Darfst musst sollst
Text
von Beislschmidt
Kommentare zu diesem Text
Daniel (50)
(13.09.23, 12:14)
(13.09.23, 12:14)
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Die berühmten drei Sekunden, Daniel, bei der das Zurückschlagen als Reflex bewertet wird. Danach beginnt die schwammige Phase der Notwehr, die sich bis zur Heimtücke wandeln kann. Das ist der juristische Standpunkt von Zeit.
Ich sehe das anders, entsprechend "er hat bekommen, was er verdient hat". Das ist manchmal kostspielig.
Beislgrüße
Ich sehe das anders, entsprechend "er hat bekommen, was er verdient hat". Das ist manchmal kostspielig.
Beislgrüße
Antwort geändert am 13.09.2023 um 13:26 Uhr
Diese drei Sekunden gewährt der Gesetzgeber für die Einsicht: Es gibt kein Faustrecht!
Notwehr gilt dann bei einem drohenden erneuten Schlag. Und auf den Schläger noch zu treten, wenn er schon am Boden liegt, gilt als Notwehrexzeß.
Erlaubt ist also das Minimum zur unmittelbaren Gefahrenabwehr - der Rest ist Sache der Polizei und der Justiz.
So innerhalb eines Rechtsstaates. Anders steht es zwischen Staaten, wo es keine verbindliche Rechtsordnung mit exekutiver Vollmacht gibt. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ist ja nicht mehr als ein papiernes Feigenblatt.
Notwehr gilt dann bei einem drohenden erneuten Schlag. Und auf den Schläger noch zu treten, wenn er schon am Boden liegt, gilt als Notwehrexzeß.
Erlaubt ist also das Minimum zur unmittelbaren Gefahrenabwehr - der Rest ist Sache der Polizei und der Justiz.
So innerhalb eines Rechtsstaates. Anders steht es zwischen Staaten, wo es keine verbindliche Rechtsordnung mit exekutiver Vollmacht gibt. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ist ja nicht mehr als ein papiernes Feigenblatt.
Erlaubt ist also das Minimum zur unmittelbaren Gefahrenabwehr - der Rest ist Sache der Polizei und der Justiz.
Daniel (50) schrieb daraufhin am 13.09.23 um 20:28:
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Grace, nicht ganz! Notwehr! Wenn Du jemand, tödlich verletzt, wird, kannst du bestraft werden! Wegen Körperverletzung, es können Geld Strafe über 50. 000 Euro Gewerkleistig werden Deutschland.
38 Jahre ist schon fast astronomisch lang, da passieren schon mal solche Dinge. Deeskalieren gelingt nicht immer.
Beislgrüße
Beislgrüße
Der "Gesetzgeber" irrt sich: bei unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben gilt das Naturrecht. Wer denkt denn, wenn er tätlich angegriffen wird (von einer Ohrfeige ist nicht die Rede) an die gesetzlich festgelegten Notwehrgrenzen? Jeder vernünftige Mensch wird sich selbst (und erst recht seine Schützlingsmäuschen) mit größter Gewalt schützen wollen. Und wird damit objektiv, moralisch, ethisch, im Recht sein. Sollte der "Gesetzgeber" das moralische Recht beugen, wird er de facto zum Verbrecher (das durch eigene Rechtsbeugung usurpierte Gewaltmonopol, Unrecht als Recht behauptet und mit Gewalt durchgesetzt, wäre dann das moralisch Böse).
Unrecht als Recht behauptet und mit Gewalt durchgesetzt, wäre dann das moralisch Böse
Ansonsten gilt: Wer den besten Rechtsanwalt hat, hat die besten Chancen. Wir sind nicht gewohnt mit Gewalt umzugehen, im Gegensatz zu vielen, die in den letzten Jahren bei uns "Schutz" suchen. Die Decke der Zivilisation ist sehr dünn, darunter lauert die Barbarei.
Ja, ich habe zurück geschlagen! Und wurde,wieder zurück geschlagen, und wieder unschuldig beschuldigt.
Aber jenig wird es schon merken, Karma schlägt nämlich immer, zurück.
Habe ich ja, gesehen bei FB.
Aber jenig wird es schon merken, Karma schlägt nämlich immer, zurück.
Habe ich ja, gesehen bei FB.
Toller Typ dieser Karma.
:D
Beislgrüße
:D
Beislgrüße
Du kannst auch die andere Wange hinhalten. Bevor ich das täte, bliebe die Zeit stehen.
Schnellfertige Grüße
Ekki
Schnellfertige Grüße
Ekki
Oder das Wasser bergauf laufen, Ekki.
Beislgrüße
Beislgrüße