Herr P. litt seit Jahren unter einer schweren Krankheit. Langwierige Behandlungen halfen zwar temporär, brachten aber auch die eine oder andere Verschlechterung mit sich.
Als seine Frau kurz nach der Goldenen Hochzeit starb, war Herr P. 81 Jahre alt. Er ging nun am Rollator und wirkte sehr schwach. Die auf der Trauerfeier anwesenden Verwandten äußerten Bedenken, dass er den nächsten Winter wahrscheinlich nicht mehr überstehen würde.
Doch Herr P. war stärker als gedacht. Wenige Monate nach dem Tod seiner Frau zog er noch einmal um, von einer hübschen 3-Zimmer-Wohnung im 4. Stock in ein kleines Apartment, was niemand so recht verstehen konnte. Finanzielle Gründe konnte es nicht geben, denn er bezog eine gute Rente.
Ein Jahr nach dem Umzug schlug die Krankheit noch einmal an anderer Stelle mit aller Härte zu. Eine größere Operation lehnte er ab, sie hätte sein Leben in keiner Weise mehr verbessert, wie die Ärzte ihm bestätigten. Herr P. fasste einen letzten Entschluss.
Mit der ärztlichen Bescheinigung wandte er sich an eine Organisation für passive Sterbehilfe. Die Formalitäten waren relativ einfach abgewickelt und man vereinbarte einen Termin.
Als es an jenem Tag an der Tür klingelte, war außer Herrn P. noch sein Sohn anwesend. Die beiden Besucher erschienen mit einem Infusionsständer und legten nach einem kurzen Gespräch die Kanüle. Das Aufdrehen der Klemme am Infusionsschlauch musste von Herrn P. selbst durchgeführt werden.
Die Hinzuziehung der Polizei, um den rechtmäßigen Rahmen des Sterbenlassens zu dokumentieren und den Verdacht einer Straftat auszuschließen, oblag nun seinem Sohn.
Die Bestatter waren später froh, dass das kleine Apartment von Herrn P. im Erdgeschoss lag.