nach Vietnam. Hier also scheiterte der Versuch des Aufbaus eines demokratischen Staates nach westlichem Vorbild an einem nicht zu beendenden bewaffneten Konflikt.
In den 90er Jahren bot sich ein weiteres Beispiel für die Betrachtung der Interventionsproblematik. Der Kosovokonflikt stürzte den Balkan, rund 80 Jahre nach der letzten Explosion desselben, in eine tiefe Krise. Zu gegebenem Zeitpunkt griff die NATO unter der Führung der Vereinigten Staaten von Amerika in den Konflikt ein und entsandte Truppen, um schnellstmöglich eine friedliche Lage wiederherzustellen. Rückblickend von heute aus ist dies gelungen, der Balkan ist stabiler geworden, die Intervention war ein Erfolg. Nun waren die betroffenen Staaten allerdings nicht aufklärungs- und demokratiefremd, wie es bei Vietnam und Korea der Fall war. Werte und Normen der zivilisierten europäischen, beziehungsweise westlichen Gesellschaft waren etabliert gewesen, bevor die Region in ein heilloses Chaos gestürzt wurde. Es ergab sich folglich die Schwierigkeit entgegen der herrschenden Kräfte ein Staatengebilde basierend auf den Menschenrechten zu schaffen, die Akzeptanz der Inhalte von Seiten der Bevölkerung stand außer Frage und auch der Wille für diese einzutreten.
Ein letztes Beispiel liefert der Irak. In diesem Falle ergibt sich ein ähnliches Bild wie in Afghanistan, der Krieg gegen den Terrorismus und Diktatur vor 2003 hat viele Opfer gekostet und ist auch heute, trotz des Aufbaus gesellschaftlicher und staatlich genormter Strukturen nicht vollständig beendet, denn es gibt immer noch Widerstand. Und dieser Widerstand kostet weiterhin Opfer auf Seiten der Interventionsgruppe, sowie auf der der Zivilisten. Eine endgültige Befriedung und damit Beruhigung des Krisengebietes ist auch hier nicht in Sicht.
Aus den aufgeführten Punkten innerhalb der Interventionsthematik lässt sich nun einiges ableiten. Zunächst sieht man, dass es wesentlich einfacher ist, demokratische, menschenrechtskonforme Staatsgebilde zu schaffen, wenn diese bereits zuvor einmal vorhanden waren oder der betreffende Raum derartigen Einflüssen unterlegen hat, beziehungsweise vielleicht sogar in deren Entwicklungsradius mit inbegriffen war. Die Prägung kultureller Wertvorstellungen, entstanden innerhalb eines Kulturkreises und geformt nach dessen Vorstellungen, beeinflusst von dessen Vorgeschichte und vorigen Eigenschaften, auf eine fremde Kultur führt Probleme mit sich.
In Anbetracht der vergangenen Jahrhunderte und der eingeschlossenen Entwicklung der heute existierenden Nationen und dem damit verbundenen National- und Kulturstolz, ist es objektiv betrachtet verständlich, dass externe Einflüsse, und seien sie zu Gunsten eines sozial, politisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich guten Zwecks, wesentlich schwerfälliger, unwilliger akzeptiert werden, da ein solcher Vorgang häufig eine Abweichung von etablierten, eingesessenen Werten bedeutet, deren Aufgabe, die nach Vorstellung eben der Prägenden möglichst schnell vonstatten gehen soll, vielen betroffenen Menschen nicht leicht fällt, so unverständlich dies in manchen Bereichen auch sein mag. Dies zu akzeptieren gehörte bisher nicht zu den Stärken der westlichen, demokratischen Interventionsgemeinschaften, obwohl exemplarisch in einem Handbuch der U.S. Army zur Bekämpfung von Aufständischen steht, dass „Amerikanische Vorstellungen davon, was normal oder rational ist, nicht allgemeingültig sind.“
Die Menschenrechte als Mitbringsel, das funktioniert nicht ohne weiteres, selbst die Menschenrechte als Vorreiter einer Intervention brauchen Zeit, bis sie der jeweiligen Kultur angeglichen sind, wenn dies überhaupt passiert. Den Aspekt des Menschrechtsexports werde ich in einem späteren Abschnitt noch einmal aufgreifen, nun folgt der Teil des zweiten Begriffs, des Kulturrelativismus.