Aktualisiert am 15.05.2020
Die staatlichen Maßnahmen zum Coronavirus sind vielfältig. Aktuell sind es der Mindestabstand und die Maskenpflicht. Sie sollen den Bürger gegen den Virus wirksam schützen, doch Zweifel sind hierzu angebracht.
Vor dem Hintergrund, das die “Corona-Krise“, wohl auf unbestimmte Zeit bei uns vorherrschen wird und sich auf der Welt, nun alles um sie zu drehen scheint (so macht es jedenfalls den Eindruck) und noch viel bedenklicher, das die Erkenntnis wächst, das die Gesundheit der Bürgerinnen deswegen auf dem Spiel steht, so das „an der Sache doch etwas dran ist“ (wie Juristen es zu sagen pflegen). Da die Bürgerinnen, an dieser neuartigen Seuche jedoch auch sterben können, muss man diese an der Pandemie erkrankten Menschen, mit Nachdruck medizinisch behandeln und wenn möglich, den Coronavirus damit gleichzeitig in die Knie zwingen. Deswegen müssen hierzu, probate Mittel zur Anwendung kommen, die aber vor allem, von staatlichen Stellen, zur Verfügung gestellt werden müssen.
Die vielen „Gebote“ jedoch, die durch die Bundesregierung bezüglich des Virus, den Bürgern aufoktroyiert worden sind, die eigentlich doch „Verbote“ sind – und somit vielleicht etwas freundlicher klingen mögen - ist als neuste Maßnahme (wohl nicht zum Wohlwollen der Bevölkerung), nun auch die “Maskenpflicht” bundesweit gesetzlich vorgeschrieben. Sie gilt immer dann, wenn man ein Geschäft betritt oder, wenn man mit Bus oder Bahn fahren muss. Doch das Pharisäertum daran ist, das die Bürgerinnen, die staatlich verordneten Masken, auch noch selber bezahlen müssen, obwohl sie vom Gesetzgeber verpflichtend vorgeschrieben sind. So müsste diese Maßnahme doch, von den Krankenkassen getragen werden, wenn der Staat die “Maskenpflicht“, als zwingend notwendig ansieht, dieser aber dazu schweigt, wie ein Grab.
So darf man zumindest an der frischen Luft, tatsächlich ohne Maske spazieren gehen, denn der Virus liegt ja “nicht in der Luft”, - wie viele Bürgerinnen, dies vielleicht glauben mögen – sondern der Auswurf eines möglichen Virusinfizierten, spielt hierbei die entscheidende Rolle. Deshalb ist der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5m – 2,0m, eine sinnvolle und effektive Maßnahme, weil er wirksam verhindern kann, das man sich gegenseitig ansteckt und eine Unterschreitung dieser Vorgabe, hier gemeldet werden kann, damit eine Infektion mit dem Virus, dadurch zumindest, minimiert wird.
Somit ist der “Mindestabstand”, wohl das geeignete Instrument, um einer Infektion mit dem Virus vorzubeugen, denn die bundesweite “Maskenpflicht”, hängt diesen “vermeintliche Schutz”, doch viel zu hoch, so schützt man mit der Maske
seinen Gegenüber(soziales Verhalten), schützt sie aber nur unzulänglich, welches die eigene Person angeht, beispielsweise vor dem Auswurf eines Coronainfizierten, weil sie eben nicht hundertprozentig undurchlässig ist, wie man es von solchen Masken als Bürgerinnen, doch eigentlich erwarten dürfte. So wäre es wohl ratsamer, den vorgeschriebenen “Mindestabstand” einzuhalten, weil so eine Maske, im Gegensatz dazu, auch einen bedrohlichen Charakter den Bürgerinnen suggerieren kann, weil diese Masken auch tatsächlich etwas Unheimliches an sich haben. So kann in der Praxis, so eine herkömmliche Stoffmaske, es nicht verhindern, den Auswurf eines Mitbürgers, vollständig zu absorbieren und es sich deshalb als Trugschluss erweist, das sie es doch könnte. Der „sogenannte Eigenschutz“ vor dem Virus, durch so eine Maske, ist also nur ganz bedingt gegeben. So dass die gesetzliche Maskenpflicht, sich mehr denn je, als ein Bärendienst für die Bürgerinnen in Deutschland erweist, weil diese staatliche Zwangsmaßnahme, bezogen auf den Coronavirus, den Beweis schuldig bleibt, hierzu eine effektive Wirkungsweise entfalten zu können.