Nun hat die CDU aus dem Paragraphen "kriminelle Vereinigung" einen ziemlichen Gummiparagraphen gemacht, so dass schon die gemeinsame Verübung minderer Straftaten mit ihm verfolgt werden können. Und dem hoffentlich NICHT die "letzte Gerenation" zum Opfer fällt, deren Entscheidungen einzelne Einzelfallentscheidungen sind. Und für deren Rechtfertigung kein "Recht auf Widerstand" herbeizitiert werden muss, vielleicht würde ja "Selbsthilfe im Zusammenhang mit ..." zur Rechtfertigung reichen. Usw., habe jetzt keine Zeit.
Die Grundbehauptung des öffentlichen Interesses einer Verfolgung der Tatsache, dass Aiwanger fälschlicher Weise "Antisemit" genannt wird, oder auch das Flugblatt "antisemitisch" ist diejenige, dass es anständige Menschen gibt, die sich nicht von "Kriminellen" oder "Betrügern" regieren lassen, oder informationell dominieren lassen wollen.
Oder nicht können. Dann sind, seien sie "bestimmt", also genötigt. Und wenn mehrere nötigen, dann siehe oben, Gummiparagraph.
(Die Süddeutsche Zeitung hat das Flugblatt in Kopie freundlicher Weise ins Internet gestellt).
Schuldumkehr.
1. Der Text: Es ist ein elitärer Text, der sich darüber erregt, dass in einem als kriminell eingestuften "Bundeswettbewerb" nur vo den Nationalsozialisten ermordete Juden angeführt wurden, nicht auch Sozialdemokraten und Kommunisten. Das KZ Dachau, in dem sehr viele Sozialdemokraten und Kommunisten ermordet worden waren, liegt in unmitetlbarer Nachbarschaft des äh Flugblatts.
Er ist nicht antisemitisch sondern Produkt einer kritischen Schülerelite gewesen. Das ist Schuldumkehr.
2. Der Verfasser: Ein solcher Text wurde in der damaligen Zeit zu 99% erst per Hand aufgesetzt. Also kann man über den Verfasser gar nichts sagen. Nur dass der Text dann auf der aiwangerschen Schreibmaschine abgetippt worden ist.
Einige Formulierungen deuten darauf hin, dass den Text eher ein Mädchen geschrieben hat, oder ein gewalttraumatisierter Bub.
Schuldumkehr.
Den restlichen "Tat"hergang stelle ich mir so vor: Die Flugblätter wurden in den Schulranzen des ahnungslosen H. Aiwanger geschmuggelt, und dann der Direktor informiert. Der dann, sorry, ein antisemitisches Fehlurteil fällte.
'Therapie'vorschlag für beteiligte Journalisten: Mehr Gedichte lesen, um textkritisch wieder stabiler zu werden.
Falsche Nazi-behauptungen werden übrigens nirgends so hart bestraft, wie in Israel, daran könnte man sich auch noch orientieren wollen.
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Das ist die harmloseste "kriminelle Vereinigung"-Beschreibung von "Journalismus" aus meiner Schublade:
- der gesamte Rammstein-Journalisums
- der gesamte Boateng-Journalismus.
- correctiv (ein rein spendenfinanziertes Medienportal mit selbstbehauteten Allgemeinwohlanspruch. Bei denen stimmt überhaupt nichts, außer die Analyse des riesigen Spendenstausees, den sie gerade anzapfen wollen. "Cum-Ex" hat auch nicht gestimmt, es war eine sehr unverständliche Darstellung des merkelschen Steuerrechts (so unverständlich wie möglich sozusagen), womit der falsche Eindruck entstand, dass dort etwas gegen Spekulanten unternommen werde. Anständige Menschen, die etwas gegen Spekulanten haben, waren wahrscheinlich auch ein riesiger Spendenstausee gewesen.
"Correctiv", nicht "compact", Frau Faeser? Für mich gibt es ein Indiz, dass Correctiv aus dem Ausland verboten ist. Die funkbasierte Neurohypnose-, Hypnose- und Datenwaffe, die immer noch abgeschwächt gewalttätig in mir drinhängt, und die ich immer noch abrechnen will, ergänzte mir meinen (bis hier unveröffentlichten Text): Ich schrieb "besorgte und erregte Fussballfans sind ein riesiger Spendenstausee." Die Hypnosewaffe ergänzte: "Und besorgte und erregte Fussballprofis."
Zwei Eingaben bezüglich des boateng-Prozesses hier in München noch zu machen:
1. Es war ein öffentlicher Prozess. Anzeigen von dritter Seite her gehören mit veröffentlicht, und sind von besonderem öffentlichen Interesse.
2. "correctiv" und der gesamte Boateng-Journalismus als "kriminelle Vereinigung" (nach CDU-Gummiparagraphen) darstellbar.
Nachträge: Auch noch evtl. relevante Rechtsnormen:
Recht auf Pseudonym, Persönlichkeitsrechte Minderjähriger und des Urhebers, Entstellung des Werks. Unöffentlichkeit des Jugendstrafrechts.