„Oh, verboten_ Dann muss es ja richtig interessant sein!“ - Petra

Text

von  EVdR

Aus der Art gefallene Vorstellungen des wirklichen Lebens

Petra, die Frau vom Nachbarn

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„Oh, verboten? Dann muss es ja richtig interessant sein!“

(Sinnloses Agieren ?

oder

Die pädagogische Nebelkerze)

 

 

Petra,

die Frau vom Nachbarn,

steht vor dem Haus.

Eben hat sie mitbekommen
teilt sie mit,

Verschärfung Jugendschutz.

Begleitetes Trinken

abschaffen.

 

 

Sie denkt,

an ihre Kindheit.

 

Die Einladungen:

„Betreten der Baustelle verboten!“

„Eltern haften für ihre Kinder“

 

Sie dachten,

„Komm rein, wenn du dich traust!“

„Hier ist etwas, das du unbedingt ausprobieren willst,

aber offiziell nicht darfst.“

 

„Hier gibt’s Abenteuer,

Gefahren,

Geheimnisse

und Dinge,

die du sonst nie siehst.“

 

- Verboten = spannend 

- Gefahren = aufregend 

- Unbekannt = reizvoll 

- Einschränkung = Herausforderung

 

Indiana Jones,

spielen,

 

- einen echter Abenteuerspielplatz !

 

 

 

Jetzt,

das begleitete Trinken.

 

Jugendliche,

ab 14 Jahren,

dürfen bislang

Bier, Wein und Sekt trinken,

wenn ein Elternteil

oder

eine andere sorgeberechtigte Person

anwesend ist. 

 

 

Gründe laut Gesetzentwurf

- Zunehmende Suchtprobleme bei Jugendlichen 

- Risiken wie Gesundheitsgefährdung,

Gewaltbereitschaft und

Entwicklungsstörungen 

- Wunsch nach stärkerer Prävention und

klareren Altersgrenzen.

 

Praktische Bedeutung?

- Eltern dürfen ihren 14- oder 15jährigen Kindern keinen Alkohol mehr anbieten. 

- Auch „ein Schluck probieren“ wäre rechtlich nicht mehr gedeckt. 

- Bei Verstößen könnten Eltern oder Veranstalter bußgeldpflichtig werden. 

 

 

Die abschließbare Bar,

reicht nicht mehr.

Ein Tresor,

muss her !

 

Jugendliche bekommen eine Hausbar,

einen Schrank,

sogar ein Schloss,

problemlos auf.

 

 

Ist wie die

Rauchmelderpflicht:

Kontrolle =  Null

 

 

 

Haftungsfrage,

im

Schadensfall

 

 

 

 

© EVdR 03_2026



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