Heimat, dem Menschen als etwas Urtümliches und Ursprüngliches bekannt, etwas wo Gefühle und Empfindungen, soziale Beziehungen, gesellschaftliche Errungenschaften und Träume verwurzelt sind, will geschützt und gepflegt werden.
Die Wehrpflicht wäre ein Mittel, um diesen Schutz und die Pflege einer Heimat, durch staatliche Sorge herbeizuführen, wobei die Gerechtigkeit und die Ausgestaltung dieses Wehrapparates, seitens des Staates im Folgenenden keine Rolle spielt.
Außer, und dies ist zentraler Bestandteil, dem Punkt, dass dieser Staat es zu verstehen hätte, einen mündigen Bürger zu entwickeln, und einen Bürger, der von Werten und Vereinbarungen über (s)eine Pflicht erzogen wäre. Man merkt leicht, dass wir hinsichtlich jener Bestandteile bei der Philosophie eines Kant (Immanuel Kant * 22. April 1724; † 12. Februar 1804) landen und es stellt sich zumindest einmal die Frage, ob und was jener Philosoph wohl direkt gesagt hätte zu einer Wehrpflicht? Ein entsprechendes Postulat ist meiner Recherche nach nicht unmittelbar aufzufinden, am ehesten jedoch sieht er etwas (besseres als stehende Heere) in der (1) „freiwilligen periodischen Übung der Staatsbürger in den Waffen bewandt, sich und ihr Vaterland dadurch gegen Angriffe von außen zu sichern“.
Fern der staatlichen Sorge um eine Wehrpflicht, die, wo sie entsprechend ausgestaltet, dafür sorgen würde, dass alle Menschen mit gleichem Heimatsbegriff sich zwecks Verteidigung dieser Heimat, unter einem Dach zusammenfänden, ist es der prinzipielle Vorzug, dass alle Denkrichtungen um die diese Wehrpflicht, Berücksichtigung fänden und sie sich damit, selbst am Leben, an der Realität, erprobt, was dazu führt, dass sie weniger noch Vorgabe zu sein scheint, als vielmehr eine kulturelle Vereinbarung menschlicher Natur. Es scheint mir erwähnenswert, dass die Ersatzleistung eines Wehrdienstes, wie auch in der jüngsten Geschichte bereits ausgestaltet, eine valide Option zum Wehrdienst sei, bzw. diesen ergänzt.
Zur Mündigkeit trägt (gem. Kant) (2) bei,“ dass man sich auch ohne Anleitung eines anderen, seines Verstandes bedienen könne …“, was vielleicht hinsichtlich der strengen Befehlsketten und Hierarchien des bekannten Wehrapparates etwas widersinnig klingt, was aber, sofern man es näher betrachtet und danach fragt, wie man sich in sozialen Gruppen auch als Individuum einfügt, eher Herausforderung und weniger Hürde eines Widersinnes wäre, zumal, wie gesagt, die Ausgestaltung eines Wehrapparates, außer der grundsätzlichen Eignung seiner Mitglieder, hier im Text keine Rolle spielt.
Diese Mündigkeit erfordert also Handlungsbereitschaft, Einsatz usw., und dieses über das gesamte Spektrum der Menschlichkeit hinweg. Jene Mündigkeit wird durch Grenzerfahrungen reifer und durch Wahrung der (physischen und psychischen) Grenzen stabiler.
Nicht zu verkennen wären ebenso die Effekte, mit der die Konfrontation und die Verarbeitung von Kräften zum Erfordernis einer Verteidigung, in den gemeinsamen Händen einer Wehrpflicht lägen, die so nicht nur gegen Kräfte von außen schützt, sondern auch Gelegenheit bietet, innerstaatliche und „inner-individuelle“ Kräfte zu verarbeiten und zu reflektieren. (Die Möglichkeiten eines Ersatzdienstes, als Betreuer, Psychologen, Therapeuten usw. vor Ort wären vielfältig.)
Nach Kant ist Pflicht (3) „die Notwendigkeit einer Handlung aus Achtung fürs Gesetz“ und in Verbindung mit dem kategorischen Imperativ dem „Prinzip aller Pflichten“, das da meint (frei zitiert) (3) : „, dass eine Handlung stets derart ausgerichtet sei, dass sie auch als allgemeines (Sitten)gesetzt tauge“.
Dieses Norm- und Wertgebende in der Pflicht führt zu einer gemeinsamen Nötigung, obgleich sie etwas fair Umfassendes wäre, dass man sich freiwillig und um der Freiheit willen gibt. Der gute Wille ist zentraler (Macht)aspekt und entscheidend, gefordert eben durch jene Handlung aus genannter Pflicht.
Eine gegenteilige Position zur Pflichtethik oder auch der Deontologie wäre das Handeln im Sinne einer Teleologie, bei dem das moralische Handeln durch die Folgen und die Erreichung eines bestimmten Ziels bestimmt wird.
Dass aber die Ausrichtung auf ein Ziel nicht immer Gutes mit sich bringt, leuchtet ein und man denke nur an Dinge wie „Kollateralschäden“. Anders sieht es aus, wo die Handlungen auf Werten und Vereinigungen basierten, die den guten Willen bedienen und gleichzeitig diesen allgemeingültigen Charakter im Sinne des kategorischen Imperatives hätten. Sicherlich etwas als „Frieden“ zu propagieren und zu bewerben ist teleologisch wirksamer als Taten sprechen zu lassen, die eben (ungesagt) darauf hinausliefen und einen etwaigen Charakter haben, der da meint: „Ausnahmen bestätigen die Regel.“ Immerhin sind wir Menschen.