Richtigstellung 11 - Menschenhandel in der Schweiz und in Deutschland legal

Dokumentation zum Thema Menschenverachtung

von  tueichler

Dieser Text ist Teil der Serie  Richtigstellungen
Meine Sprache offenbart jedem Schweizer sofort, dass ich Deutscher bin. Dass sich daraus aber eine Tendenz zum Menschenhandel ergibt, insbesondere mit Minderheiten, wie das bei den Schweizern üblich, ja unausweichlich ist, die von mir erwartet wird, ist aber geradezu absurd und anmaßend.

Laut dem Zusatzprotokoll der UNO zum Menschenhandel (ZP Menschenhandel) gelten als Tathandlung in dem aufgeführten Sinne "...Anwerbung, Beförderung, Beherbegung und Empfang von Personen". Aus diesem Grunden ist der Beschluss vom 1. Februar 2008, Nr. 197 des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels getroffen worden. Ebenso eindeutig hat sich die Europäische Union mit der Richtlinie 2011/36/EU gegen den Menschenhandel ausgesprochen.

Kurz, als ich also bei jenem ersten und bisher einzigen Besuch in Basel der Versuchung erlag, mir zwei Bällchen Eis zu gönnen, verlangte der Glacier von mir direkt die Herausgabe von sieben und einem halben(!) Franken im Austausch gegen zwei Bällchen Eis. Diese Ungeheuerlichkeit veranlasste mich sofort umzukehren und mein Eis in Lörrach einzunehmen, wo ich gerechterweise in Euro zahlen konnte. Jedoch auch hier bemerkte der Eisverkäufer noch, dass man jetzt ja schon 5 Franken für 5 Euro bekommen könne.

Seid wachsam!

Hinweis: Du kannst diesen Text leider nicht kommentieren, da der Verfasser keine Kommentare von nicht angemeldeten Nutzern erlaubt.

Kommentare zu diesem Text


 AZU20 (20.06.15)
Danke für die Hinweise. LG

 Dieter_Rotmund (21.06.15)
"jüngstgen" ?

 tueichler meinte dazu am 22.06.15:
Merci 😊

 Dieter_Rotmund antwortete darauf am 11.05.20:
"Fbruar" ?
Zur Zeit online:
keinVerlag.de auf Facebook keinVerlag.de auf Twitter keinVerlag.de auf Instagram