Titel

Satire zum Thema Missverständnisse

von  NormanM.

Dirk Reiner Schwarz ist sein Name, eigentlich ein ganz normaler und unauffälliger Name. Dass sein Name, genau genommen seine beiden Vornamen, ihm einmal jede Menge Ärger bereiten würden, hätte er nie gedacht. Und zwar wurde seine E-Mailadresse ihm zum Verhängnis.
Eine seriöse Emailadresse sollte nicht aus einem Pseudonym bestehen, sondern aus Vor- und Nachnamen, z.B. vorname.nachname@domaine.de. dirkreiner.schwarz@gmx.de hätte sich in seinem Fall gut angeboten, was ihm aber zu lang war. Seinen zweiten Vornamen wollte er aber auch nicht außer Acht lassen, da er sehr großen Wert darauf legte, daher kam etwa dirk.schwarz@gmx.de auch nicht in Frage. Schließlich entschied er, nur die Initialen seiner Vornamen und seinen Nachnamen zu verwenden und wählte dr.schwarz@gmx.de. Auf dem ersten Blick war daran nichts Unseriöses festzustellen, zumal Dirk Reiner Schwarz auch ebenso wenig unseriöse Gedanken hatte und für seine Seriosität und Loyalität in seiner näheren Umgebung bekannt war.
Nach einigen Wochen erhielt er Rückantwort auf eine Bewerbung, er möge bitte noch sein Promotionszeugnis nachreichen, da das in seinen Unterlagen fehle. Er wunderte sich, da er doch gar nicht promoviert hatte. Offensichtlich handelte es sich um eine Verwechslung mit einem anderen Bewerber, wieder mal ein Zeichen wie schlampig die Arbeitgeber doch mit Bewerbungen umgehen.  Er schrieb darauf hin eine Rückmail und wies höflich auf den Irrtum hin. Einen Tag später erfolgte die Reaktion des Personalchefs, dass er sich nie wieder bewerben solle und ihn außerdem wegen Titelmissbrauchs anzeigen wolle. Eine Woche später bekam Dirk Reiner tatsächlich Post von der Staatsanwaltschaft.
Titelmissbrauch liegt vor, wenn jemand z.B. einen Doktor- oder Professorentitel führt ohne diesen je erworben zu haben. Zwar hatte Dirk Rainer Schwarz nie in seinen Bewerbungsunterlagen behauptet einen solchen Titel zu besitzen, aber seine Emailadresse enthielt einen Doktortitel, was ihm die Staatsanwaltschaft zur Last legte. Dass das Kürzel dr in seiner Emailadresse keine Abkürzung für Doktor sein sollten, sondern es sich dabei nur um die Initialien seiner Vornamen Dirk und Reiner handelte, interessierte niemanden. Das sei nicht offensichtlich genug.
So wurde er vom Landgericht zu einer Strafe von 100.000 Euro verurteilt, ist nun hoch verschuldet, arbeitslos und die Aussichten auf einen neuen Job sind schlecht, da er vorbestraft ist.

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Kommentare zu diesem Text

JowennaHolunder (59)
(13.11.10)
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 NormanM. meinte dazu am 15.11.10:
Hallo Wally,

was auch nicht nur strafbar ist, einen titel, den man nicht hat, zu führen, sondern auch, wenn man ihn nicht richtig führt. Kurz bevor ich diesen text geschrieben habe, habe ich von jemandem gelesen, der wegen titelmissbrauchs verklagt wurde. Derjenige hatte zwar wirklich einen professsorentitel, allerdings wurde er nicht in Deutschland, sondern in China dazu berufen, und so hätte er hinter dem titel noch das kürzel VCR führen müssen, was er nicht gemacht hat. Und nur deshalb musste er über 100.000 Euro zahlen. Und dabei ist kein mensch zu schaden gekommen, nur weil er diese bezeichnung hinter dem titel weg gelassen hat.

Lg Norman
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