Auch ein beschädigter alter Bilderrahmen kann freigesprochen werden. Eigentlich ein ganz schönes Memento Mori. Ein großer Teil der ernstzunehmenden bildenden Künstler dürfte philosophisch (die Ästhetik ist auch ein Teil der Philosophie) auf einer Seite stehen, die weiß, dass es keine Ewigkeit gibt. Alles endlich ist. Alles verfällt und in sich zusammenfallen wird. Der erste berliner Richter, den Carla mit Professor ablehnte und ersetzen ließ, paraphrasierte es schon leise: Die Menschheit werde sowieso aussterben. Also kann ein leicht demolierter Bilderrahmen in München als legitimes (eigentlich ganz hübsches) Zeitdokument auch hingenommen werden.
Das juristische Mittel dazu hieße "Einzelfallentscheidung".